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Autor Thema: Bellut: Mediathek wird gleichwertiger Verbreitungsweg  (Gelesen 4321 mal)

D
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golem.de, 29.06.2018

ZDF-Intendant Bellut:
"Mediathek wird gleichwertiger Verbreitungsweg"

von Achim Sawall

Zitat
Das ZDF will seine Mediathek weiter ausbauen und gleichwertig zum linearen Programm machen. Zunächst wird aber am 18. Juli 2018 entschieden, ob der Rundfunkbeitrag mit dem Grundgesetz vereinbar ist und das Geld weiter fließen wird.

Die Mediathek wird für das ZDF ein gleichwertiger Verbreitungsweg zum linearen Fernsehen. Das sagte Intendant Thomas Bellut laut einer Mitteilung (https://www.presseportal.de/pm/7840/3984408) des öffentlich-rechtlichen Senders vom 29. Juni 2018. Vor dem ZDF-Fernsehrat sagte Bellut, die Netzangebote seien nicht länger ein Anhängsel des linearen Fernsehens. Sie hätten sich zu einem eigenständigen, mittelfristig gleichwertigen Verbreitungsweg entwickelt. [..]

Weiterlesen auf:
https://www.golem.de/news/zdf-intendant-bellut-mediathek-wird-gleichwertiger-verbreitungsweg-1806-135233.html

siehe auch:
ZDF-Pressekonferenz vom 29.06.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27968.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Juni 2018, 09:03 von ChrisLPZ«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
ARD-ZDF-GEZ mögen sich sonstwo ausbreiten - im Abwasserleitungsnetz oder auf dem Mond oder oder oder...
...daraus ergibt sich aber nicht automatisch eine Finanzierungsverpflichtung für deren dortige Angebote, wenn man das Abwasserleitungsnetz oder den Mond benutzt.

Sprich:
Es gibt für Telemedien-Angebote im Internet keine besondere Finanzierungsverantwortung von Nutzern des Alltags-, Abruf- und Kommunikationsnetzwerkes "Internet".

Die Rechtsprechung des BVerfG in seinen Rundfunkurteilen zur "Bestands- und Entwicklungsgarantie" sowie sich daraus ableitender "Finanzierungsgarantie" (innerhalb dieser "Entwicklung") ist kein Freibrief für jegliche Entwicklungen und auch keine "Ewigkeitsgarantie", sondern ist ausschließlich auf das "duale Rundfunksystem" - und nicht auf das "multiple Telemediensystem" bezogen - siehe immer und immer wieder unter

Worin erschöpft sich die "Bestands- und Entwicklungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21558.0.html

Worin erschöpft sich die "Finanzierungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21559.0.html


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o
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  • bislang 500€ der Zahlung verweigert
Herr Bellut interpretiert dies schon als Freibrief. Die Jugend ist verstärkt im Internet, also muss die Marktstellung des örR im Internet intensiviert werden. Dafür braucht es weiteres Geld. Da wird es von der Politik kaum Widerspruch geben. Im Bezug auf Onlinearchive, Mediatheken ist durch den Wegfall der Löschfrist nun auch alles angerichtet. Die Gier nimmt kein Ende.


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Ich konsumiere nicht, ergo bezahle ich auch nicht. --> seit 2008 rundfunklos glücklich und noch nie bezahlt.

l
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  • Beiträge: 920
kinematografie.org      02.07.2018

Neuer Telemedienauftrag :
ARD und ZDF sollen Urheber beteiligen

Am 19.06.2018 wurde auf unserer Webseite die Pressemitteilung der UrheberAllianz veröffentlicht, in der wir uns entschieden gegen eine dauerhafte Einstellung von Filmwerken in Mediatheken ohne adäquate Nutzungsvergütung für die Urheber der gezeigten Werke wenden.
Zitat
Dass die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten Beiträge länger in ihren Mediatheken sichtbar machen, wird grundsätzlich begrüßt, allerdings müssten die Urheber dann auch angemessen für diese ausgeweiteten Nutzungen vergütet werden.

