Person M hat sich heute mal wieder die Mühe gemacht, den Nachfolger der Ministerpräsidentin des Saarlandes zu kontaktieren.
Da Person M bis dato noch keine Antwort auf seine Mail vom 17.10.2017 erhalten hat, weder von der MP noch von der Staatskanzlei, an die es zuständigkeitshalber weitergeleitet wurde, war es an der Zeit, den werten Herrn MP Hans anzuschreiben.
Sehr geehrter Herr Hans,
ich möchte Ihnen die unten stehende Mail weiterleiten, mit der Bitte um Stellungnahme.
Leider hat sich im letzten Jahr weder Ihre Vorgängerin Frau Kramp-Karrenbauer, noch deren Vertretung Frau Rehlinger dazu veranlasst gefühlt, meine Mail zu beantworten. Auch die Staatskanzlei hat nach erhalt im Oktober 2017 keiner Antwort auf meine Fragen gegeben.
Daher trete ich nun an Sie heran, als neuer Ministerpräsident des Saarlandes, und möchte Sie bitten, meine Mail vom 17. Oktober zu beantworten und die rechtlichen Dinge zu klären.
Das Thema ist heute noch so brisant wie vor der Ministerpräsidentenkonferenz.
Es geht mir um keine Generelle Abschaffung des öffentlich rechtlichen Rundfunk, jedoch um eine Änderung der Finanzierung.
Es kann nicht sein, dass Personen, die das Angebot nicht wahrnehmen möchten oder können (auf Grund fehlender Geräte) für die Finanzierung dieses monströsen Apparates (Jährliche Einnahmen 8.000.000.000 €, in Worten acht Milliarden, tendenz steigend) herangezogen werden.
Derzeit liegen beim Bundesverfassungsgericht schon 160+ Verfassungsbeschwerden gegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vor. Tendez steigend.
Hierzu hatte das BVerfG auch einen Fragenkatalog an alle Bundesländer heraus geschickt mit der Aufforderung zur Beantwortung diverser Fragen. Dieser könnte Ihnen unter Umständen auch bekannt sein.
Der Europäische Gerichtshof ist zwischenzeitlich dank eines mutigen Richters aus Tübingen, zwischenzeitlich auch angerufen worden.
Die Einheitsurteile unserer Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland ist erschreckend. Viele Urteile die fast Wortgleich lauten, trotz zum Teil sehr unterschiedlicher Klagegründe. Dies zerstört das Vertrauen in unsere Gerichtsbarkeit in Deutschland.
Daher noch einmal meine Aufforderung zur Beantwortung meiner Fragen.
Auch hier noch einmal der Hinweis, dass ich mir vorbehalte, Ihre Antworten entsprechend zu veröffentlichen.
Wenn Sie darüber näher Informiert werden möchten auf welcher Plattform und nähere Details dazu haben möchten können Sie diese gerne von mir erhalten.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
Person M
Die Mail, die hier weitergeleitet wurde, war die Ursprungsmail mit der Antwort aus dem Büro der Ministerin.