Hallo!
@denyit
Das ist so wie bei Radio Eriwan: "... im Prinzip ja, aber ..." -- das Zauberwort ist KANN, das VG kann dem folgen, aber, wie so oft bei Gericht, der Kläger kann Anträge stellen und am Ende nimmt der Richter die Axt den Stift und fällt schreibt ein Urteil.
- wer etwas feststellen lassen möchte, nun, der bekommt auch eine Feststellungsklage für 5000 Ocken Streitwert, dafür wird aber auch was "festgestellt"
- wer "grundsätzliche Bedeutung" hervorhebt (oder, damit verwandt, den Einzelrichter ablehnt) bekommt auch die entsprechende Erhöhung des Streitwerts auf über 500 € / das Dreifache / drei Jahre (irgendwo war eine Ausnahme aufgeführt: Kindergarten)
- wer die "grds. Bedeutung" entschärft, oder den Einzelrichter akzeptiert oder zumindest nicht im Ansatz ablehnt (= fehlende grds. B.), kann offensichtlich mit einfachem Streitwert davonkommen
In dem Zusammenhang könnte hier auch wieder auf den Bumerang-Effekt hingewiesen werden: sollte man sich nicht durchsetzen können (bisher: 100% NEIN), wäre zumindest der Kostenfaktor für eine "Drehung des Karussells" reduzierbar.
MfG
Michael
- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"