Person X ist bisher davon ausgegangen, dass es sich um einen Irrtum seitens des fiktiven VGs handelte, aber die Antwort des Gerichts auf X's Erinnerung lässt keine Zweifel daran, dass die Aufsplittung in zwei Aktenzeichen ausdrücklich so gewollt ist (siehe Anhang). Das Schreiben lässt nicht mal erkennen ob es sich hierbei um eine endgültige Entscheidung handelt oder ob X noch weitere Argumente vortragen darf. Auch ist alles etwas widersprüchlich geschrieben am Ende steht dann aber: "durch diese Zuordnung entfällt eine zusätzliche Gerichtskostenerhebung"
Heißt das jetzt es gibt zwar zwei Aktenzeichen aber es fallen doch nur einmal Kosten an?
Übrigens hat Person X schon einmal eine sehr ähnliche Klage gegen den gleichen Beklagten beim gleichen VG vor wenigen Jahren eingereicht haben könnte, bei dem nur ein Aktenzeichen vergeben wurde und somit auch nur einmal Kosten angefallen sind.