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Autor Thema: Dringend jetzt nötige Verfassungsbeschwerden. Wer möchte sie einreichen?  (Gelesen 9154 mal)

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Verfassungsbeschwerden, es wird brandeilig für alle, die mitmachen werden.

Liebe Mitstreiter gegen einen in Unrecht abgedrifteten Staat,
zwar mit maßvollen Vorgängen, aber es ist Bürgerpflicht, den Anfängen zu wehren.

Hoffentlich bis 20. September ist der Erstentwurf der Beschwerde verfügbar und wird dann wohl viele Nachbesserungen erhalten.
Versenden sollten die Teilnehmer spätestens am 25. September 2017. 
Es ist Besorgnis, wie die viele Arbeit zu schaffen ist. Da wird wohl etwas Qualitätseinbuße der Preis sein.

Grund der Verspätung der Beschwerde gegen "funk.net / Internet." ist, dass Juni bis Anfang September plötzlich eine umfangreiche Verfassungsbeschwerde zu einem ganz anderen Thema der Rundfunk-Fragen zu machen war. Das Ergebnis sieht nach bisherigem Verfahrensstand übrigens nicht schlecht aus. Aber die Zeitplanung in Sachen "funk.net / Internet"  wurde dadurch sabotiert.

Beschwerde ist GEGEN funk.net und gegenüber Übergang ARD, ZDF,... ins Internet. 
Ob Beschwerde gegen den Meldedatenabgleich einbezogen wird, ist ungewiss, eher unwahrscheinlich, weil insoweit Frist noch bis 31. 12. 2017 ist und weil das andere bereits sehr fachkundig bearbeiten.

Wer an Teilnahme interessiert ist, bitte über das Nachrichtensystem... 
... Kontakt aufnehmen und die E-Mail-Adresse für den E-Mail-Verteiler übermitteln.
Das ist keine "offizielle Aktion des Forums" und wird sicherlich kein Massenereignis und das ist gut so. Bisher sind nur rund 20 Adressen auf dem seit August 2016 - 12 Monate lang - geführten Verteiler.
Anzustreben ist mindestens 1 Teilnehmer pro Bundesland. Mehrung auf 30 Adressen wäre deshalb kein Fehler.
Morgen Montag soll wohl eine erste Rundmail - nach mehrmonatiger Pause - an alle Adressen auf dem Verteiler.

Wie wird der weitere Ablauf sein?
Zentrales Element ist ein allgemeines Gutachten von rund 80 Seiten, das man einfach seiner recht kurzen Verfassungsbeschwerde beifügt.
Der Vorteil ist: Die Unterschrift auf der Beschwerde bedeutet nicht, auch die 80 Seiten inhaltlich verantworten zu müssen. Es muss also niemand tagelang prüfen, was er da unterzeichnet.
Mit der eigenen Beschwerde - recht kurzer Text - verweist man dann immer als Begründung nur auf ein entsprechendes Einzelkapitel des Gutachtens.

So kann also jedermann/frau ohne umfangreiches juristisches Wissen eine Verfassungsbeschwerde machen
auf Grundlage einer gelieferten Textvorlage von vielleicht 5 Seiten. Die sollte jeder ein wenig in der textlichen Reihenfolge und Formulierung umbauen, damit die Richter es nicht abwertend als Einheitsbrei betrachten. 

Es wird ein kleiner Kostenbeitrag erbeten
naja, wie ein kleiner Restaurant-Besuch - auf Wunsch weniger, es soll keine Teilnahme hiervon abhängen -
Umfasst auch die Kopierlizenz für das Gutachten seitens des Autors Pe.Ro..

Natürlich kann man auch zum Finanzieren ein klein wenig beitragen, ohne dann selber eine Verfassungsbeschwerde einzureichen. Aller Text, den die Teilnehmer erhalten, das gibt es dann natürlich ebenfalls als Lesestoff. Auch in diesem Fall bitte einfach die E-Mail-Adresse übermitteln für Aufnahme in den Verteiler.

