Es gibt für Telemedien-Angebote im Internet keine besondere Finanzierungsverantwortung von Nutzern des Alltags-, Abruf- und Kommunikationsnetzwerkes "Internet".
Die Rechtsprechung des BVerfG in seinen Rundfunkurteilen zur "Bestands- und Entwicklungsgarantie" sowie sich daraus ableitender "Finanzierungsgarantie" (innerhalb dieser "Entwicklung") ist kein Freibrief für jegliche Entwicklungen und auch keine "Ewigkeitsgarantie", sondern ist ausschließlich auf das "duale Rundfunksystem" - und nicht auf das "multiple Telemediensystem" bezogen - siehe immer und immer wieder unter
In der bisherigen Rechtsprechung hat sich das BVerfG bereits zur Legislative erhoben. Die weitreichenden zugesprochenen Rechte des örR (die das BVerfG quasi aus dem Nichts zaubert) ergeben sich (imho) nicht aus dem GG; sondern lediglich aus der verklärten Sicht der "obersten Juristen" (ggf. im Kontext der Nachkriegszeit). Die können dann tatsächlich den örR auf dem Mond und seine Finanzierung per Wohnungsabgabe beschließen.
Die eigentliche Aufgabe des BVerfG wäre es, den Gesetzgeber zu beauftragen, die Rechtsgrundlagen für den örR zu schaffen (was nicht unbedingt unserem Ansinnen förderlich sein muss, aber zumindest der Idee des demokratischen Systems in D entsprechen würde.)
Statt dessen wird hin- und her geklüngelt was ein paar alte Männer und Parteiloligarchen für sinnvoll halten. Und eine Änderung ist nicht wirklich in Sicht. Da stellt sich die Frage, wie effektiv kann der "Rechtsweg" eigentlich sein. Ich hoffe ja immer noch, dass ich nicht einfach naiv bin, wenn ich dran glaube.
Frei nach M. Moore: Stupid "old" Men. /OT (sorry for that.)