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Autor Thema: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.  (Gelesen 81902 mal)

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Landesverfassungsbeschwerden / hier ist noch ein Eilt-Job für Kämpfer-Mentalitäten soweit sie in den Landeshauptstädten rechtzeitig beim Landesverfassungsgericht einwerfen können

Weiter unten ist ersichtlich, bei welchen Landesverfassungsgerichten der Bürger Beschwerde einreichen kann. Wünschenswert wäre, in jeder entsprechenden Landeshauptstadt noch bis Samstag, 30. September, eine Beschwerdeausfertigung einzureichen.
Kämpferische Geister, die ausreichend nah am jeweiligen Landesverfassungsgericht hausen,

bitte einfach über das Nachrichtensystem eine E-Mail-Adresse mitteilen. Dann kommt der Gesamttext:
Insgesamt rund 1 Megabyte.

- Rund 10 Seiten eigentliche Beschwerde
.    lesen... Absender + Gericht einsetzen... unterzeichnen
- 140 Seiten Begründung aus externer Quelle, sozusagen "Gutachten"
.    - dafür genügt rasches Sichten, ob global einverstanden.

Wenn nach Prüfung eigenverantwortlich gewillt, den Beispieltext zu verwenden,
(ist Beispieltext, wie ein anderer das wirklich bei einem Landesverfassungsgericht einreicht, und ist nicht Rechtsberater-Schriftsatz)

dann hin damit zum Gericht.
Tagsüber am Eingang durchfragen zur \"Poststelle\" oder ansonsten oder Samstag, den 30., einwerfen beim Gericht.
Versand per Post genügt nicht mehr… zu unsicher... zumal der anschließende Feiertag = Dienstag ein normales Funktionieren der Postdienste für Montag gefährdet.


Anmerkungen

(1) Für das Saarland wurde als Beispiel einmal etwas mehr ermittelt....
(siehe weiter unten)
Wer das ähnlich für sein eigenes Landesverfassungsgericht machen will, dann bitte das Ergebnis - Direktlinks usw. - über das Nachrichtensystem übermitteln.

(2) Was geschieht, wenn Annahme verweigert wird?

Dieser Text entstand mit Extremst-Eile - vor rund 2 Wochen unfroh entschieden, es zu machen, weil niemand anderer es machte und weil es so wichtig ist, weil es der Tübinger Richtervorlage die inländische sofortige Wirkung ergänzt. Die juristische Untermauerung der Argumente im jetzigen Beispieltext konnte wegen Frist 30. September noch nicht perfektioniert werden.
Es ist bereits Mitteilung eines Mitstreiters des Forums, hier mit seiner juristischen Fachkunde bei einem juristisch fachkundigen Nachtrag mitzuwirken.
Eine Verfassungsbeschwerde soll alles sofort ausweisen, darf aber das bereits grundsätzlich Ausgewiesene später intensiver belegen. Dies geht bei einer Beschwerde in Karlsruhe trotz anfänglicher Ablehnung der Annahme vielleicht immer oder vielleicht jedenfalls bei ernsthaften werthaltigen Beschwerden. 
Bei den Landesverfassungsgerichten ist Nachreichen von Untermauerung nach Erhalt des Aktenzeichens wohl ohnehin und generell möglich, weil diese weniger unter Überlastung leiden.

Also, wir starten jetzt erst einmal durch für die Terminwahrung 30. September 2017
und danach beginnt die Phase für gedankliche Nachverarbeitung und dann Nach-Optimierung. 



zur Bundesland-Rechtslage (nicht voll abgesicherte Fremdinformation):
(Fettdruck für die, wo Einreichung bis 30. September Sinn abgibt.)


Ein Landesverfassungsgericht fehlt ganz nur in Schleswig-Holstein..

Bürger haben kein Recht zur Verfassungsbeschwerde in:
- Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen.
In Sachsen-Anhalt kann die Verfassungsbeschwerde nur gegen Landesgesetze erhoben werden (Art. 75 Nr. 6 VerfLSA).

Eine allgemeine Verfassungsbeschwerde zum Landesverfassungsgericht ist dem Bürger gegen Gesetze und Einzelakte möglich in:
(und beim Saarland Beispiel, wie man mehr klärt)

- Berlin: Art. 72 Abs. 2 Nr. 4 BlnVerf
- Brandenburg: Art. 6 Abs. 2, 113 Nr. 4 BbgVerf
- Hessen: Art. 131 Abs. 1 HV, dort als Grundrechtsklage bezeichnet, §§ 15 Nr. 5, 43 Abs. 1 StGHG
- Mecklenburg-Vorpommern: Art. 53 Nr. 6, 7 Verf M-V
- Rheinland-Pfalz: Art. 135 Abs. 1 Nr. 6 Landesverfassung RhPf, § 44 Abs. 1 Verfassungsgerichtshofgesetz
- Saarland: Art. 97 Nr. 4 SVerf, §§ 9 Nr. 13, 55 Abs. 1 VGHG
- --- http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=186228,101
- --- https://www.verfassungsgerichtshof-saarland.de/vghg.html
- --- --- § 56 Abs. 2: 12 Monate.
- --- Entscheide: https://www.verfassungsgerichtshof-saarland.de/frames/index.html
- Sachsen: Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf
- Thüringen: Art. 80 Abs. 1 Nr. 1 VerfThür

In Bayern kann gegen Einzelakte Verfassungsbeschwerde
- und gegen Gesetze Popularklage erhoben werden: Art. 66, 120, 98 Satz 4 BV


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Bundesländer Saarland und Berlin sind inzwischen "gedeckelt".
Für die andern Bundesländer mit geeigneten Landesverfassungsgerichten ist hier noch kein klarer Überblick, weil noch nicht alle Mitteilungen abgearbeitet sind. Aber soweit zu überblicken, besteht für alle anderen Landeshauptstädte noch Handlungsbedarf.

 Freiwillige vor: "ihr habt nichts als die Zahlungspflicht des Rundfunkbeitrag zu verlieren, aber eine Welt mit einem Fünkchen mehr Vernunft zu gewinnen."