V R F F - Die Mediengewerkschaft (das ist NICHT ver.di - das ist die Alternative!)
Weiterlesen auf :
https://www.kinematografie.org/aktuelles/index.php?aid=2618


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d

denyit

Es gibt für Telemedien-Angebote im Internet keine besondere Finanzierungsverantwortung von Nutzern des Alltags-, Abruf- und Kommunikationsnetzwerkes "Internet".

Die Rechtsprechung des BVerfG in seinen Rundfunkurteilen zur "Bestands- und Entwicklungsgarantie" sowie sich daraus ableitender "Finanzierungsgarantie" (innerhalb dieser "Entwicklung") ist kein Freibrief für jegliche Entwicklungen und auch keine "Ewigkeitsgarantie", sondern ist ausschließlich auf das "duale Rundfunksystem" - und nicht auf das "multiple Telemediensystem" bezogen - siehe immer und immer wieder unter

In der bisherigen Rechtsprechung hat sich das BVerfG bereits zur Legislative erhoben. Die weitreichenden zugesprochenen Rechte des örR (die das BVerfG quasi aus dem Nichts zaubert) ergeben sich (imho) nicht aus dem GG; sondern lediglich aus der verklärten Sicht der "obersten Juristen" (ggf. im Kontext der Nachkriegszeit). Die können dann tatsächlich den örR auf dem Mond und seine Finanzierung per Wohnungsabgabe beschließen.

Die eigentliche Aufgabe des BVerfG wäre es, den Gesetzgeber zu beauftragen, die Rechtsgrundlagen für den örR zu schaffen (was nicht unbedingt unserem Ansinnen förderlich sein muss, aber zumindest der Idee des demokratischen Systems in D entsprechen würde.)

Statt dessen wird hin- und her geklüngelt was ein paar alte Männer und Parteiloligarchen für sinnvoll halten. Und eine Änderung ist nicht wirklich in Sicht. Da stellt sich die Frage, wie effektiv kann der "Rechtsweg" eigentlich sein. Ich hoffe ja immer noch, dass ich nicht einfach naiv bin, wenn ich dran glaube.

Frei nach M. Moore: Stupid "old" Men.  /OT (sorry for that.)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Juli 2018, 18:20 von Bürger«

907

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  • Im Namen der Gerechtigkeit
Sprich:
Es gibt für Telemedien-Angebote im Internet keine besondere Finanzierungsverantwortung von Nutzern des Alltags-, Abruf- und Kommunikationsnetzwerkes "Internet".

Die Rechtsprechung des BVerfG in seinen Rundfunkurteilen zur "Bestands- und Entwicklungsgarantie" sowie sich daraus ableitender "Finanzierungsgarantie" (innerhalb dieser "Entwicklung") ist kein Freibrief für jegliche Entwicklungen und auch keine "Ewigkeitsgarantie", sondern ist ausschließlich auf das "duale Rundfunksystem" - und nicht auf das "multiple Telemediensystem" bezogen - siehe immer und immer wieder unter

Das erinnert mich an die Entstehung der Kirchensteuer. Napoleons Siege in Deutschland führten zur Kirchensteuer. Zunächst sollte die Steuer nur vorübergehend eingezogen werden, doch 1919 wurde sie schließlich in der Weimarer Reichsverfassung verankert.


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Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

  • Beiträge: 7.239
Das erinnert mich an die Entstehung der Kirchensteuer. Napoleons Siege in Deutschland führten zur Kirchensteuer. Zunächst sollte die Steuer nur vorübergehend eingezogen werden, doch 1919 wurde sie schließlich in der Weimarer Reichsverfassung verankert.
Und dennoch zahlt diese nur, wer auch Mitglied einer Kirche ist.


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