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Autor Thema: Datenschutzbeauftragte überprüfen Eintreibung von RB durch Creditreform  (Gelesen 4366 mal)

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Jahresbericht 2017 der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zum 31. Dezember 2017 (S.137 ff.)

Eintreibung von Rundfunkgebühren durch ein beauftragtes Unternehmen


Zitat
Wir prüften von Amts wegen die Datensicherheit bei der Creditreform Mainz , die als Auftragnehmer für den Rundfunk Berlin-Brandenburg für den Beitragsservice eingesetzt wird.

Die Creditreform Mainz Alberts & Naujoks KG ist durch die Landesrundfunkanstalten als Verwaltungshelfer beauftragt, rückständige Rundfunkgebühren gegenüber den Rundfunkteilnehmern geltend zu machen. Die Verträge sind jeweils mit den einzelnen Rundfunkanstalten geschlossen worden. Die Gebühreneinzugszentrale (heute: Beitragsservice) beauftragt die Creditreform Mainz Alberts & Naujoks KG im Auftrag der Landesrundfunkanstalten mit der Bearbeitung offener Rundfunkgebührenforderungen, wenn die zuständige Vollstreckungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes die ausstehende Forderung nicht beitreiben kann und eine Pfändung erfolglos verläuft. Dabei sollen in Abstimmung mit den Rundfunkteilnehmerinnen und -teilnehmern Möglichkeiten für die Begleichung der offenen Rechnungen ermittelt werden. Dies erfolgt für einen zeitlich eingeschränkten Zeitraum.

Gegenstand unserer Kontrolle war die Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften zur Datensicherheit. Die Kontrolle wurde zusammen mit den Aufsichtsbehörden für den Datenschutz in Hessen, Bremen und Brandenburg durchgeführt.

Trotz mehrfacher Aufforderung standen anfangs keine Unterlagen in ausreichender Qualität zur Verfügung. Da wir jedoch Anstrengungen für die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität der Daten erkennen konnten, haben wir bei zwei Vorortterminen die Gegebenheiten geprüft und im direkten Gespräch den Verantwortlichen der Creditreform Mainz die Anforderungen an den Nachweis der Informationssicherheit erläutert. Die bereitgestellten Dokumente wurden von uns bewertet und wir konnten erreichen, dass sie stufenweise näher an die datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen herangeführt wurden. Hinsichtlich weiterhin bestehender problematischer Aspekte haben wir die Intendanzen der Rundfunkanstalten zur Abhilfe aufgefordert.

Die Intendanz des Rundfunk Berlin-Brandenburg teilte im Nachgang mit, dass diverse notwendige Sicherheitsmaßnahmen bereits umgesetzt worden seien und die weitere Umsetzung bis spätestens August 2018 erfolgen solle. Wir werden diesen Zeitpunkt zum Anlass nehmen, den aktuellen Stand der Informationssicherheit und ggf. weitere Bereiche zu überprüfen..

Zitat
Wenn Aufgaben der öffentlichen Verwaltung an private Unternehmen ausgelagert werden, muss die Sicherheit der Daten in gleichem Maße wie bei den Auftraggebern selbst gewährleistet sein.

Jahresbericht 2017:
https://datenschutz-berlin.de/jahresberichte.html

Zum Thema siehe auch:
Beauftragung Inkassobüro d. LRA/Beitragsservice nicht ohne weiteres zulässig
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23849.0.html ff.


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Der Begriff "Eintreibung" ist sachlich falsch und kommt im Text nicht vor.
"Creditreform" kann nur vermitteln, tritt aber nicht als Gläubiger auf.
Wird auf die "Korrespondenz" mit ihnen nicht reagiert, muss der Vorgang zurückgegeben werden.

Begriffe aus dem Text: "rückständige Rundfunkgebühren ... geltend zu machen" / "Die Gebühreneinzugszentrale... beauftragt ... mit der Bearbeitung offener Rundfunkgebührenforderungen" / "Dabei sollen ... Möglichkeiten für die Begleichung der offenen Rechnungen ermittelt werden."