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Verfassungsbeschwerden bis zur gesetzlichen Frist 30. September  2017 gegen "Übergang ARD, ZDF,... ins Internet" (vorab also gegen "funk.net").
Ziel der Verfassungsbeschwerden ist: Die dahinter stehende Absicht ARD, ZDF,... der  "ewigen Fortdauer" der Rundfunkabgabe zu verhindern.


Erfolgreich gedeckelt nun:
Karlsruhe = Bundesverfassungsgericht.
Berlin 1x (2x wüsnchenswert)
Brandenburg vermutlich 1x (2x wünschenswert)
Saarland

Nötig noch mindestens 1 Einreicher/in heute / morgen (29/30. September) in den nachstehend gelisteten Landeshauptstädten.
(Muss im jeweiligen Bundesland den Wohnsitz haben. Beschwerde ist wegen Fristeinhaltung beim Landesverfassungsgericht abzugeben / einzuwerfen.)
Wer ist zur Einreichung in den nachstehenden Landeshauptstädten bereit, also sich hierdurch mit zu betätigen als "Rächer gegen ihm zugefügtes staatliches Unrecht"? Erfolg nicht garantierbar - aber jede Aktion auf oberster Ebene an den Schaltstellen der Macht ist allein durch ihr Stattfinden ein Erfolg.
"Reden ist gut. Handeln ist besser."
Freiwillige: Bitte möglichst rasch die E-Mail-Adresse über den Nachrichtendienst des Forums übermitteln.

Nötig noch mindestens 1 Einreicher heute / morgen (Freitag, Samstag) für nachstehend gelisteten Landeshauptstädte:
Dresden Leipzig*
Erfurt
Magdeburg
Mainz
München
Schwerin
Wiesbaden

Ferner zweite Einreicher sehr wünschenswert für:

Berlin
Potsdam



*Nicht Dresden, sondern Leipzig
Wohl einziger Sonderfall in Deutschland. Der Verfassungsgerichtshof ist für Sachsen nicht in Dresden, sondern in Leipzig. Also wird gesucht: Einreicher bis Samstag, 24h, in Leipzig. Dresden entfällt.


(Wegen Wichtigkeit ganz ausnahmsweise in 2 verschiedenen Threads eingetragen, also gedoppelt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. September 2017, 16:34 von Bürger«
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Nicht Dresden, sondern Leipzig
Wohl einziger Sonderfall in Deutschland. Der Verfassungsgerichtshof ist für Sachsen nicht in Dresden, sondern in Leipzig. Also wird gesucht: Einreicher bis Samstag, 24h, in Leipzig. Dresden entfällt.


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Heute letzter Tag für eure eventuellen Landesverfassungsbeschwerden gegen schleichende Umwandlung von ARD, ZDF,.. und Rundfunkabgabe in ein "ewiges" Internet-Unternehmen
Am wichtigsten nun nach Auswertung von Ereignissen der letzten Tage folgende Gerichte:

Leipzig (statt Dresden)
Dessau (statt Magdeburg)

Zu lernen war: Die Landesverfassungsgerichte sind keineswegs immer in der Landeshauptstadt, beispielsweise auch nicht in Schleswig-Holstein (Gerichtsort Schleswig). Dessau ist beispielsweise 30 km Luftlinie von Magdeburg.
An sich sind alle rot gekennzeichneten Städte (für Bundesländer) der vorherigen Beiträge im Thread noch nicht abgedeckt.  
Aber davon geht die Welt nicht unter. Drei der 5 wichtigsten sind bereits abgedeckt (darunter Berlin und Karlsruhe).

Wieso sind Sachsen-Anhalt und Sachsen so wichtig?
Weil die jeweiligen Landesregierungen in Sachen Staatsrundfunk ARD, ZDF wohl "zu kippen beginnen", stehen wohl nicht mehr voll hinter den Rechtsverstößen des jetzigen Systems und Inkassos. Eine junge aggressive Partei hat es geschafft, das Senilitäts-Kartell der herrschenden Parteien in Sachen "Duldung Staatsfernsehen" ins Wanken zu bringen.
Dort hat das Landesverfassungsgericht möglicherweise politische Rückendeckung, die "Schmutzarbeit" der Wiederherstellung des Rechtsstaats richtungweisend zu befördern. Auf diese Weise bliebe es den Politikern  erspart, sich damit unbeliebt zu machen bei den Talkshow-Journalisten (die Gefahr des "Daumen runter" seitens der - noch - wahren Herren der Republik, also ARD, ZDF,...).
Alle Landtagsabgeordneten beider Bundesländer erhielten in diesen Wochen auch  entsprechende E-Mail-Information über ihre juristischen Aufräumpflichten und das wird fortgesetzt.

Wir werden es heute, Samstag, wohl nicht mehr schaffen, dass irgendjemand aus dem Forum in Dessau wie auch in Leipzig handelt. Immerhin hier die
Gebrauchsanweisung:

- Über das Nachrichtensystem die E-Mail-Adresse übermitteln.
- Umgehend rund 170 Seiten - 1 Megabyte - erhalten.
- Ausdrucken.
- Zum Landesverfassungsgericht fahren
- Einwurf in den "Nachtbriefkasten".
- Heimfahren und sich etwas Gutes gönnen als Eigenlohn, die Welt einen Mikrometer verbessert zu haben.

Ab morgen dann hier im Thread ein Resumé, wieso wir vielleicht dicht vor dem Haupterfolg stehen.
Wegfall der 25 % Falschinkasso der Rundfunkabgabe - wichtigster Kern unserer Streiterei - wird im Reformprogramm ARD, ZDF,... wohl bereits "eingepreist", und zwar aus folgendem Grund..... 
Wenn es spannend gemacht wurde, dann klassischerweise, um vorzubereiten auf: "Fortsetzung folgt".
Erst ab morgen.
Heute ist noch letzter Werktag für das Werk von "late birds" - Landesverfassungsbeschwerden.


