Ist ja schön und gut...
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Die Beauftragung von Inkassounternehmen durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
Aktenzeichen: WD 10-3000-057/16
Abschluss der Arbeit: Datum: 22. November 2016
Fachbereich: WD 10: Medien, Kultur und Sport
Die Beauftragung von Inkassounternehmen durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
[...] ist nach derzeitiger Rechtslage nicht zulässig. [...]
Quelle: https://www.bundestag.de/blob/491786/f950c55b9b0cca84af8172a4874c27fe/wd-10-057-16-pdf-data.pdf
...aber in anderen Kontexten gerieren sich die Herrschaften des hiesigen ÖRR (mit wackerer Unterstützung durch manch' deutsches Gericht) doch auch, als seien
sie das Gesetz. Weshalb sollten die sich ausgerechnet im obigen Zusammenhang nun gerade am »Geschreibsel« von ein paar Bundestags-Hansels stören :-> !? »Schwach im Geist, und forsch im Tun« - funktioniert doch bislang bestens als deren Devise, und die vielen sich in ihrer Rolle als deren Büttel offenbar gefallenden Gerichte, Stadtverwaltungen etc. machen nach Kräften mit.
Wie in den meisten anderen Zusammenhängen wird es auch hier auf den Bürger ankommen, ob so etwas Relevanz hat oder nicht. Lässt der Bürger die Herrschaften einfach machen, werden sie machen - und zwar, wie sie wollen. Und Gerichte? Der BGH hat bestimmt schon wieder den Bleistift gespitzt & extra ein Paket Druckerpapier gekauft für den Fall, dass ein Gericht mal wieder den Tübinger machen sollte...