Kurze Zusammenfassung der gestrigen Verhandlung:
Am 24.03. waren zwei Verhandlungen zum Thema Beitrag am VG Braunschweig angesetzt. Die vorhergehende Verhandlung um 10:45 Uhr hatte als Kurzbezeichnung "Beitragsbefreiung".
Mehr dazu kann nicht berichtet werden.
Um 11:15 war dann die Verhandlung in der Sache Verfassungswidrigkeit des Beitrags. Es waren 4 Zuschauer erschienen, die teilweise sogar direkt aus NRW zu diesem Termin nach Braunschweig angereist waren. RA Bölck hat also schon Groupies.
Die Verhandlung dauerte knapp eine Stunde. Anwesend war in Vertretung des NDR Frau D***. Die Verhandlung fand unter einem Einzelrichter statt.
Der Richter begann auf die erste Widerspruchsbegründung der Klägerin einzugehen, in dem noch darauf abgestellt wurde, dass das Zustimmungsgesetz nicht rechtmäßig zustandegekommen ist und das Parlament keine Gesetzgebungskompetenz in diesem Fall hatte usw.
Dies wurde mit kurzen Hinweis von RA Bölck auf die spätere ersetzende Klagebegründung und die dortigen verfassungsrechtlich relevanten Vorträge abgebrochen.
RA Bölck trug daraufhin verbal die zentralen Argumente "Typisierung" und "spezifische Beziehung" vor, berichtete von seinen anderen Verfahren höherer Instanzen und rügte, dass kein Gericht bisher in den Urteilsbegründungen auf die beiden zentralen Argumente eingegangen ist. Der vorsitzende Richter bemerkte dazu, "dass dann offenbar diese Argumente für die Gerichte nicht entscheidungsrelevant waren". RA Bölck erwiderte, dass man es auch so sehen kann, dass, wenn die Gerichte sich sachlich und inhaltlich mit diesem Argumenten auseinandergesetzt hätten, diese zum Ergebnis der Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Zustimmungsgesetzes hätten kommen können. Folgerichtig wäre eine Vorlage an der Bundesverfassungsgericht gewesen.
Es kam anschließend zu einem Exkurs, in dem der vorsitzende Richter darauf einging, dass es eine Menge Arbeit macht, eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zu erstellen und auch die Erfolgsaussichten sehr schlecht sind. 97% der Vorlagen von Verwaltungsgerichten würden beim Bundesverfassungsgericht nicht angenommen. (Zum Wert 97% kommen wir noch später).
Also kurz Zusammengefasst: Viel Arbeit, Wenig Erfolgsaussichten - die Mühe macht sich also das VG Braunschweig nicht. Das ist also weniger ein "Organ der Rechtspflege" sondern eher ein "Organ der Arbeitsvermeidung". Und außerdem sei die gesamte Kammer, die diesen Fall auch besprochen hat, der Auffassung, dass der Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß ist.
Dann stellte RA Bölck dem Richter die Frage, worin er die spezifische Beziehung als Voraussetzung für eine Bebeitragung sieht.
Der Richter hatte sich offensichtlich noch nicht inhaltlich mit diesem Argument auseinandergesetzt und verwies nur auf die Entscheidungen der anderen Gerichte. u.a. dem OVG.
Auf den Einwurf von RA Bölck, dass in diesen Entscheidungen aber genau NICHT auf dieses Argument eingegangen wurde hatte auch der Richter keine Antwort mehr und übergab das Wort an die Vertreterin des NDR.
Die Refendarin des NDR Frau D*** hatte dann auch die Möglichkeit vorzutragen und las vorbereitete Argumentationen vom Zettel ab. Auf die erste inhaltliche Frage von RA Bölck an Sie zum Thema spezifische Beziehung wurde Sie unsicher, konnte nicht mehr logisch nachvollziehbar argumentieren und drehte sich argumentativ im Kreis.
Kurzzusammenfassung ihres Vortrags: Weil Rundfunk überall zu empfangen ist, müssen auch alle Beitragspflichtig sein. Der Anknüpfungspunkt "Wohnung" ist opportun und die Typisierung des Gesetzgebers statthaft. Es gibt schließlich (und da ist der Wert wieder) eine Verbreitung von 97% Rundfunkempfangsgeräten. Und der Aufwand früher bei jedem "in die Wohnung zu schauen" ob ein Gerät vorhanden ist, war immens hoch.
RA Bölck bestritt den Wert 97% Verbreitung und fragte den Richter, woher dieser für das hier entscheidungserhebliche Land Niedersachsen stammt.
Der Richter reagierte ungehalten mit "Darauf habe ich mich nicht vorbereitet. Da hätten Sie schon im Vorfeld einen Hinweis geben müssen".
Anschließend ging RA Bölck kurz auf Gespräche mit anderen Richtern ein, die außerhalb von Verhandlungen auch ihre Zweifel an der Verfassungskonformität des Beitrags äußerten.
Der vorsitzende Richter antwortete "Sowohl mit als auch ohne Robe bin ich hier der Auffassung, dass der Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß ist."
RA Bölck fragte dann, wie oft es aus der Erfahrung des vorsitzenden Richters am VG Braunschweig denn schon passiert ist, dass in einer Verhandlung die entscheidungserhebliche Gesetzesgrundlage als verfassungswidrig angegriffen wurde. Nach kurzer Überlegung konnte der Richter sich an keinen Fall bisher erinnern.
Ja was soll man da nach sagen?
Das Urteil wird den Parteien schriftlich zugehen.
Nach der letzten Äußerung des Richters ist das Ergebnis vorhersehbar.
***Edit "Bürger":
Name anonymisiert, da nicht nachprüfbar/ keine öffentliche Quelle.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.