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Start zur nächsten Runde im politisch-juristischen Faustkampf gegen Enteignung des Volks-Souveräns:
Wem gehört das finanzielle Kapital des Staatsfernsehens ARD, ZDF?
Genossenschaftsrecht wie bei den Volksbanken reklamieren?

Wem gehört vor allem das akkumulierte Kapital der derzeit in Archiven blockierten "verschimmelnden" Kreativitätsergebnisse aus rund 60 Jahren des Schaffens?
Wem gehören die Beteiligungsvermögen an X Y Z GmbHs?

Für die ersten Runden sieht es seit einigen Tagen aus nach einem Sieg nach Punkten für den Volks-Souverän. Nun also sogleich durchstoßen zur nächsten Fauststreit-Runde. Denn nun könnte bald Zwang zu einer totalen Neuordnung von ARD, ZDF,... eintreten. Eine fundamentale Frage ist noch ohne Antwort:

Wem gehören eigentlich die Aktiva von ARD, ZDF, Deutschland-Radio.?
"Staatsfern" - also sicherlich nicht dem Staat.
Dem Bürger nicht? Denn er hat daran bisher weder Aktien noch Genossenschaftsanteile, darf die Gremien nicht wählen und wird bei Einwendungen abgewimmelt - notfalls mit der "Querulaten"-Klausel des öffentlichen Rechts.

Demnach sind ARD, ZDF in letzter Logik autonome Subjekte des Völkerrechts, denen es nur an bisheriger Anerkennung durch die weltweite Staatenfamilie mangelt?
Die Voraussetzung eines Staatsgebietes haben sie ja bereits - ein eigenes geschütztes Staatsgebiet:
Über die "geschützten" Grenzen ihrer Eingänge und Grundstücke wird niemand so einfach herein gelassen; und der Beitragsservice in Köln, war da nicht so was mit "Stacheldraht-Schutz der Grenzen" seines Hoheitsgebiets? Hoheitlichen Status hat der BGH ja bereits ausdrücklich anerkannt? Da "staatsfern", sind ARD, ZDF, Beitragsservice damit durch das Oberste Gericht als autonomes Völkerrechtssubjekt anerkannt?

Da ARD, ZDF,... sicherlich nicht selber behaupten werden, Subjekte des internationalen Völkerrechts zu sein,
und wegen Staatsferne aber auch nicht behaupten dürfen, Teil des Staatsvermögen zu sein,
kommt der nächste Analyseschritt und zwar wie folgt:

Für eine juristische Person des Inlands gilt im Zweifelsfall als "Eigentümer", wer sie finanzierte. Wir alle also - seit 60 Jahren.
Die Zahlungen der Verstorbenen wachsen nach Erbschaftsrecht den lebenden Nachkommen zu.
Demnach sind wir alle schon jetzt als "Eigentümer" von ARD, ZDF,... anzusehen?
Es bliebe nur noch abzuwägen, welcher Rechtsform des Bürgerlichen Rechts dies in Analogie-Auslegung beizuordnen ist? Im Zweifelsfall passt wohl die Oberklausel?
Was nichts anderes ist, ist ein nicht eingetragener Verein?
("Eigentümer" im übertragenen Sinn - diese Feinheiten schieben wir hier mal beiseite.)

"Die ARD gehört uns allen gemeinsam ."
Danke für diese juristische Klarstellung, Frau Professor Dr. jur. Karola Wille, ARD-Vorsitzende und MDR-Chefin.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24680.msg156484;topicseen#msg156484
Thema: Gastbeitrag von Karola Wille in der Welt: „Die ARD ist nah bei den Menschen“

Der/die Bürger/in setzt sich an den Bildschirm und tippt folgenden Beispieltext an seine/ihre  eigene ARD-Anstalt:

Zitat
Absender
Sieglind Siegesfrau
Siegfriedensstr. 999
556677 Siegburgen

An Herrn Intendant
Hellmuth Edelmut
- persönliches Büro -
in der ARD-Anstalt ...............

Aristokratenstraße 999
224466 Bildungsstatt

Sehr geehrter Herr Edelmut,
ich akzeptiere im Prinzip, durch meine Zahlungen früherer Jahre entsprechende Anteile an Ihrem ARD-Unternehmen gewonnen zu haben, und beantrage hiermit Eintritt in eine Erörterung der Ausfertigung der Gesellschaftsanteil-Urkunden. Die noch zu ermittelnden Erbschaftsanteile an Zahlungen meiner Eltern und Großeltern sind zu gegebener Zeit einzubeziehen, sobald ermittelbar.

Gerne habe ich meinen Gesellschafter-Status bestätigt gefunden durch die überzeugende Rechtskunde von Frau Professorin Dr. jur. Karola Wille,
als ARD-Vorsitzende und MDR-Intendantin sicherlich die zur Zeit kompetenteste Juristin und Rechtswissenschaftlerin für Zuerkennung meiner haftungsfreien Gesellschafterrechte an der juristischen Person Ihrer Anstalt:
https://www.welt.de/debatte/kommentare/article169213287/Die-ARD-ist-nah-bei-den-Menschen.html
Karola Wille: "Die ARD gehört uns allen gemeinsam."
Wegen der gesetzlich geregelten Staatsferne kann dies nur bedeuten: Alle bisher einzahlenden Bürger sind Miteigentümer der Aktiva von einigen Milliarden Euro.

Die Rechtsform ist aus Frau Professorin Dr. Willes Aussage nicht ableitbar.
Der Gesamtrahmen ist wohl am ehesten analog zum Genossenschaftsrecht wie bei den Volksbanken und manchen Versicherungsunternehmen. So lange Sie es nicht abweichend sehen, bitte ich Sie um Übermittlung meiner Genossenschaftsanteile, deren Höhe noch durch eine bilanzielle Analyse eines Wirtschaftsprüferunternehmens für alle Bürger zu bestimmen wäre.

