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Autor Thema: "GEZ": Diese Strafen drohen, wenn Sie den Rundfunkbeitrag nicht zahlen  (Gelesen 6154 mal)

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merkur.de        01.10.2018

"GEZ":
Diese Strafen drohen, wenn Sie den Rundfunkbeitrag nicht zahlen

Der Rundfunkbeitrag ist vielen Deutschen ein Dorn im Auge. Viele wollen die "GEZ"-Gebühr, wie sie früher hieß, nicht zahlen. Doch welche Strafen drohen den Verweigerern?
Zitat
Wer diese Mahnung nicht beachtet, dem flattert danach ein Festsetzungsbescheid ins Haus. In diesem sind alle offenen Zahlungen aufgeführt, außerdem Säumniszuschläge und Mahnungsgebühren. Die letzte Stufe des Mahnungsverfahrens ist dann das Vollstreckungsersuchen.
Zitat
Wer sich dann immer noch standhaft weigert, den Rundfunkbeitrag abzuführen, und auch keinen Widerspruch dagegen einlegt, dem drohen saftige Strafen. Die Rundfunkanstalten müssen dann die ausstehenden Beträge vom Zahlungspflichtigen einfordern, etwa mit einer Konto- oder Lohnpfändung, Zwangsvollstreckung oder dem Gerichtsvollzieher. Auch Lebensversicherungsansprüche oder Sozialleistungen können gepfändet werden.
Zitat
"Diese harten Maßnahmen werden nicht von uns, sondern von Gerichtsvollziehern durchgeführt", berichtet Stefan Wolf, Geschäftsführer des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in derBild. "Wir versuchen durchaus, Einfluss auf die Vollstreckungsbehörden zu nehmen, dieser ist aber begrenzt. Unter anderem, um solche Eskalationen zu vermeiden, testen wir jetzt die Zusammenarbeit mit Inkasso-Unternehmen."
Weiterlesen auf :
https://www.merkur.de/leben/geld/strafen-rundfunkbeitrag-rundfunkgebuehr-gez-nicht-zahlen-zr-10289550.html



Siehe auch :
Datenschutzbeauftragte überprüfen Eintreibung von RB durch Creditreform
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27147.0

Creditreform verarbeitet unrechtmäßig personenbezogene Daten von Schuldnern des „Rundfunkbeitrags“
https://online-boykott.de/nachrichten/180-creditreform-verarbeitet-unrechtmaessig-personenbezogene-daten-von-schuldnern-des-rundfunkbeitrags

Neue Masche des BR: externe Rechtsanwälte beauftragt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22911.0

"GEZ" will nicht aus den Köpfen raus
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28184.0


Edit "Bürger":
Zum "Münchner Zeitungsverlag" und dessen "Merkur" siehe u.a. unter
von Rundfunkbeitragspflicht befreite Verlage m. Beteilig. an Privat-Rundfunk
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28672.0.html
Wer in dieser Form - wie auch "Müncher Zeitungsverlag" und demzufolge wohl auch "Merkur" - "befreit" ist von der "Rundfunkbeitragspflicht", kann eigentlich gar nicht mitreden über "Strafen" bei "Nichtzahlung", sondern ist diesbezüglich eigentlich disqualifiziert.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Oktober 2018, 20:42 von Bürger«

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Zitat
"GEZ": Diese Strafen drohen, wenn Sie den Rundfunkbeitrag nicht zahlen
Doch welche Strafen drohen den Verweigerern?
"GEZ"-Verweigerern drohen saftige Strafen
Wer sich dann immer noch standhaft weigert, den Rundfunkbeitrag abzuführen, und auch keinen Widerspruch dagegen einlegt, dem drohen saftige Strafen.
Aber es geht noch schlimmer: In der Vergangenheit wanderten GEZ-Verweigerer sogar schon in Beugehaft, ...

Alle zitierten Sätze aus dem Artikel behaupten, dass einen Nichtzahler des sogn. Rundfunkbeitrags Strafen, sogar "saftige" drohen. Strafen des Staates setzen allerdings ein strafbares Handeln voraus, - was hier nicht vorliegt, wir bewegen uns maximal im Bereich von Ordnungswidrigkeiten. Richtige Strafen, Geldstrafe, Gefängnis, werden von einem Gericht festgelegt. Die Rundfunkanstalten und der sogn. Beitragsservice maßen sich sicher vieles an, aber die Funktion eines Gerichts denn doch nicht.

