Ich habe oben geschrieben, dass die Entscheidung darüber, ob eine Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung angenommen wird, mit der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde insgesamt fällt und es keine separate Annahmeentscheidung im Vorfeld gibt.
Die Frage nach zur Entscheidung angenommenen Rundfunkbeitrags-Verfassungsbeschwerden ist daher wenig zielführend. Wenn wir von einer solchen Entscheidung wüssten, wüssten wir auch, wie das jeweilige Verfassungsbeschwerdeverfahren insgesamt ausgegangen ist.
Ich habe in hiesigem Thread unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19081.msg141823.html#msg141823die Möglichkeiten aufgeführt, wie die Verfahren ausgehen können.
Ich wollte aber noch erwähnen, dass die Wahrscheinlichkeit, dass zumindest einige Verfassungsbeschwerden den Rundfunkbeitrag betreffend zur Entscheidung angenommen werden, extrem hoch ist, nachdem sie in der Jahresvorschau erwähnt wurden.
Das wurde dem User indianmaid von der Pressestelle des BVerfG auch so bestätigt:
Das bedeutet doch jetzt, dass die Verfahren beim Bundesverfassungsgericht angenommen sind. Oder?
Ich frage deshalb, weil die Richterin gestern bei einer mündlichen Verhandlung (Einzelrichterin) am VG Bremen gesagt hat, das ihr noch nicht bekannt sei, dass Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht angenommen wurden.
... auf telefonische Anfrage bei der Pressestelle des BVerfG erhielt ich heute (13.03.2017) die Auskunft, dass in aller Regel jene Verfahren/Beschwerden, welche in der Jahresvorschau auf der BVerfG-Webseite aufgelistet sind, auch angenommen werden und dann auch auf Verfassungsebene darüber entschieden wird. Es könne in wenigen Einzelfällen vorkommen, dass eine Beschwerde, welche dort auftaucht, vom BVerfG letztlich dann doch nicht angenommen wird. - Die Wahrscheinlichkeit sei jedoch eher gering. Prozentual liege dieser Anteil bei maximal 2-3 % der dort gelisteten Beschwerden (ca. 1 von 40).