Des weiteren bitte ich um Übermittlung der Wahlunterlagen für die nächste Jahresversammlung.
Insbesondere sehen Sie bitte vor, dass Bürger für Ihre als "gemeinnützig" gegründete Anstalt nach den Regeln des öffentlichen Rechts, dass die Genossen eine Abstimmung verlangen dürfen, dass alle Gehälter auf das Tarifrecht des öffentlichen Rechts umzustellen sind, wie bereits durch den Sender DEUTSCHE WELLE beispielgebend praktiziert. Rückwirkung ist vorzusehen (also Rückzahlpflicht von Überzahlungsbeträgen seit Vertragsbeginn wie auch Erlöschen der Betriebsrenten für alle).

Mit der entsprechenden Absenkung der Gehälter der Führungsriege
 - bei ARD, ZDF,... bundesweit etwa 40 Personen - vom Bundeskanzlerin-Niveau auf demnach maximal rund 30 bis 50 % werden sich alle abzufinden haben, weil alle Führungskräfte wussten oder mindestens wissen mussten, dass (meines Erachtens) die Gesetze nicht mehr erlauben.

Um geeignete Bestätigung wird hiermit gebeten.

Die Bearbeitungsfrist erlaube ich mir mit 1 Monat als wohl ausreichend festzusetzen. Gerne wird Ihnen auf schriftlichen Wunsch hin eine Fristverlängerung eingeräumt werden.

Sicherheitsleistung für den (unzulässigerweise) von mir verlangten "Rundfunkbeitrag"
Zugleich bitte ich, meine Anteile als Sicherheitsleistung zu interpretieren, soweit es den von Ihnen behaupteten "Rundfunkbeitrag" anbetrifft. Im Hinblick auf eine als deutlich höher anzunehmende Sicherheitsleistung bitte ich darum,
- sämtliche Abrechnungs- und Inkassobemühungen auszusetzen bis zur vollen Klärung;
- Einverständnis zu erklären, dass alle etwa anhängigen Verfahren bis zur vollen Klärung zu ruhen haben.

Mit freundlichem Gruß
und mit besonderem Dank, dass von denkbar berufener Seite mein Gesellschafter-Anspruch bestätigt wurde:
Ihre Sieglind Siegesfrau

Disclaimer: Nur Beispieltext, was mindestens 1 Bürger vermutlich machen wird.
Was jemand macht oder nicht macht, muss jeder eigenverantwortlich entscheiden. Aber es war schon immer eine gute Strategie, um es wieder einmal zu sagen, wie Soldat Schweijk und Simplicius Simplicissimus das System in seiner ganzen Absurdität durch denkerische Einfalt zu verwirren. Wer seine Akte ausreichend anhäuft mit Aufdecken von Absurditäten, da wird man sich sehr überlegen, mit Gerichtsverfahren vorzugehen, weil auch Richter gerne mal lachen wollen und wer lachen macht, hat halb gewonnen - und über wen gelacht wird, der ist blamiert.


Bitte alle Zitate sammeln: "ARD gehört allen" usw..
Es ist klar, die Süßholz raspelnden Argumente beim aktuellen Rückzugsgefecht ARD, ZDF sind ähnlich, also abgestimmt zwischen den Rettern der Multimillionärs-Pfründen.
Da waren auch schon andere sentimentale Blabla-Aussprüche anderer Sprecher zu hören im Sinn von "gehört den Bürgern", "gehört allen" usw.. Leider wurde das hier bisher nicht gezielt gesammelt, weil noch nicht Priorität. Wer noch andere verfügbar hat, bitte nachstehend die Fundstellen listen.

Denn, ja, abgesehen vom vorstehenden Text der taktischen kleinen Provokation:
Es werden diese Fundstellen ganz konkret verwendet werden bei der nun fälligen Diskussion der politisch-juristischen Zukunft von ARD, ZDF,...



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Dr. Werner Hahn: "Der Rundfunk gehört den Bürgerinnen und Bürgern in der BRD"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23530.msg149839.html#msg149839


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Danke, @ChrisLPZ , das ist ein Zitat von echtem Gewicht in der juristischen Waagschale.

Und was ist der Gegenstandswert, wenn der Anwalt dem Bürger eine Verfassungsbeschwerde macht?
siehe u.a. unter
Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Erster Senat - vom 30. August 2017
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24625.msg156207.html#msg156207

Aus dem Schreiben des BVerfG vom 30.08.2017:
Zitat
"Im Übrigen haben Sie auch Gelegenheit, zur Höhe des Gegenstandswerts Stellung zu nehmen."

Das Bundesverfassungsgericht setzt normalerweise rund 8000 € an. Sind mehrere gleichartige Verfassungsbeschwerden, so wird gewöhnlich anteilig aufgeteilt.

Hier aber hat die Frage eine andere Dimension: Die Landesanstalten ARD könnten ja mal rasch allen Klägern die Rundfunkabgabe erlassen und dann könnte das BVerfG nicht mehr entscheiden, weil das Rechtsschutzinteresse entfallen ist.
So wohl geschehen bei BVerfG 1 BvR 665/10.

Dort wurde dann das Austragen des Kostenentscheids gewählt - listig! - , um ganz unüblich das vorbereitete eigentliche Urteil hinein zu packen. Die unscheinbare Standardfrage nach dem Gegenstandswert erschwert also diese Trickserei.

Diesen Trick wenden die ARD-Anstalten ja ständig an, um bei drohendem negativen Urteil
rasch dies Urteil zu unterbinden. Das muss bei Verfassungsbeschwerden möglicherweise beachtet werden. Wer bis dahin kämpft, will nicht nur für seine 1000 Euro streiten, sondern will damit zugleich das Unrecht des Systems niederringen.
Hier ist das gerade in einer Sache im Konzeptstadium. Der Ansatz lautet, dass der Bürger eingibt, dass er sich auch durch das Unrecht, das anderen angetan wurde und wird, persönlich als Mitglied dieses Staates beschwert fühlt, weil Empathiefähigkeit subjektiv für ihn Bestandteil der Menschenwürde ist und weil das Grundrecht auf Rechtsstaat auch autonom einforderbar ist. Wie effizient, bleibe hier offen.