Nach zahllosen, größtenteils unsinnigen Artikeln der Münchener Zeitungs-Verlag GmbH & Co.KG zum Thema Rundfunkbeitrag auf merkur.de kann ich nur den Schluss ziehen: merkur.de lesen macht dumm!***

M. Boettcher


***Edit "Bürger":
Siehe u.a. auch Ergänzung im Einstiegsbeitrag zur Befreiung des "Münchner Zeitungsverlags" und wohl auch dessen "Merkur" von der "Rundfunkbeitragspflicht"...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Oktober 2018, 20:44 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Moderator
  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
So so...es drohen einem "saftige Strafen"....die müssen aber ganz schön saftig sein...ich tippe auf Blutorange  :laugh:

Eigentlich heisst es ja immer
"Der Wolf im Schafspelz"...
Immer wenn ich diese fragwürdigen Sprüche und Schauermärchen lese, denke ich automatisch an:
"Das Schaf im Wolfspelz" ...komisch, warum eigentlich nur? 8)


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  • IP logged
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Moderator
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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Siehe auch wichtige Ergänzung im Einstiegsbeitrag... ;)
[...]
Edit "Bürger":
Zum "Münchner Zeitungsverlag" und dessen "Merkur" siehe u.a. unter
von Rundfunkbeitragspflicht befreite Verlage m. Beteilig. an Privat-Rundfunk
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28672.0.html
Wer in dieser Form - wie auch "Müncher Zeitungsverlag" und demzufolge wohl auch "Merkur" - "befreit" ist von der "Rundfunkbeitragspflicht", kann eigentlich gar nicht mitreden über "Strafen" bei "Nichtzahlung", sondern ist diesbezüglich eigentlich disqualifiziert.



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  • Moderator
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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Zitat
[...] Wenn Sie auf diese Zahlungsaufforderung ebenfalls nicht reagieren, erhalten Sie bald darauf eine oder mehrere Mahnungen vom Beitragsservice.
Wer diese Mahnung nicht beachtet, dem flattert danach ein Festsetzungsbescheid ins Haus. [...]
Quelle: im Einstiegsbeitrag verlinkter Artikel, Hervorhebungen nicht im Original

Die Abfolge
- ZahlungsAUFFORDERUNG
- MAHNUNG
- FESTSETZUNGsbescheid
ist natürlich völliger Mumpitz...

...denn es ist genau anders(herum):
- ZahlungsAUFFORDERUNG
(+ ZahlungsERINNERUNG)
- FESTSETZUNGsbescheid
- MAHNUNG

Das hätten die Verfasser leicht herausbekommen können bei der Sichtung des Forums - insbesondere beginnend unter
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
[...]
Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um
welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h.
wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

und was ggf. getan werden könnte.

[...]

Dort ist dann herauszufinden:
Ablauf 1 "Zahlung der Rundfunkbeiträge" v. "Beitragsservice"
Ablauf 2 "Zahlungserinnerung" v. "Beitragsservice"

[...]
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
[...]
Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
[...]


In der Tat:
Nach zahllosen, größtenteils unsinnigen Artikeln der Münchener Zeitungs-Verlag GmbH & Co.KG zum Thema Rundfunkbeitrag auf merkur.de kann ich nur den Schluss ziehen: merkur.de lesen macht dumm!


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Tja, der ÖR weiß sich nicht mehr anders zu helfen und schmeißt mit diesen lächerlichen Drohungen um sich, wo er nur kann.  ;D


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  • Beiträge: 1.564
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Und ich dachte immer nur Fernsehen mache dumm?
Ohne den Artikel gelesen zu haben, er dürfte wohl wieder von der ehemaligen Praktikantin J.P. geschrieben worden sein? Hat die wieder zuviel ferngesehen, oder nur wieder die Presseerklärung vom Wolf im Schafspelz etwas ungeschickt umformuliert?

Ich sehe die Notwendigkeit, daß dieses Forum ganz groß expandieren muß und aus der Internetecke heraus muß, also formulieren wir mal den Anspruch, zukünftig auch Fernsehen, Radio und Zeitung machen zu wollen, um auch andere Menschen innerhalb ihrer Filterblasen zu erreichen...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Oktober 2018, 18:12 von Bürger«

P
  • Beiträge: 1.171
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Noch eine kleine Ergänzung zu drboe:
Um vom Staat bestraft werden zu können, muss ein Straftatbestand nach StGB vorliegen und dieser muss von einem Gericht auch festgestellt worden sein.
Das Gleiche gilt jedoch auch für eine Ahndung einer Ordnungswidrigkeit. Diese muss erst von einem Gesetz festgestellt werden. Zum Beispiel ist dies auch explizit im RBStV aufgeführt, nach dem gegen Personen, die ihre "Pflicht" sich selbst zu denunzieren nicht erfüllen, im Verwaltungszwangsverfahren vorgegangen werden darf. Dafür muss, zumindest verstehe ich den RBStV so, die LRA dieses Verfahren vor einem VG einleiten. Soweit ich das bisher übersehen kann, wurde dies noch nie gemacht, sondern statt dessen die sogenannte "Direktanmeldung" ohne gesetzliche Grundlage eingeführt, was aber wiederum die Gerichte nicht interessiert.
Kurz: Auch für Ordnungswidrigkeiten gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Außerdem sei hier noch auf Art. 20 Abs. 4 GG: "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist." (https://dejure.org/gesetze/GG/20.html)

Vgl.:
Strafanzeige - sittenwidrige Nötigung bei der Zwangsanmeldung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8318.msg59792.html#msg59792
Sind die Zwangsanmeldungen des BS Verwaltungsakte?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15238.msg101441.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Oktober 2018, 14:56 von Bürger«
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

 
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