Wolf:" [...] Ein Mahnverfahren besteht aus mehreren Stufen. Auf eine Zahlungserinnerung folgt ein Festsetzungsbescheid. Danach kommt es zur ersten und zweiten Mahnung. Erst nach diesen Schritten wird das Vollstreckungsersuchen gestellt. In dieser Stufe befinden sich nur 35,3 Prozent aller Konten im Mahnverfahren. In absoluten Zahlen sind das 1,609 Millionen Konten. Das heißt aber auch, dass sich 64,7 Prozent in den vorigen Stufen befinden – bei vielen kommt es dann auch gar nicht zu einem Vollstreckungsersuchen, weil sie vorher zahlen."
64,7 % befinden sich in den vorigen Mahnstufen und 35,3 % in der Vollstreckungs-Stufe...
64,7 % + 35,3 % = 100 % ?!?!
100 % aller Konten befinden sich damit in der Mahnstufe??? Also wenn das keine deutliche Absage ist?
Und diese Leute sollen Beitragskonten verwalten?
Mal abgesehen davon, daß weder Herr Wolf noch seine Assistenten wissen, worum es sich beim Prozentrechnen handelt (oder hat hier Kindermund ungewollt Wahrheit kundgetan?): Wenn 64,7 % aller Beitragskonten (es geht hier nicht um Mahnbriefe, sondern um die
Beitragskonten und damit endlich mal um brauchbare Werte) sich in einer Mahnstufe befinden, wie ignorant kann man dann sein, wenn man behauptet, der Rundfunkbeitrag würde akzeptiert werden? Und da muß man jetzt gar nicht mit der völlig hirnverbrannten Ausrede ankommen: "Ein paar Kunden vergessen halt mal zu zahlen." - Wenn sie einverstanden mit dem Finanzierungsmodell wären, warum haben sie dann ihre Lastschrift gekündigt?
Mehr als die Hälfte aller angemeldeten Haushalte sind mit dem aktuellen Rundfunkfinanzierungsmodell
nicht einverstanden.
Warum besteht das System noch immer? Weil wir immer noch zu nett sind. Wir sind immer noch zu höflich. Wir
bitten noch recht freundlich.
Laut unserer Verfassung haben wir aber ein Recht darauf, in einer Demokratie zu leben. Demokratie kommt aus dem Griechischen und bedeutet "Volksherrschaft".
Das Volk herrscht. Art. 20 GG
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) 1Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. 2Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Es wird Zeit, daß wir uns auch so benehmen wie Herrschende und endlich die antrainierte Unterwürfigkeit abwerfen. Es wird Zeit, daß wir unsere Rechte
fordern. Es wird Zeit, daß unsere Diener mitbekommen, daß wir das Heft wieder selbst in die Hand nehmen wollen.
Und dabei kann jeder sein Teil beitragen, je nachdem, wie viel er sich zutraut. Es kann nicht jeder den ganz harten Weg gehen, aber wenn man sich den direkten Kampf nicht zutraut, dann kann man wenigstens Sand ins Getriebe schütten, Briefe / Faxe schreiben etc. und zwar nicht mehr nur an den BS, sondern auch an die LRA und die Landtage. Die sollen ersaufen in Beschwerden, solange, bis sie es endlich kapiert haben.
BayernWiderspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)
BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.
BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.