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Autor Thema: Beitragsservice (ARD, ZDF, DRadio) - Wir haben ein Glaubwürdigkeitsproblem  (Gelesen 20509 mal)

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Planet Interview, 26.06.2017

Beitragsservice (ARD, ZDF, DRadio)
Wir haben ein Glaubwürdigkeitsproblem


Zitat
Vertreter des Beitragsservice, Justiziare von SWR und WDR sowie ein Vertreter der KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) beantworten Fragen zum Rundfunkbeitrag, Intendanten-Gehältern, Inhaftierungen und zum Plan, zukünftig Inkasso-Unternehmen zu beauftragen.

Wir haben an einem Pressegespräch zum Rundfunkbeitrag teilgenommen (eingeladen hatte die Beitragskommunikation von ARD, ZDF und Deutschlandradio), welches am 21. Juni in Köln stattfand. An dem Gespräch nahmen auch andere Journalisten teil. Auf Bitten einer der Gesprächpartner war eine Tonaufzeichnung untersagt (vgl. Hintergrundgespräch bei Wikipedia). Folgende Antworten auf unsere Fragen hat unsere Autorin Marie Illner schriftlich festgehalten, nach Autorisierung durch den Beitragsservice können wir sie nun veröffentlichen.

Gesprächspartner:
– Dr. Stefan Wolf, Geschäftsführer des Beitragsservice
– Eva-Maria Michel, Leiterin der Beitragskommunikation und Justiziarin sowie stellvertretende Intendantin des WDR
– Dr. Hermann Eicher, Justiziar des SWR und in der ARD federführend mit dem Thema Rundfunkbeitrag betraut
– Frank Lucht, Leiter des KEF-Büros der ARD
[..]

Herr Dr. Eicher, ist der SWR eine Behörde oder ein Unternehmen? Das Landgericht Tübingen hat im Herbst 2016 geurteilt, dass der SWR nicht so tun kann, als sei er eine Behörde und Vollstreckungsbescheide wegen nicht geleistetem Rundfunkbeitrag nicht ausstellen kann.[..]

Eicher: „Das Urteil des Landgerichtes Tübingen liegt derzeit beim Bundesgerichtshof, und ich gehe fest davon aus, dass es der Überprüfung dort nicht standhalten wird. Es handelt sich um die Einzelentscheidung eines Richters, der andere Obergerichte bereits klar widersprochen haben. Zur Frage, ob der SWR eine Behörde ist: Der SWR ist insofern eine Behörde, als er mit dem Recht, Verwaltungsakte zu erlassen, den Rundfunkbeitrag einzieht. Im Bezug auf das Programm handelt er natürlich nicht als Behörde. Man muss diese Bereiche getrennt betrachten und das ist – zugegeben – nicht für jeden leicht zu verstehen.“
[..]

Der Beitragsservice hat angekündigt, ab 2017 Inkasso-Unternehmen zu beauftragen, um bei Säumigen die Gebühren einzutreiben.

a) In welchem Ausmaß ist das im 1. Halbjahr 2017 geschehen?
b) Welche Kosten werden dadurch für den Beitragsservice verursacht?
c) Wie viel Prozent des säumigen Beitrags kann das Inkasso-Unternehmen maximal als Mahngebühr draufschlagen?


Eicher: „Das ist bislang noch gar nicht geschehen. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.planet-interview.de/interviews/beitragsservice-ard-zdf-dradio/49710/

Anmerkung:
Fazit: Das Tübinger Gericht spurt nicht, Die Kanzlerin verdient zu wenig, Creditreform scheint für Herrn Eicher kein Inkasso-Unternehmen zu sein, Die Zahlen der Klagen an den VGs werden kleingeredet, die über 60 Verfassungsbeschwerden finden keine Erwähnung, Beschwerden werden ins Lächerliche gezogen .... Wer übernimmt?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Juni 2017, 19:41 von ChrisLPZ«
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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Zitat
Das Urteil des Landgerichtes Tübingen liegt derzeit beim Bundesgerichtshof, und ich gehe fest davon aus, dass es der Überprüfung dort nicht standhalten wird. Der SWR ist ..., als er mit dem Recht, Verwaltungsakte zu erlassen, ...
Baden-Württemberg betreffend muss die Überprüfung standhalten, da der SWR laut LVwVfG BW ausgeschlossen ist und keine Verwaltungsakte erlassen darf. Ein Gericht kann keine Gesetze ändern. Wir werden sehen, wie sich der BGH entscheiden wird, es bleibt spannend.