So, und nun beginnt die Aufgabe, alles bis Mittwoch ausreichend startfertig zu bekommen.
Noch besteht Besorgnis, wie gut das zu schaffen ist. Trotz der vielen Vorarbeiten in den letzten Monaten fehlt noch einiges...


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Zeitplan: Bis 30. September gegen den Übergang ARD, ZDF,... ins Internet
- also Verfassungsbeschwerde gegen funk.net


Wer teilnehmen möchte, bitte Mitteilung über das Nachrichtensystem: E-Mail-Adresse für Aufnahme in den Verteiler.
Der Verteiler umfasst bisher rund 25 Adressen.

Dies ist nicht einer offizielle Maßnahme des Forums. Ein Forum ist ein Informationszentrum, nicht eine Stelle für  Verfahrenskoordination.

Soeben ging an alle E-Mail-Adressen auf dem Verteiler eine Mitteilung über den geplanten Ablauf.

Beschwerdetexte nur rund 3 Seiten.
Beigefügt werden 2 Gutachten. Für die Anträge wird zur Begründung immer verwiesen auf die entsprechenden Abschnitte der Gutachten.



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Zeitlich wird es knapp. Aber es muss sein und wird gemacht. Muss sein bis 29. September.
Es wird aus Zeitgründen bis zum 30. September wohl nur noch durch diejenigen gehen, die beim Verfassungsgericht selber einwerfen können. (Landesverfassungsgericht oder Bundesverfassungsgericht).
Allerdings ist der 30. ein Samstag. Ob die Beschwerdefrist dann noch gewahrt ist bei Eingang Montag, 2. Oktober? Könnte sein, aber darauf sollte man nicht spekulieren.

Warum in letzter Minute?
Weil hier Juni...September ja bereits eine andere Beschwerde gemacht werden musste (Verfahrensstand für diese ist o.k.).

Dass die Hebelwirkung von funk.net , dass dies nicht allgemein so gesehen wurde und dass der Termin also tatenlos verstrichen wäre, zwingt nun zur extremsten Sonderaktion. Denn entweder macht man eine Verfassungsbeschwerde mit wissenschaftlicher Gründlichkeit oder man kann sich die Mühe sparen.

Nun wäre hilfreich, zu wissen, wer zur Teilnahme ganz konkret bereit ist und an diesem Sondereinsatz 27. bis 28. Mai als Beschwerdeführer mitwirken wird.
- oder jemanden hat, für den er es macht -
- denn wer bereits eine andere Beschwerde in Sachen ARD, ZDF selber macht, das kann die Wirkung für beide abschwächen.

Bitte Mitteilungen über das Nachrichtten-System. Oder die, die bereits auf dem Verteiler sind und vor einigen Tagen eine E-Mail erhielten, bitte sogleich per E-Mail mitteilen, dass Mitmachbereitschaft ganz konkret besteht.

Es bleiben unter diesen Umständen ja vermutlich nur wenige Einreicher übrig.
Wir müssen zusehen, wie wir das dann zeitlich koordinieren.

Und hier nochmals die eigene spezifische Sichtweise:

Bei Bemühungen, mit listigen juristischen Anfechtbarkeiten zu streiten, wird von hier nicht mitgewirkt, weil es das System kaum  kippen kann.
Als da wären "nicht Behörde", "Datenschutz", "Absender verkehrt", "Unterschrift fehlt", "Barzahlung", Verwaltungsrecht-Gesetz unanwendbar usw.usw..
Das alles hat durchaus Sinn, aber reicht nicht für das Kernziel. Der Gegner kann sein Verhalten ändern und ist das Problem los.

"Ist Steuer" ist gewichtiger, aber da warten wir nun ja auf das Bundesverfassungsgericht.

Ziel muss sein, das Gesamtsystem in seinen Grundfesten anzugreifen, also
(1) Freistellung der Niedrigverdiener über Härtefall-Antrag
.    ist alles bereits effizient am Laufen, müsste eigentlich klappen;
(2) Blockade des Übergangs ins Internet (also nun funk.net
.   das ist nun ja in Arbeit, Erfolg sehr ungewiss.
Beides als Bürgerpflicht und ohne Einnahmen daraus (es sei denn, für (2) kommen noch kleine Spenden).