Eine Alternative wäre, als Gegenstandswert in Erörterung zu bringen: 4 Milliarden Euro.
Denkt man das Vorherige bis zu Ende, so haben wir es mit rund gerechnet 3 x je 4 Milliarden Euro zu tun:
(1) Nichtzuschauer
(2) Betriebsstättenabgabe
(3) Bürger mit niedrigem Geldeinkommen.
Wenn man siegt, so hätten die Rechtsanwälte genug, sich für den Rest des Lebens zur Ruhe zu setzen. Aber auch, das Risiko ist, geht es negativ aus, so kann der Gegner den Beschwerdeführer lustig belasten mit Zusatzvorgängen über 4 Milliarden Euro.


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Woher kommt "Trick 17"? Die Antwort ist ganz Einfach, nämlich...

Niemand weiß es - aufgetreten ab rund 1950...
https://de.wikipedia.org/wiki/Trick_17

Endlich die "ganze Wahrheit" über die Herkunft von Trick 17:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_17.html
"Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" (von Mai 1949 - "das passt" zeitlich) 
"Art 17"
"Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen "Stellen und an die Volksvertretung zu wenden."

Mit "Trick 17" Landesverfassungsbeschwerde machen in den Bundesländern, in denen sie nicht zulässig ist:
Natürlich hat auch in diesen Bundesländern der Bürger das Recht, in diesen Bundesländern eine "Beschwerde" beim Landesverfassungsgericht einzureichen - unter Berufung auf Art. 17 GG.

Und jetzt wird es lustig: Wie wäre es, in diesen Bundesländern durch Bürger dieser Bundesländer eine Verfassungsbeschwerde gegen den Verstoß gegen Artikel 17 GG einzureichen, nämlich im jeweiligen Landesrecht versäumt zu haben, diese bundesrechtliche Pflicht implementiert zu haben.

Da sind wir im Philosophie-Dilemma, dass nur durch die Dimension "Metasprache" lösbar ist... Erinnert sei an das Paradoxon des Epimenides, über 2000 Jahre alt: : "Ein Kreter Bürger sagt: Alle Bürger in Kreta lügen."

Zurück zur Strategie: Nach zu befürchtender Ablehnung beim Landesverfassungsgericht dann beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde gegen diese Ablehnung.

Und nun wird es noch ulkiger: Für den Fall des Entscheids auf Recht der Beschwerde - beispielsweise 2019 - bereits jetzt beantragen: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zum 30. September 2017 gegen Änderungen des Rundfunkstaatsvertrags durch den 19. Änderungsvertrag. Für funk.net gibt es dann Planungssicherheit erst ab beispielsweise 2019 und bis dahin keine Planungssicherheit im betreffenden Bundesland und damit bundesweit, ob ARD, ZDF in den nächsten Jahren ins Internet wechseln können im betreffenden Bundesland.

Staatsverträge werden dann mit Planungsungewissheit belastet.... und können erst ab etwa 2020 eine eventuelle bedenkenfreie Gültigkeit erwarten.

Beispieltext, wie ein Bürger sich die entsprechende Verfassungsbeschwerde ausgedacht hat:

Zitat
Absender:
Dagobert Duckdichnicht
Hinklelsteinstr. 999
22445 Schilda


An den Verfassungsgerichtshof
des Landes Jodwedee

Gerechtigkeits-Promenade 15
22886 Landeshauptstedele

Hiermit lege ich Beschwerde gemäß Artikel 17 Grundgesetz ein,

dass im Bundesland Jodwedee das Landesrecht zwar ein Landesverfassungsgericht hat, für den Einzelbürger aber kein Beschwerderecht bei diesem Gericht im Gesetz vorgesehen hat, insoweit also gegen Artikel 17 Grundgesetz verstößt. Es handelt sich um einen Grundrechteverstoß.
Es fehlt im Gesetz die ausdrückliche Deklaration der Grundrechtsverletzung und für diese ist eine Verhältnismäßigkeit auch schwerlich argumentierbar.

Dies wurde am Ende des September 2017 festgestellt, als ich Beschwerde einlegen wollte.

- gegen die gesetzlichen neuen Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages,
- diese eingeführt durch den19. Änderungsvertrag des Rundfunkstaatsvertrages,
- insoweit wirksam ab 1. Oktober 2016,
- nach üblichem Bundes- und Landesrecht durch Einzelbürger-Beschwerde angreifbar innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten.

Insbesondere gilt dies für den Übergang von ARD, ZDF,... ins Internet, eingeleitet durch den gemeinwohldienlich getarnten Begriff des Jugendporgramms, dies real konkretisiert ab 1. Oktober 2016 durch den reinen Internet-Dienst "funk.net". Hierdurch werden zudem Teile der Rundfunkabgabe als Nebeneffekt unzulässig für die Gewinn-Mehrung von Google, Facebook und Twitter verwendet.   

Nach diesem Befund muss ich mich nun zur folgenden Stufenbeschwerde entschließen:

Stufe 1: Beschwerde gegen die Nichteinräumung des Beschwerderechts.


Stufe 2: Sobald dies Beschwerderecht eingeräumt ist, für diesen Zeitpunkt beantrage ich bereits jetzt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (30. September 2017) für eine Verfassungsbeschwerde gegen den 19. Änderungsvertrag.
Die Begründung werde ich einreichen, sobald sich der Einreichungsbedarf nach Verfahrensfortschritt zur Stufe 1 ergibt. Denn bis dahin könnte Überflüssigkeit oder teilweise Argumente-Beilegung eintreten, bedingt durch anhängige Verfassungsbeschwerden anderer Bürger in gleicher Sache bei anderen Verfassungsgerichten.

Sollten durch diese Beschwerde irgendwelche Kosten auftreten,

so beantrage ich, mir diese mitzuteilen, bevor in eine Bearbeitung eingetreten wird.