weiterlesen auf:
Rechtsgrundsätze der Verwaltungsgerichte in BaWü für den Südwestrundfunk/SWR
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23276.msg148373.html#msg1483737


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Juni 2017, 00:10 von DumbTV«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

f

faust

... ichsachma so:

1) Wer einen oder gar mehrere  8) 8) 8) Juristen interviewt, der ist selber  >:D schuld -> er kann sich letztlich ausrechnen, was er alles (nicht) erfahren wird.

2) Es war einmal ein Land, das befand sich im Sinkflug, und seine Verantwortlichen  :police: sagten:

a) Es ist prinzipiell alles in Ordnung,
b) es gibt ein paar kleine Probleme mit einer Minderheit, aber die werden wir lösen
c) ohne uns geht es nicht.

Daraus folgt:

3) Lehnt Euch schwungvoll zurück -> wenn der Schuppen morsch genug ist, dann wird er auch zusammenfallen !!!


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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“

Also, wenn die LRA eine Behörde ist und einen Verwaltungsakt (Festsetzungsbescheid) erlassen kann, dann ist die LRA z. B. gemäß:

§ 14 Vollstreckungsbehörde SVwVG, Saarländisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz

(1)   Für die Anwendung von Zwangsmitteln ist die Behörde zuständig die den Verwaltungsakt erlassen hat.
Quelle: https://www.saarland.de/dokumente/thema_justiz/2010-3.pdf

Nun die Aussage des Herrn Eicher im Interview mit WELT:
Quelle: http://www.planet-interview.de/interviews/beitragsservice-ard-zdf-dradio/49710/

Zitat
(…) Auf die Vollstreckungsmaßnahmen, die Kommunen ergreifen, haben die Rundfunkanstalten keinen Einfluss. Die handeln eigenständig und auf Grundlage der Landesvollstreckungsgesetze. Ob also eine Person, die z.B. die Vermögensauskunft nicht abgeben will, in Erzwingungshaft kommt, liegt im Ermessen der zuständigen Vollstreckungsorgane der Kommune. (…)

Kommentar: Hier ergreifen also die Kommunen die Vollstreckungsmaßnahmen und die Rundfunkanstalt hat darauf keinen Einfluss? 
Und weiter …

Zitat
Aussage von Herrn Eicher (…) Der SWR ist insofern eine Behörde, als er mit dem Recht, Verwaltungsakte zu erlassen, den Rundfunkbeitrag einzieht. (…)

AHAAAAAAAAA, da haben wir es wieder. Also doch Behörde und dann greift aber wie oben erwähnt der § 14 Abs. (1) SVwVG. Also ist die Aussage des Herrn Eicher, die Verantwortung auf die Kommune abzuwälzen, bei der Zwangsvollstreckung schlichtweg falsch und als Schutzbehauptung zu verstehen.

Bild dir deine Meinung!
+++ ::) >:D


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

c
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Zitat
Der SWR ist insofern eine Behörde, als er mit dem Recht, Verwaltungsakte zu erlassen, den Rundfunkbeitrag einzieht. Im Bezug auf das Programm handelt er natürlich nicht als Behörde. Man muss diese Bereiche getrennt betrachten und das ist – zugegeben – nicht für jeden leicht zu verstehen.“

Ich weiß nicht, für wen das zu verstehen ist, außer für Hr. Eicher selbst. Eine Einrichtung kann nicht gleichzeitig hoheitlich und nicht-hoheitlich sein. Eine Behörde bzw. öffentliche Körperschaft/Anstalt handelt im Kern ihrer Aufgabe hoheitlich. Sie kann auch zur Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützend nicht-verwaltungsrechtlich handeln, indem sie etwa zivilrechtliche Verträge zur Beschaffung von Dingen eingeht, die sie braucht. Sie kann aber nicht eine zweite Aufgabe erfüllen, die dann plötzlich nicht-hoheitlich ist. Das geht schon von der Organisation (Dienst-, Fach-, Rechtsaufsicht), wie auch von der Ermächtigungsgrundlage (Gesetz, Satzung) her nicht.

