Bezüglich der Einverständniserklärung zur Übertragung an einen Einzelrichter: Wie sieht es denn da eigentlich mit der Frist zur Antwort ans Verwaltungsgericht aus?
Folgendes Beispiel:
Eine fiktive Person XY erhält den Text:
... das Gericht beabsichtigt, den Rechtsstreit auf den Einzelrichter zu übertragen. Bitte teilen Sie mit, ob mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung einverstanden sind.
Der Text enthält keine Fristangabe bis wann Person XY zu antworten hat. Laut Posstempel versendet an einem Freitag, zugestellt am darauf folgenden Dienstag. Nehmen wir fiktiv an der Zustelltag sei Dienstag der 09. eines Monats (sprich am 05. versendet am 09. zugestellt). Am 18. des Monats erhält Person XY im gelben Umschlag, die "beglaubigte Abschrift des Beschlusses" vom 15. des Monats, die besagt, dass die Kammer das Verfahren dem Berichterstatter als Einzelrichter überträgt.
D.h. Person XY hätte lediglich von Di den 09. bis Fr den 12. Zeit gehabt um auf das Schreiben zu reagieren und zu erklären, dass sie mit der Übertragung auf den Einzelrichter nicht einverstanden ist. Also 4 Tage Zeit, um darauf zu antworten, bevor die Kammer den Beschluss tätigte.
Der Beschluss ist laut gelbem Brief "unanfechtbar".
Geht es hier mit rechten Dingen zu? Die Frist ist doch offensichtlich viel zu kurz. Wie kann man sich dagegen wehren, nachdem die Übetragung auf den Einzelrichter nun bereits beschlossen ist?