Person A hat seit dem August 2016 seine erste eigene Wohnung. Der BS informierte Person A darüber dass er Rundfunkgebühren zahlen müsse. Seit dem verweigert Person A die Zahlung des Rundfunkbeitrags. Person A hat also noch nie in seinem Leben Rundfunkgebühren bezahlt.
Am 01.04.17 erfolgte der erste Festsetzungsbescheid. Person A antwortete mit einem Musterwiderspruch.
Gefunden auf dieser Seite:
https://rundfunkbeitragsklage.de/widerspruch/#betreff-widerspruchAls Antwort bekam Person A KEINEN Widerspruchsbescheid.
Am 02.06.17 erfolgte der zweite Festsetzungsbescheid. Person A antwortete wieder mit dem Musterwiederspruch. Als Antwort bekam Person A wieder KEINEN Widerspruchsbescheid.
Am 01.08.17 bekommt Person A eine Mahnung in der nochmals aufgefordert wird den offenen Betrag zu begleichen. Bei weiterer Verweigerung drohen Vollstreckungsmaßnahmen. Daraufhin antwortete Person A mit einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung und wies darauf hin dass gegen beide Festsetzungsbescheide fristgerecht Widerspruch eingelegt wurde und ein rechtsmittelfähiger Widerspruchsbescheid des BS noch ausstehen würde.
Als Antwort bekam Person A dann am 16.09.17 einen Widerspruchsbescheid des Norddeutschen Rundfunks mit Rechtsbehelfsbelehrung, auf den Person A nicht antwortete.
Am 13.11.17 erfolgte eine Vollstreckungsankündigung der Örtlichen Stadtkasse in der gefordert wird den offenen Betrag von 180,50€ innerhalb von 2 Wochen zu überweisen.
Was kann Person A nun tun? Wie sollte sie weiter vorgehen?