Eine Behörde, bzw. eine öffentlich-rechtliche Anstalt, hat einen originär staatlichen Auftrag zu erfüllen. Dieser Auftrag ist per Gesetz zu benennen. Im Falle des SWR, wie alle Rundfunkanstalten, ist Aufgabe die Austrahlung/Veranstaltung von Rundfunkprogrammen. Der Auftrag ist es nicht, Gelder einzusammeln.

Die hoheitliche Aufgabe ist also gerade das Programm. Damit handelt der SWR, wenn überhaupt, in Bezug auf das Programm "als Behörde". Es muss aber nicht so sein, dass der SWR hoheitliche Befugnisse hat. Das müsste dann speziell festgelegt und auch durch eine entsprechende behördenähnliche Organisation unterlegt sein.

Ich glaube, im Gegenteil, die Sache ist extrem komplex und für niemanden einfach zu verstehen, weil sich die deutsche Jurisprudenz, soweit ich das bisher erkennen kann, mit den Phänomenen "öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten" noch nicht hinlänglich auseinandergesetzt hat.


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Zitat von: Dr. Hermann Eicher
... an der Spitze einer Rundfunkanstalt benötigen wir Führungskräfte mit hohen Management-Qualitäten, die Verantwortung für mehrere Tausend Mitarbeiter haben. Das sollte entsprechend vergütet werden.

Weshalb wird der Leiter der Rundfunkbehörde (Intendant) dann nicht nach TVÖD oder TV-L bezahlt wie jeder andere Behördenleiter auch?

Ist es in Ordnung, die Zwangsbeiträge (für völlig überzogene Funktionärsgehälter) zu veruntreuen, wenn gleichzeitig immer wieder behauptet wird, es sei kein Geld mehr für das Programm übrig?

Ist es in Ordnung, dass die Nichtnutzer die überbezahlten ÖRR-Funktionäre zwangsweise mitfinanzieren müssen?


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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Zitat
Fazit: Das Tübinger Gericht spurt nicht, Die Kanzlerin verdient zu wenig, Creditreform scheint für Herrn Eicher kein Inkasso-Unternehmen zu sein, Die Zahlen der Klagen an den VGs werden kleingeredet, die über 60 Verfassungsbeschwerden finden keine Erwähnung, Beschwerden werden ins Lächerliche gezogen.... Wer übernimmt?

Tatsache ist, dass man die 10%-Marke erreicht, die als Grenze für die Typisierung laut "Rechtsprechung" gilt. Daher ist es wichtig, auch wenn man zur Zahlung gezwungen wird, immer im Rückstand zu bleiben, um nicht aus der Statistik zu fliegen! Wir knacken den Jackpot! – Alles rein fiktiv natürlich und nicht als Rechtsberatung zu werten.  (#)

Darin sind alle nicht enthalten, die aufgrund von Sozialleistungen befreit sind, aber den Rundfunkbeitrag ebenfalls ablehnen.

Die Nuss wird geknackt werden, meine Damen und Herren!


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g
  • Beiträge: 860
Soweit mir bekannt, werden Behörden i.d.R aus steuerlichen Mitteln finanziert.
Gibt es Behörden, die anderweitig finanziert werden?
Eine Behörde ist ein Anlaufpunkt und hat Sprechzeiten. Ich kann dort vorstellig werden und die Behörde hat mir Gehör zu schenken.

Der ö.r.R ist aber sowas wie ein Selbstbedienungsladen in vielerlei Hinsicht und hat mir gegenüber keine Weisungsberechtigung. Dieses sog. hoheitliche Recht des Beitragseinzuges gilt für die Grenzen des jeweiligen Landes und hat mit Weisungsrecht nichts zu tun.

Wenn da dieser Mensch meint, eine LRA sei eine Behörde, dann darf die auch gerne über Steuern finanziert werden.


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v
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Wenn da dieser Mensch meint, eine LRA sei eine Behörde, dann darf die auch gerne über Steuern finanziert werden.

Aber bitte nicht über meine!! Ich nutze nicht - also zahl ich nicht. Dabei wollen wir's auch belassen...

Mir ist es vollkommen schnurzpiepundsonstwieegal wie das finanziert wird, solange NICHTNUTZER ausgenommen sind.