Mit freundlichem Gruß
Dagobert Duckdichnicht


Soll man das machen?
Begeisterungsstürme aus der Juristenzunft sind sicherlich nicht zu erwarten. Ein Rechtsanwalt sollte sich auch unbedingt sehr überlegen, ob er es für opportun hält, einen derartigen Antrag zu stellen.
Aber mal abstrakt und ohne verzerrte Juristenbrille gesehen hat das durchaus eine Legitimation des gesunden Menschenverstands und den darf der Bürger (im Gegensatz zu Juristen?)  ja dokumentieren. :)

Einen Zweck erreicht dieser Vorgang wohl unbedingt: Das System mit seinen eigenen Widersprüchen konfrontieren und möglicherweise wirklich provozieren, dass das Recht auf Einzelbürger-Landesverfassungsbeschwerden auch in den bisherigen Verweigerer-Bundesländern eingeführt wird.

Wer es macht, bitte Mitteilung über das Nachrichtensystems des Forums, damit Überblick besteht, was insgesamt auf die obersten Instanzen zukommt.


Es kommt nämlich bald mehr und ganz konkret: Bei den Staatskanzleien...
Beschwerde gegen Verfassungsverstoß kann man nach Artikel 17 GG "überall" einreichen, linguistisch korrekt dann bezeichnet als "Verfassungsbeschwerde". Das geht bei geeigneter Formulierung auch bei den Staatskanzleien. Aber nicht alles auf einmal - das ist dann für demnächst. Das ist dann juristisch durchaus fundiert machbar, geeignete Formulierungsweise vorausgesetzt.

Diesclaimer:
Dies ist ein Beispieltext, wie ein Bürger das zu machen gedenkt, und ist keine Handlungsempfehlung. Was jemand macht oder nicht macht, ist in seiner eigenen Verantwortung.
Erst recht ist dies natürlich keine Rechtsberatung.



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Strategie - nächste Stufen im Kampf von uns Davids gegen die Goliaths
Zunächst sagt man sich: Was für ein Gegner - keine Aussicht.
Danach: Ach, der hat ja schwache Stellen - mal mit Davids Steinschleuder auf Goliaths Augen zielen.
Danach: Erstaunlich - beginnt zu klappen.
Danach: Goliath beginnt zu torkeln und zu kippen, jetzt nachhaken!

Längst sind die rund 40 ARD- und ZDF-Oligarchen im Rückzugsgefecht. Je mehr sie öffentlich ihre Wichtigkeit deklarieren, desto tiefer sitzt die Angst vor dem Ende. - Jetzt Überblick und nächste Schritte.

Bundesverfassungsgericht wird innerhalb von wohl 4 Monaten entscheiden: Nichtzuschauer und Betriebe/Kfz.
Nichtzuschauer? Diese Entscheidung ist Verdienst der Arbeit dieses Forums.
Betriebe / Kfz: Verdienst von einzelnen mittelständischen Unternehmern.

Bundesverfassungsgericht wird bezüglich der Niedrigverdiener entscheiden.
Hierzu sind nähere Angaben über den Verfahrensstand gegenwärtig nicht opportun.
Jedenfalls ist alles Nötige gemacht, wesentlich gestützt durch dies Forum.
Immerhin sind Teilaspekte bereits im aktuellen Entscheidungs-Programm, beispielsweise die aktuelle Benachteiligung von Einpersonen-Haushalten.
 
Verfassungsbeschwerden gegen den 19. Änderungsvertrag / Verlagerung der Gelddruckmaschine ARD, ZDF,... auf Dauer ins Internet.
Bis zum Stichtag 30. September (Frist...) erfolgten wohl insgesamt 4 Verfassungsbeschwerden, alle im Kontext dieses Forums. Von sonstigen ist hier nichts bekannt.
2 beim Bundesverfassungsgericht, 2 bei zwei verschiedenen Landesverfassungsgerichten.
Eilbedingt war die Qualität noch nicht optimal. Das insofern noch Nötige ist bereits in Bearbeitung, ganz kurzfristig im Austausch mit den 3 anderen Unterzeichnern.

Verfassungsbeschwerden gegen den 19. Änderungsvertrag / Meldedatenabgleich.
Insoweit ist schon viel geschehen und bis zum Stichtag 31. Dezember 2017 (Frist...) wird vermutlich noch viel Weiteres geschehen. Das liegt in guten forumsnahen Händen (@pjotre hat dazu wenig beizutragen).

Es sei bei dieser Gelegenheit angemerkt, dass die Datenlöschung von nicht benötigten Daten gar nicht existieren kann.
Frühere Sicherungs-Backups erlauben immer ein "Rollback" zu früheren Daten eines früheren Meldedatenabgleichs. Der subtil formulierte Gesetzeswortlaut dürfte dies wohl halbwegs oder sogar vollwegs legitimieren.

Wohl deshalb erhielt der österreichische Einforderer aller seiner bei Facebook gespeicherten Daten eine ziemlich gut gefüllte CD. Wenn 50 Millionen Facebooker es ihm nachmachen würden, müsste Facebook vielleicht schließen. Also mal versuchen, bei der zuständigen ARD-Anstalt (Briefe immer an die Intendanten persönlich und namentlich!) einen Datenauszug fordern und dann ausdrücklich auch erstrecken auf alle Backup- / Rollback-Aufzeichnungen. Spannend, was die dann antworten und liefern werden. Könnte ja rechtliche Hebelwirkung haben und jeder kann es ja machen.

"Verfassungsbeschwerde" bei Staatskanzleien?
Dafür ist hier etwas in Arbeit. Die Infrastruktur - Software, Daten, Rechtsfragen - entstand mit den 4 Verfassungsbeschwerden gegen "funk.net usw.". Der Rest der Umforrmung geht nun recht einfach.
Das wäre rechtssystemisch und politisch eine Premiere. Aber alles kommt im Leben irgendwann zum ersten Mal vor. Aus bestimmten Gründen könnten gerade diese "Verfassungsbeschwerden" das Kippen des Systems ins Rollen bringen.
Ist also wohl für bald, wenn keine Meinungsänderung.
Kann dann jeder machen. Jederzeit. Ohne vorherige volle Erschöpfung des Rechtsweges.

