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Autor Thema: Beauftragung Inkassobüro d. LRA/Beitragsservice nicht ohne weiteres zulässig  (Gelesen 3493 mal)

K
  • Beiträge: 2.247
Hallo zusammen,

da der alte Thread
Beauftragung von Inkassobüros durch den Beitragsservice ab 2017 ist fragwürdig (01/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21495.0
archiviert ist und somit keine Antworten mehr möglich sind hier *News*


Deutscher Bundestag
Wissenschaftliche Dienste
Sachstand
Die Beauftragung von Inkassounternehmen durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio

Aktenzeichen: WD 10-3000-057/16
Abschluss der Arbeit: Datum: 22. November 2016
Fachbereich: WD 10: Medien, Kultur und Sport

Zitat
Die Beauftragung von Inkassounternehmen durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio

[..]

4 Fazit
Zusammenfassend bedarf das Tätigwerden von Dritten, hier maßgeblich von Inkassounternehmen, für die Rundfunkanstalten der vorherigen Ausschöpfung des staatlichen Vollstreckungsverfahrens.
Der Einsatz von Beauftragten zur Vorortkontrolle besteht damit nur als letztes Mittel.
Das Vorhaben der Rundfunkanstalten im Vorfeld durch die privaten Schuldeneintreiber eine Klärung mit dem Beitragsschuldner hinsichtlich der ausstehenden Rundfunkbeiträge herbeizuführen, bevor es zu Zwangsmaßnahmen kommt , ist nach derzeitiger Rechtslage nicht zulässig.
Die Realisierung solch einer Vorgehensweise wäre nur nach einer Änderung der rechtlichen Anforderungen möglich.
Quelle:
https://www.bundestag.de/blob/491786/f950c55b9b0cca84af8172a4874c27fe/wd-10-057-16-pdf-data.pdf


Gruß
Kurt


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Februar 2021, 01:33 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Ist ja schön und gut...

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Die Beauftragung von Inkassounternehmen durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio

Aktenzeichen: WD 10-3000-057/16
Abschluss der Arbeit: Datum: 22. November 2016
Fachbereich: WD 10: Medien, Kultur und Sport
Zitat
Die Beauftragung von Inkassounternehmen durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
[...] ist nach derzeitiger Rechtslage nicht zulässig. [...] 
Quelle: https://www.bundestag.de/blob/491786/f950c55b9b0cca84af8172a4874c27fe/wd-10-057-16-pdf-data.pdf

...aber in anderen Kontexten gerieren sich die Herrschaften des hiesigen ÖRR (mit wackerer Unterstützung durch manch' deutsches Gericht) doch auch, als seien sie das Gesetz. Weshalb sollten die sich ausgerechnet im obigen Zusammenhang nun gerade am »Geschreibsel« von ein paar Bundestags-Hansels stören :-> !? »Schwach im Geist, und forsch im Tun« - funktioniert doch bislang bestens als deren Devise, und die vielen sich in ihrer Rolle als deren Büttel offenbar gefallenden Gerichte, Stadtverwaltungen etc. machen nach Kräften mit.

Wie in den meisten anderen Zusammenhängen wird es auch hier auf den Bürger ankommen, ob so etwas Relevanz hat oder nicht. Lässt der Bürger die Herrschaften einfach machen, werden sie machen - und zwar, wie sie wollen. Und Gerichte? Der BGH hat bestimmt schon wieder den Bleistift gespitzt & extra ein Paket Druckerpapier gekauft für den Fall, dass ein Gericht mal wieder den Tübinger machen sollte...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Februar 2021, 01:42 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

C
  • Moderator
  • Beiträge: 7.441
  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!
Interessanter Fund. Danke Kurt!