Vergiß die Steuerfinanzierung! Wie wärs mit Pay-per-view? Das "Qualitätsprogramm" wird sich ganz sicher im Markt durchsetzen... 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Juni 2017, 00:15 von Bürger«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

o
  • Beiträge: 1.575
Dass die öR-Leute in ihrer Echokammer vegetieren, ist wie immer nicht zu übersehen. Und dass jemand bei einem Pressegespräch(!!!) keine Tonaufzeichnung wollte, spricht Bände.

Allerdings empfehle ich mit Nachdruck, die überraschend gehaltvolle Wiedergabe dieses "Gesprächs" zu lesen und zu sichern. Es stehen sehr viele Detailinfos drin.

Dass Herr Eicher sich permanent in Widersprüche verstrickt, kann man ihm nicht mehr schenken. Mit seiner Zustimmung zur Verlängerung seiner "Amt"szeit hat er die letzte Ausfahrt verpasst.

***

Zu einem Detail:
Betreffs den 4000 Festen beim WDR vergisst die Dame natürlich zu erwähnen, wie groß die Galeere der Festen-Freien und Freien-Freien ist. Später fällt ihr noch ein, dass es Produzenten gibt; ansonsten war es das mit der Würdigung der für das Programm schöpferisch Tätigen.




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@ volkuhl

Zitat
Aber bitte nicht über meine!! Ich nutze nicht - also zahl ich nicht. Dabei wollen wir's auch belassen...

Aber das machst Du ja ungefragt schon bei der Deutschen Welle, die einen Zuschuß aus Steuermitteln bekommt.


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"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
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Zitat
Eicher: „Meine persönliche Meinung: Unsere Bundeskanzlerin, Frau Merkel, ist, für das, was sie leistet, definitiv unterbezahlt. Natürlich kann man darüber diskutieren, welches Gehalt man für welche Aufgabe für angemessen hält. Aber an der Spitze einer Rundfunkanstalt benötigen wir Führungskräfte mit hohen Management-Qualitäten, die Verantwortung für mehrere Tausend Mitarbeiter haben. Das sollte entsprechend vergütet werden.

Na ja, Herr Eicher und Co bewegen sich halt in Gehältersphären der freien Wirtschaft (bei Großkonzernen) und nicht in denen von Beamten. Der SWR ist ja nun mal keine Behörde und muss sich dabei nicht an Tarifverträgen orientieren. Die eigentliche Frage ist natürlich eher, ob es moralisch verwerflich ist Leuten, die wohnen unabhängig von deren Lebenslage, Einkommen und Nutzung 17,50 Euro im Monat Zwangs-abzuverlangen, damit solche abstrus hohen Gehälter finanziert werden können.

Zitat
Zitat
Frau Michel, der WDR hat 2014/2015 massive Kürzungen eingeleitet, Personalkosten werden gesenkt, Stellen gestrichen, beim Funkhaus Europa wurden komplette Sendungen gestrichen, mit der Begründung „Das können wir uns schlicht nicht mehr leisten“ (Zitat von Programmchef Thomas Reinke). Warum ist Ihr Gehalt in diesem Zeitraum nicht gesunken sondern gestiegen (2014: 233.000€ / 2015: 234.600€, Quelle: Jahresberichte des WDR 2014 und 2015)?

Michel: „Die Gehälter in den Führungsetagen sind genauso gestiegen, wie die der anderen Festangestellten auch, und diese Erhöhungen orientieren sich an denen des öffentlichen Dienstes. Die Gehälter der Direktoren werden in der Regel auch zeitversetzt zu denen der Festangestellten angepasst. Wir haben im WDR 4000 feste Mitarbeiter, das erfordert Management-Qualitäten, gerade in Zeiten, in denen wir vor einem der größten Umstrukturierungsprozesse überhaupt stehen. Übrigens macht es sicher kein Vergnügen, bestimmte Sparmaßnahmen umsetzen zu müssen. Und glauben Sie wirklich, dass Einsparungen bei den Gehältern dieser Größenordnung einen Einfluss auf den Rundfunkbeitrag hätten? Eher nicht. Ich empfehle außerdem einen Blick nach Europa. Schauen Sie sich einmal an, welche Gehälter etwa Abgeordnete in Italien bekommen. Da stehen wir mit unserem deutschen Bundestag oder der Kanzlerin eher am hinteren Ende.“