EU-Recht, Beihilfenrecht usw.?
Die Wirkung der Richtervorlage aus Tübingen wäre eher erst langfristig, weil einige Jahre Beihilfe-Verfahren vorher nötig wären. Durch die Summe der Verfassungsbeschwerden wird die Wirkung antizipiert - ins Inland gezogen mit Soforteffekten.
 
"Wie hilft mir das bei meinen Verfahren?"
Jedermann darf seinen Widersprüchen und Gerichtsverfahren beifügen als Anlagen:
- (1) Fragenkatalog des Bundesverfassungsgerichts von Ende August 2017.
- (2) Vorlagebeschluss des LG Tübingen - die ersten 2 Seiten reichen.
Sodann könnten Bürger recht kurze straffe Schriftsätze machen, nummeriert 1, 2, 3...
Jeweils ein paar Zeilen Kurzantrag, bitte zu beantworten zu Anlage ... dort Abschnitt ...
Statt langer Prosa-Fließtexte über das Satanische der Rundfunkabgabe, Geißel der Menschheit usw. - schreibt der Bürger dann  knappe Anträge wie ein Jurist und profitiert von der hochwertigen Arbeit der Juristen, die die Anlagen fertigten.

Das geht immer und jederzeit und für alles. Einfach machen? Wie immer, was jemand macht, ist immer eigenverantwortlich zu entscheiden. Hier ist weder Rechtsberatung noch Empfehlung.

"700 Seiten zur Akte geben?"
Das ist nun ja einfach: Gesamtausdruck der Anlagen des Bundesverfassungsgerichts - über 600 Seiten - und LG Tübingen - rund 70 Seiten.
Knapp 1 cm, knapp 1 Kilogramm. Beim VG Köln sind zur Zeit 700 Klagen gegen die Rundfunkabgabe anhängig, wurde kolportiert. Wieso die gewaltige Menge dort bei bundesweit nur 4000 Klagen, ist vorab eine Neugierfrage. Nun aber, wenn alle Kläger je 1 cm Papier einreichen, brauch das Verwaltungsgericht Köln 70 Regalmeter und müsste bei der Registratur anbauen? Das sei nicht unser Problem. Niemand hat die VG-Richter gebeten, bundesweit der "unzulässigen Fortentwicklung des Rechts" der ARD-/ZDF-Juristen zu weichen. Wer A sagt, muss auch B sagen, also her mit den 70 Regalmetern!

Steht dem aber nicht das Urheberrecht entgegen? Eine interessante Frage und die Rechtslage ist nicht ganz so einfach und eindeutig wie man hoffen möchte, jedenfalls nicht so ganz einfach für Ausdruck der anwaltlichen Schriftsätze bei dem dicken Paket des Bundesverfassungsgerichts.

Pragmatischer Zusatz-Gesichtspunkt: Tintenstrahldrucker brachen dafür STUUUUUUNDEN. - Also schnell gebrauchten Laserdrucker bei Ebay kaufen? - Für 2x 700 Seiten & mehr  kauft man am besten einen gebrauchten Laserdrucker (rund 50 €, aber wichtiger ist, dass die kompatiblen Toner-Kartuschen für das jeweilige Modell nur rund 12 € kosten sollten).


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Die Ideen sind gut. Aber das Papier hab ich mal nachgerechnet. 670 Seiten werden ca. 7 cm dick bei einem Gewicht von ca. 3,7 Kg. 700 Klagen mal 7 cm benötigen nur 49 Regalmeter. Dennoch beachtlich.


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@pjotre

Dieser "Trick 17", von Dir in diesem Thread benannt unter Beitrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21276.msg156681.html#msg156681
bedürfte auch der Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht. Und die Richter und Richterinnen am Bundesverfassungsgericht haben derzeit sicher erst einmal genug zu tun?

Das Landesverfassungsgericht ist nämlich nur für Landesrecht zuständig; die Feststellung, ob Landesrecht incl. Landesverfassungsrecht mit Bundesrecht incl. Bundesgrundrecht übereinstimmt, ist alleinige Sache des Bundesverfassungsgerichtes.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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@Roggi hat Recht
- bei mir im Eilt-Editieren gleich ZWEI! Rechtenfehler. Also, jede Klage würde ja in Wahrheit rund 800 Seiten enthalten, wenn man alles Übliche mitrechnet. Dann noch Aktendeckel und Bindfaden drum herum, rund 85 mm statt meiner Angabe von 1 cm. 700 Akten zu vielleicht 1,7 kg, das wäre über 1 Tonne. Leider ist es aussichtslos, 700 uns überwiegend unbekannte zur großartigen Bereicherung des gerichtlichen Aktensystems zu koordinieren. 

@pinguin hat Recht,
wenn er in antarktischer Vernunftkälte  wieder einmal auf die juristische Logik verweist.
Im Beitrag "Trick 17" https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21276.msg156681.html#msg156681
war ja bereits angemerkt, Rechtsanwälte können sich mit derartigen Sachen keinen Ruhm erwerben.
Aber dass das Landesrecht sich so einfach für unzuständig erklären würde und an das Bundesverfassungsgericht verweist, in diversen gesichteten Entscheidlisten der Landesverfassungsgerichte kam das eigentlich nicht vor.
Also, Pokern mit Institutionen, das ist das Thema von "Trick 17" und da das Pokern fast niemand sonst macht, ist es durch den Überraschungseffekt oft hilfreich, indem selbst die Ablehnung oft strategischer Gewinn ist.

Im konkreten Fall liegt die Schwachstelle des Tricks aber vor allem schon einmal bei der Fristwahrung:
Wer für den 30. September 2017 eine spätere Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen will unter vorheriger Aufhebung von Formmängeln, hätte so einen Antrag schon bis 30. September 2017 stellen müssen unter Beifügung einer Kurzfassung der Beschwerde, die auf jeden Fall die verletzten Rechte und die Anträge hätte listen müssen.
Allenfalls hätte man sich aus subjektiven Gründen bis maximal 1 Woche verspätet in dieser Weise äußern müssen.