(3)  Freistellung der Nichtzuschauer über Härtefall-Antrag
Dafür geschieht von hier aus nichts, weil für diesen Themenkreis eine Bearbeitung ohne Einnahmen nicht gewollt wird.


Der hier geführte E-Mail.Verteiler für Verfassungsbeschwerden wird anschließend ab Oktober 2017 wohl gegenstandslos.
Auch hier im Thread über Verfassungsbeschwerden wird ab Oktober 2017 wohl nicht mehr viel Grund sein für weitere Beiträge.

Die Waffenkiste für juristische Tiefschlag-Strategien

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21276.msg154421.html#msg154421

soll aber weiterhin Ideen beitragen.




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Verfassungsbeschwerden bis zur gesetzlichen Frist 30. September  2017 gegen "Übergang ARD, ZDF,... ins Internet" (vorab also gegen "funk.net").
Ziel der Verfassungsbeschwerden ist: Die dahinter stehende Absicht ARD, ZDF,... der  "ewigen Fortdauer" der Rundfunkabgabe zu verhindern.


Erfolgreich gedeckelt nun:
Karlsruhe = Bundesverfassungsgericht.
Berlin 1x (2x wüsnchenswert)
Brandenburg vermutlich 1x (2x wünschenswert)
Saarland

Nötig noch mindestens 1 Einreicher/in heute / morgen (29/30. September) in den nachstehend gelisteten Landeshauptstädten.
(Muss im jeweiligen Bundesland den Wohnsitz haben. Beschwerde ist wegen Fristeinhaltung beim Landesverfassungsgericht abzugeben / einzuwerfen.)
Wer ist zur Einreichung in den nachstehenden Landeshauptstädten bereit, also sich hierdurch mit zu betätigen als "Rächer gegen ihm zugefügtes staatliches Unrecht"? Erfolg nicht garantierbar - aber jede Aktion auf oberster Ebene an den Schaltstellen der Macht ist allein durch ihr Stattfinden ein Erfolg.
"Reden ist gut. Handeln ist besser."
Freiwillige: Bitte möglichst rasch die E-Mail-Adresse über den Nachrichtendienst des Forums übermitteln.

Nötig noch mindestens 1 Einreicher heute / morgen (Freitag, Samstag) für nachstehend gelisteten Landeshauptstädte:
Dresden Leipzig*
Erfurt
Magdeburg
Mainz
München
Schwerin
Wiesbaden

Ferner zweite Einreicher sehr wünschenswert für:

Berlin
Potsdam



*Nicht Dresden, sondern Leipzig
Wohl einziger Sonderfall in Deutschland. Der Verfassungsgerichtshof ist für Sachsen nicht in Dresden, sondern in Leipzig. Also wird gesucht: Einreicher bis Samstag, 24h, in Leipzig. Dresden entfällt.


(Wegen Wichtigkeit ganz ausnahmsweise in 2 verschiedenen Threads eingetragen, also gedoppelt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. September 2017, 16:35 von Bürger«
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Wohl einziger Sonderfall in Deutschland. Der Verfassungsgerichtshof ist für Sachsen nicht in Dresden, sondern in Leipzig. Also wird gesucht: Einreicher bis Samstag, 24h, in Leipzig. Dresden entfällt.


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Alles, was in Sachen Verfassungsbeschwerde sinnvoll war, ist nun wohl erfolgt.
Gemeint sind die diversen Verfassungsbeschwerden, nicht nur die Initiative hier in diesem Thread.

Einstweilen ist also vielleicht kein Bedarf, diesen Thread aktiv auszuweiten.
Das zuletzt Ende September entwickelte Konzept ist ein wenig "universell" und kann nun jederzeit für einzelne Verfassungsbeschwerden als Beispieltext nach etwas Abwandlung zum Einsatz gelangen. Das passt dann besser in folgenden anderen Thread und wird dort dann zu erläutern und bereitzustellen sein:

Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21276.msg156218.html#msg156218

"Recht als Waffenkiste".
Dort also ist eine Art Fortsetzung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Dezember 2018, 11:41 von DumbTV«
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