Ok, jeder der in der freien Wirtschaft arbeitet, wird wahrscheinlich wissen, dass das Gehalt eines Mitarbeiters mit zu den größten fixen Kostenfaktoren eines Unternehmens gehört. Die Aussage, dass dies nahezu keinen Einlfuss auf die restlichen Gelder hätte, ist völlig weltfremd - man könnte auch sagen gelogen. Wenn es z.B. 1000 Mitarbeiter im SWR gibt, und jeder, wie die Intendanten 1000 Euro mehr bekommen, dann sind das schon mal 1 Millionen Euro Mehrkosten, zu den ohnehin schon hohen Gehältern.
Interessant übrigens mit welchen Selbstverständnis man hier Gehälter einfordert - wie der Vergleich mit italienischen Abgeordneten zeigt. Man sieht sich irgendwie auf einer Stelle mit einem Politiker in Italien, obwohl man ja nicht mal ein staatliches Organ ist.
Für einen Normalbürger wird es jedenfalls nicht nachvollziehbar sein, wieso ein Intendant des SWR über 300.000 Euro im Jahr verdienen muss. Als ob er mit etwas weniger als der Hälfte in Armut leben müsste.

Zitat
Eicher: „Im Jahr 2016 gab es etwa 4000 Klagen im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag – eine kleine Zahl, wenn man sie mit der Zahl aller Beitragskonten (rund 45 Millionen) vergleicht. Hinter dieser Angabe verbergen sich all diejenigen, die im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag klagen – etwa weil eine Befreiung abgelehnt wurde oder weil man den Rundfunkbeitrag für verfassungswidrig hält. Wichtig an dieser Stelle: Ich lege großen Wert darauf, diese Bürgerinnen und Bürger ernst zu nehmen. Dazu gehören auch die sogenannten Beitragskritiker und Menschen, die sich öffentlich gegen den Rundfunkbeitrag wenden. Die gegenseitigen Argumente sind im Übrigen in einem Schriftwechsel mit der Beitragsverweigerin Sieglinde Baumert dokumentiert und veröffentlicht

Wenn man 4000 Klagen vernachlässigbar findet, dann ist das schon eine erschreckende Tendenz zur Dekadenz. Viele andere Menschen können sich den Rechtsweg erst gar nicht leisten. Die Aussage, dass er größten Wert darauf legt, die Bürger ernst zu nehmen, kann man getrost als Lüge oder Worthülse betrachten. Ernst nehmen würde man es, wenn man aus den Gesprächen mit Frau Baumert die Verpflichtung erkennt, Maßnahmen einleiten zu müssen, um Missstände des Systems zu korrigieren. Er hat ja auch schlicht und ergreifend gegenüber Frau Baumert kein Argument gebracht, die eine Zahlungspflicht von ihr aus gerechtfertigt hätte, außer, dass es im Gesetz steht an das man sich zwanghaft halten will. Man bedenke, in Frankreich war es offiziell bis 2013 für Frauen vom Gesetz her verboten Hosen zu tragen. Das war da aber gesellschaftlich schon längst in Vergessenheit geraten, weil es im Zuge der Emanzipation der Frau gar nicht mehr gesellschaftlich anerkannt worden ist.
Warum der Staat sich nicht stur auf das Gesetz berief und Frauen mit Hosen massenhaft inhaftiert hat, dürfte sich Herr Eicher nun auch mal fragen.

Zitat
Zitat
Die Stadtkasse Sankt Augustin hat gegenüber der WELT zu Protokoll gegeben, dass der WDR vermeiden möchte, dass Beitragsverweigerer in Erzwingungshaft kommen.
a) Warum will der WDR das vermeiden?
b) Die WELT schreibt: „Gerichtsvollzieher würden vom WDR ausdrücklich dazu angehalten, den Freiheitsentzug nicht als Vollstreckungsmöglichkeit zu wählen.“ Stimmt diese Darstellung?
c) Ist die Inhaftierung von einzelnen Beitragsverweigerern als bewusst eingesetzte Drohkulisse zu verstehen?