Hat alles nichts mit "Eintreibung" zu tun. Nur mit Bettelbriefe schreiben. Und nur damit, dass eine weitere Firma von den unrechten Rundfunkbeiträgen über selbstgeschaffene "Arbeitsaufgaben" ohne Risiko profitieren darf. Das Geld ist ja da.
Und je mehr Leute verweigern, desto grösser der Profit für das "Inkassounternehmen".




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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Jahresbericht 2017 der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zum 31. Dezember 2017 (S.137 ff.)

Eintreibung von Rundfunkgebühren durch ein beauftragtes Unternehmen


Zitat
Die Gebühreneinzugszentrale (heute: Beitragsservice) beauftragt die Creditreform Mainz Alberts & Naujoks KG im Auftrag der Landesrundfunkanstalten mit der Bearbeitung offener Rundfunkgebührenforderungen, wenn die zuständige Vollstreckungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes die ausstehende Forderung nicht beitreiben kann und eine Pfändung erfolglos verläuft.
 

Wenn die zuständige Vollstreckungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes die ausstehende Forderung nicht beitreiben kann und eine Pfändung erfolglos verläuft, haben die Schuldner meistens kein Vermögen über der Pfändungsfreigrenze.

Die Firma Creditreform Mainz Alberts & Naujoks KG nötigt also diese "Schuldner" , die unter die Pfändungsfreigrenze fallen,wenigstens ein paar Cent zu bezahlen?
Verzweiflung oder einfach nur Geldgeilheit bei der Gebühreneinzugszentrale / den Landesrundfunkanstalten?


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onvista.de     01.05.2018

Studie: Inkassounternehmen zocken immer mehr ab
Inkassounternehmen verlangen von Schuldnern immer höhere Gebühren. Ein 2013 verabschiedetes Gesetz hat damit eines seiner Kernziele verfehlt.
Zitat
Die Autoren der Untersuchung schildern eklatante Kostensteigerungen. «So summiert sich eine 30-Euro-Bestellung im Internet bei Nichtzahlung ohne Einrechnung der Mahnkosten des ursprünglichen Gläubigers schon mit dem Erstanschreiben auf 100,20 Euro und verdreifacht sich somit», heißt es in dem Bericht. «Die Untersuchung hat auch gezeigt, dass das Bedrohungspotenzial, welches durch die Inkassobranche gegenüber den Schuldnern aufgebaut wird, immens ist», schreiben die Autoren. Sie schlagen unter anderem vor, dass eine Bundesbehörde die zentrale Aufsicht übernehmen sollte.
Zitat
Das Justizministerium teilte auf Anfrage mit, die Untersuchung gebe die Einschätzung der Autoren wider. Eine Sprecherin räumte aber ein, die Studie zeige, «dass das gesetzgeberische Ziel, die Inkassokosten zu senken, nicht erreicht wurde». Die Vorschläge der Autoren sowie weitere Stellungnahmen sollten nun für die anstehende Neuregelung ausgewertet werden. Die große Koalition hat vereinbart, die Aufsicht über Inkassounternehmen zu verstärken und das Inkassorecht verbraucherfreundlicher zu machen.
Weiterlesen auf:
https://www.onvista.de/news/studie-inkassounternehmen-zocken-immer-mehr-ab-97715749


Evaluierung der inkassorechtlichen Vorschriften des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken
Schlussbericht :
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Fachpublikationen/Gutachten_Inkasso_Vorschriften.pdf?__blob=publicationFile&v=1


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Quelle: Siehe Bericht im Einstiegsbeitrag

Also, wenn selbst bei den Verfassern des Datenschutzberichtes noch nicht der grundlegende Modellwechsel angekommen ist, der auch datenschutzrechtliche Auswirkungen haben dürfte, nämlich
- weg von "Teilnehmern" ("Anstaltsnutzern") und "Gebühren" (die abgabenrechtlich eigentlich ein "Beitrag" waren)
- hin zu "Wohnungsbewohnern" ohne "Teilnehmer"-Status und einem "Beitrag", der als asoziale Pauschalsteuer auf ein Grundbedürfnis ("Wohnen"!) daherkommt
...dann gute Nacht. ::)

Abgesehen davon klingt der "Bericht" wieder mal viel zu zahm - jedenfalls überhaupt nicht "bissig".
Streichelzoo >:(


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