Deshalb stand dort am Ende: "Wenn jemand es macht, dann bitte Kontakt aufnehmen." Dem jemand wären die klassischen möglichen subjektiven Verzögerungs-Entschuldigungen übermittelt worden. Da es niemand machte, ist es nun für den 30. September zu spät.
Deshalb war dann gleich im nächsten Beitrag dieses Threads die Poker-Alternative der jederzeit möglichen "Verfassungsbeschwerde an die Staatskanzleien / Senatskanzleien".

ARD, ZDF,... haben gepokert mit frechem Falschinkasso von 25 % der Einnahmen
Also Waffengleichheit des Jura-Pokerspiels.
25 % vorsätzliches Falschinkasso in der Spekulation, dass das nette Bundesverfassungsgericht ja niemals zur Rückzahlung verpflichte und dass man über die Dominanz der richterlichen Rechtsprechungsquellen das üble Spiel jahrelang straffrei würde praktizieren können und dass durch Verjährung ohnehin nach 3 Jahren alles endgültig im eigenen Geldfass sei.
"Irren ist menschlich", die Rückzahl-Frage ist längst irgendwo / irgendwie zum Thema gemacht.
Anzeichen sprechen dafür, dass zur Zeit hektisch Inkasso beschleunigt wird, um noch rasch ein paar -zig Millionen Euro zu kassieren bundesweit, bevor das Bundesverfassungsgericht die vorsätzlich fehlerhaften Gesetze kassiert.
(Vorstehendes = persönliche Meinungen, die vom Autor so lange geäußert werden dürfen, so lange niemand nachvollziehaben Gegenbeweis führte.)   

Die Verjährung ist gehemmt und hat nie zu laufen begonnen wegen Recht auf Eigentitulierung plus Realität der Zwangsausübung (4 Prozent der Haushalte im Vollstreckungs-Zerstörung ihrer Bonität, ihrer Würde,...)

Etwas Abseits vom Thema dieses Threads Anmerkung zum Bundesverwaltungsgericht.
(Also bitte hier nicht zu sehr vertiefen.)
Die Einheitsentscheide betrafen die Haushaltsabgabe. Der als "Berichterstatter" maßgebliche Richter Neumann ist nun Alt-Mann, nämlich altersbedingt a.D. seit Ende 2016 ausgeschieden. Seine Einheitstexte wurden wohl letztmalig Frühjahr 2017 von seinen Kollegen als liebe Gewohnheit weiter verwendet.
Sodann war ein persönliches Treffen der Richter Bundesverwaltungsgericht / Richter Bundesverfassungsgericht, Themenkreis wohl "richterliche Ethik". Wie von @pjotre im Forum bereits damals kommentiert, die Rundfunkabgabe-Urteile hätten da würdiges Thema dargestellt - weil ein Justizskandal der richterlichen Ethik.

Seither gab es wohl beim BVerwG keinen einzigen Entscheid mehr in Sachen Haushaltsabgabe?
Natürlich ist der jetzige Entscheid September 2017 bezüglich der Hotelabgabe unvereinbar mit den früheren Entscheiden, ist also Beginn einer Kehrtwende, diese vollzogen, nachdem das Bundesverfassungsgericht seinen Fragenkatalog Ende August 2017 verschickt hatte. Die Stellungnahme-Einholung, wenn ich mich richtig aus schneller Lektüre erinnere, ging wohl auch an wesentlich beteiligte Gerichte.
 
Man berücksichtige, dass beim BVerwG nun ein anderer Richter der neue "Berichterstatter" ist. Er kann die Rechtsprechung zur Kehrtwende begleiten, ohne das Gesicht zu verlieren. 


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@pjotre

Nochmals zu "Deinem" Artikel 17 GG; fällt Dir da irgendetwas auf?

Auch wenn nicht explizit geregelt, bestimmt dieser Artikel, daß Sammelklagen auch in Deutschland evtl. doch zulässig sind, weil

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
https://www.bundestag.de/gg

Zitat
Artikel 17

Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

Zumindest scheint die Sammel-Verfassungsbeschwerde legitim.

OT:
Und dann haben wir ja noch den auch im Forum schon mal benannten Artikel 18

Zitat
Artikel 18

Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
Wäre die Frage, ob ÖRR gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung kämpft? Daß ÖRR Art. 5 Abs. 1 gegen andere mißbraucht, wird sicher nicht in Frage gestellt?


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- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

c

cleverle2009

Zitat
Artikel 18

Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
Wäre die Frage, ob ÖRR gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung kämpft? Daß ÖRR Art. 5 Abs. 1 gegen andere mißbraucht, wird sicher nicht in Frage gestellt?

@pinguin
ich denke, der ÖRR kann sich nicht auf das Grundgesetz berufen, denn das GG ist das Abwehrrecht des Bürgers gegen die gerne vom Staat verübten Misshandlungen am Bürger. Auch bezweifle ich, dass der Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vom Staat geführt wird, denn dazu müsste erst mal die freiheitliche demokratische Grundordnung in Deutschland vollendet werden. Dazu gehört in allererster Linie die Bekenntnis und auch tatsächliche Ausübung der Staatsbediensteten der im Eide zugesicherten Verpflichtung auf das Grundgesetz und die darunter angesiedelten einfach gesetzlichen Bestimmungen, als da sind zum Beispiel das Beamtenstatus Gesetz.
Zitat
Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG)
§ 7 Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses
(1) In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer
§ 7 Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses
die Gewähr dafür bietet, jederzeit [Hervorhebung durch mich] für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten, und
Das "jederzeit" bedeutet für mich, der Staatsbedienstete ist zu feuern, wenn er diese Bedingungen ncht mehr erfüllt.
Was derzeit zu mindest in Bayern von der Exekutive veranstaltet wird, erfüllt nicht diese Bedingungen.
Die Gewaltenteilung in Deutschland ist auch nur ein Lippenbekenntnis und steht so im Grundgesetz. Doch die Richter unterwerfen sich freiwillig bei dem Eintritt in das Richtreramt der Regelbeurteilung durch die Exekutive.

Entschuldige die Weitschweifigkeit.


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