4 Jahre nach erstinstanzlicher PKH-Gewährung ist fiktiver Person erneut ein Schreiben des VG Dresden zugegangen mit der Bitte um erneute Überprüfung der aktuellen Einkommensituation innerhalb einer Frist von 4 Wochen.
Dem Schreiben beigefügt war dazu der selbe Fragebogen, der schon im PKH-Antrag enthalten war.
Kurz vor Fristende wurde der fertig ausgefüllte Fragebogen nebst ca. 12 Einzelbelegen vor Gericht abgegeben und 3 Tage später erhielt fiktive Person schon die Antwort des Gerichts darauf.
An der Einkommenssituation hat sich feststellbar nichts wesentliches geändert (bis auf das der damalige AlgII-Bezug weggefallen ist), die PKH jetzt endgültig gewährt wird und keine weitere Überprüfung mehr dazu stattfindet. (Siehe die 2 Schreiben im Anhang. 1. Schreiben ist bis auf die Grußformel der gleichen Justizinspektorin auf der nicht hochgeladenen Seite 2 vollständig.)
Btw.:
Fiktive Person hat nach gerichtlich abgewiesenem erstinstanzlichem Verfahren ohne erneut einen Antrag auf PKH gestellt zu haben, mittels Anwalt einen Antrag auf Berufung gestellt, der nach 2 Jahren vom zuständigem OVG Bautzen im Dezember 2018 abgelehnt wurde. Verfassungsbeschwerde wurde aufgrund mangelnder Erfolgsaussicht, Zeit und Geld nicht erstellt.
Es trudelte dieses Jahr erstmalig nach über 2 Jahren wieder ein Feststzungsbescheid des mdr in den Briefkasten fiktiver Person ein, dem erneut widersprochen wurde. Sowie ein im Auftrag des mdr gerichtlicher Kostenfestsetzungsbeschluss (Erstattung der Portokosten in Höhe von 20,-€ mittels Banküberweisung).
Da fiktiver Person keine Bargeldeinzahlungsstelle bekannt gegeben wurde, wartet die LRA aber immer noch darauf....
Derzeitiger Stand: Ca. 1500,-€ (angeblicher) Zahlungsrückstand gegenüber der LRA.
Still fighting - Never surrender! Die Internationale erkämpft das Menschenrecht!