Eicher: „Es ist zunächst einmal grundsätzlich wichtig zu wissen, dass wir bezüglich der Vollstreckung eine zersplitterte Landschaft vorfinden. Die Vollstreckungsregeln, die in den einzelnen Bundesländern zur Anwendung kommen, sind sehr unterschiedlich. In einigen Bundesländern sind Vollstreckungsbehörden die Landesrundfunkanstalten selbst, die dann Gerichtsvollzieher beauftragen können. Das ist in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen der Fall. Diese Gerichtsvollzieher sind an den Auftrag der jeweiligen Rundfunkanstalt gebunden. In anderen Bundesländern sind die Finanzbehörden zuständig. Und bei wieder anderen sind die Kommunen zuständig. Auf die Vollstreckungsmaßnahmen, die Kommunen ergreifen, haben die Rundfunkanstalten keinen Einfluss.

Fett markierte Aussage ist einfach nur gelogen und wird durch Wiederholen auch nicht wahrer. Mal abgesehen davon, dass Amtshilfe wohl nur von Behörde zu Behörde möglich ist, was beim SWR ja nicht der Fall wäre.

Zitat
Michel: „Es ist außerdem immer wichtig, die Verhältnismäßigkeit im Blick zu haben. Bei Fällen wie dem AfD-Politiker, der den Rundfunkbeitrag verweigerte und eine Öffentlichkeitswelle mit seiner Haft provozieren wollte, war uns klar: Wir lassen uns nicht instrumentalisieren. Es sind im Übrigen auch nur eine Handvoll Menschen, über die wir hier sprechen. Ein Problem muss man in diesem Zusammenhang natürlich sehen: Wir haben ein Akzeptanz- und Glaubwürdigkeitsproblem, das allerdings alle Medien gleichermaßen trifft. Auch wenn die Entwicklung gerade wieder etwas in eine andere Richtung geht.“

Ich denke, dass Medien wie die Zeit, die Welt oder Amazon Prime weniger mit Akzeptanzproblemen zu kämpfen haben, wie die Öffentlich Rechtlichen. Das wundert mich auch nicht weiter, weil die Welt nicht jeden Monat 17,50 Euro von mir haben möchte, für ein Abo, das ich nicht abgeschlossen habe.



Insgesamt ein schönes Interview, was mir aber zu sehr auf die Gehälter und die Finanzierung und weniger auf die Gerechtigkeit ausgelegt war. Man hat auch schon gesehen, dass die ÖRler schon etwas ins Schwimmen gekommen sind, bei den Versuch sich irgendwie zu rechtfertigen.


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Eine Behörde ist ein Anlaufpunkt und hat Sprechzeiten. Ich kann dort vorstellig werden und die Behörde hat mir Gehör zu schenken.
Behörden werden aus Abgaben, d. h. Steuern, Gebühren und Beiträgen, finanziert und arbeiten nicht gewinnorientiert, was heißt, daß sie primär über Steuern finanziert wird. Eine Ausnahme stellt das Dt. Patent- und Markenamt dar, das anscheinend nicht mit Steuern subventioniert wird, sondern sich komplett über die Patentgebühren selber trägt – aber es nennt sich „Amt“ und verhält sich wie eine Behörde (einschließlich Anlaufpunkt, Sprechzeiten und fehlende Gewinnabsicht).


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Der BGH hatte ja schon einmal geurteilt, das LRA Unternehmen sind.

Kooperationen von Rundfunkanstalten --- BGH: LRA ist Unternehmen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23437.msg149403.html#msg149403


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Bei WIKI
https://de.wikipedia.org/wiki/Beh%C3%B6rde
ist zu lesen:
Zitat
Eine Behörde oder ein Amt ist eine staatliche Einrichtung, ...
  usw.

Im Umkehrschluss hieße das lt. dieser Person, dass der Rundfunk staatlich sein müsste, obwohl als staatsfern deklariert.
Was gilt nun?
Meiner Meinung nach ist es auch so, dass der RF staatlich ist, was aber nicht sein soll, da man ja den Bürgern diese Last auferlegen will und das Süppchen der Machthaber kocht, die sich die Erträge in die eigene Tasche wirtschaften.
Man schöpft große, selbst festgelegte Gehälter ab und lügt, was das Zeug hält. Wie man sieht, lohnt es sich.


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