Zitat
3.2. Beitragseinzug durch Dritte

Erst nachdem die hoheitliche Vollstreckung nicht oder nicht vollständig betrieben werden konnte, darf die Rundfunkanstalt gem. § 10 Abs. 7 S. 2 RBStV in Verbindung mit der Satzung nach § 9 Abs. 2 RBStV ein Inkassounternehmen beauftragen.13 Dabei übertragen die Rundfunkanstalten den Forderungseinzug aus bestandskräftigen Gebührenbescheiden.14

Den Rundfunkanstalten ist es wegen § 10 Abs. 7 S. 3 RBStV freigestellt, die Übertragung einer Tätigkeit auf Dritte auszuschließen, die durch Erfolgshonorare oder auf Provisionsbasis vergütet werden, um eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz für das Rundfunkbeitragsmodell zu erreichen.15 Das Modell der provisionsabhängigen Vergütung ist jedoch rechtlich nicht zu beanstanden.

13 Vgl. § 16 Abs. 2 S. 2 BtrStzg WDR/SWRSatzg.
14 Tucholke in: Hahn/Vesting, Rundfunkrecht, 3. Auflage 2012, § 10 RBStV Rn. 64.
15 BayLT-Drs. 16/7001 vom 21.01.2011, S. 22.


Justitiar H.Eicher stritt erst vor wenigen Wochen in einem Interview ab, dass bereits Inkassounternehmen zur Beitreibung der Rundfunkbeiträge eingesetzt wurden - siehe u.a. unter
Beitragsservice (ARD, ZDF, DRadio) - Wir haben ein Glaubwürdigkeitsproblem
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23492.0
Planet Interview, 26.06.2017
Beitragsservice (ARD, ZDF, DRadio)
Wir haben ein Glaubwürdigkeitsproblem

Zitat
Der Beitragsservice hat angekündigt, ab 2017 Inkasso-Unternehmen zu beauftragen, um bei Säumigen die Gebühren einzutreiben.

a) In welchem Ausmaß ist das im 1. Halbjahr 2017 geschehen?
b) Welche Kosten werden dadurch für den Beitragsservice verursacht?
c) Wie viel Prozent des säumigen Beitrags kann das Inkasso-Unternehmen maximal als Mahngebühr draufschlagen?


Eicher: „Das ist bislang noch gar nicht geschehen. [..]
http://www.planet-interview.de/interviews/beitragsservice-ard-zdf-dradio/49710/

Entgegen seiner Aussage finden sich zahlreiche Dokumente der Rundfunkbeitragsbeitreibung durch die Bertelsmann-Inkassoklitsche "Creditreform" - siehe dazu u.a. unter
Creditreform
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=9378.0

Sieht man sich die Literaturreferenzen im Dokument des Wissenschaftlichen Dienstes an, so findet man wieder erneut zahlreiche Referenzen auf Rechtskommentare von Tucholke (Beitragsservice) und Hahn (NDR) des  juristischen Lobbykommentarwerks "Hahn (NDR) / Vesting - Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht" - siehe dazu u.a. unter
Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentare
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20125.0

Der Rundfunk macht seine Gesetze größtenteils selbst (Eicher federfürhend bei den Rundfunkstaatsverträgen) und beeinflusst die Rechtsauslegung (Beck'scher Kommentar). Das scheint ihm erfreulicherweise in diesem Fall nicht vollends geglückt zu sein.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Februar 2021, 01:40 von Bürger«
„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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  • Beiträge: 180
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Um mal etwas Populismus ins Forum zu bringen: Waaaas? Was mischt sich denn die Regierung in die Angelegenheiten der Medien ein? Haben wir etwa wieder 37-45? Wird die wohl eher nicht so sehr jucken, weil "Art. 5, Absatz 1, Satz 2 und 3 GG: Gilt ja schließlich für Rundfunk".


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Februar 2021, 01:40 von Bürger«
Sand ist ein toller Stoff. Man kann damit ganze Lager lahmlegen, oder Burgen draus basteln, oder auch Rost entfernen - mit genügend Druck.

  • Beiträge: 984
"Hoheitliche Vollstreckung"

Was angeblich staatsferne Institutionen so alles treiben dürfen ...  ::)


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