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Autor Thema: BVerfG und BVerwG Verfahrensübersicht in Tabellenform.  (Gelesen 114100 mal)

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  • Beiträge: 141
Ich habe oben geschrieben, dass die Entscheidung darüber, ob eine Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung angenommen wird, mit der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde insgesamt fällt und es keine separate Annahmeentscheidung im Vorfeld gibt.

Die Frage nach zur Entscheidung angenommenen Rundfunkbeitrags-Verfassungsbeschwerden ist daher wenig zielführend. Wenn wir von einer solchen Entscheidung wüssten, wüssten wir auch, wie das jeweilige Verfassungsbeschwerdeverfahren insgesamt ausgegangen ist.
Ich habe in hiesigem Thread unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19081.msg141823.html#msg141823
die Möglichkeiten aufgeführt, wie die Verfahren ausgehen können.

Ich wollte aber noch erwähnen, dass die Wahrscheinlichkeit, dass zumindest einige Verfassungsbeschwerden den Rundfunkbeitrag betreffend zur Entscheidung angenommen werden, extrem hoch ist, nachdem sie in der Jahresvorschau erwähnt wurden.

Das wurde dem User indianmaid von der Pressestelle des BVerfG auch so bestätigt:

Das bedeutet doch jetzt, dass die Verfahren beim Bundesverfassungsgericht angenommen sind. Oder?

Ich frage deshalb, weil die Richterin gestern bei einer mündlichen Verhandlung (Einzelrichterin) am VG Bremen gesagt hat, das ihr noch nicht bekannt sei, dass Verfassungsbeschwerden beim  Bundesverfassungsgericht angenommen wurden.

... auf telefonische Anfrage bei der Pressestelle des BVerfG erhielt ich heute (13.03.2017) die Auskunft, dass in aller Regel jene Verfahren/Beschwerden, welche in der Jahresvorschau auf der BVerfG-Webseite aufgelistet sind, auch angenommen werden und dann auch auf Verfassungsebene darüber entschieden wird. Es könne in wenigen Einzelfällen vorkommen, dass eine Beschwerde, welche dort auftaucht, vom BVerfG letztlich dann doch nicht angenommen wird. - Die Wahrscheinlichkeit sei jedoch eher gering. Prozentual liege dieser Anteil bei maximal 2-3 % der dort gelisteten Beschwerden (ca. 1 von 40).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. März 2017, 23:27 von Bürger«

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  • Beiträge: 141
Ich habe was zum Thema "Aussetzung des Verfahrens" geschrieben unter
Aussetzung verwaltungsgerichtl. Verfahren: §173 VwGO iVm §148 ZPO? §94 VwGO?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21483.msg143756.html#msg143756


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. März 2017, 19:13 von Bürger«

  • Beiträge: 688
Mir liegt ein Schreiben des Verfassungsgerichts vom 13.03.2017 vor, in dem es heißt:

Zitat
[...] Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 2284/15, 1 BvR 2594/15, 1BvR 1675/16 und 1 BvR 1856/16 u.a. noch keine Entscheidungen über die Annahme bzw. Nichtannahme der Verfassungsbeschwerden getroffen worden sind.

Über die Wahrscheinlichkeint einer Annahme steht da leider nichts.

Viele Grüße
Mork vom Ork


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. März 2017, 21:45 von Bürger«

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  • Moderator
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"... Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 2284/15, 1 BvR 2594/15, 1BvR 1675/16 und 1 BvR 1856/16 u.a. noch keine Entscheidungen über die Annahme bzw. Nichtannahme der Verfassungsbeschwerden getroffen worden sind."
Sollten die Verfahren mit Veröffentlichung im Kalender des BVerfG nicht als angenommen gelten?  :o
seltsam.


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faust

... ich weiß nicht, ob ich jetzt zu schwarz sehe, aber nachdem ich einen Blick in die - hier auch schon besprochene - in sehr klaren Worten verfasste Broschüre von Dr. Frank Hennecke geworfen habe
Streitschrift von Dr. Frank Hennecke verfügbar
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22074.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22074.msg143945.html#msg143945
sehe ich da zwischen den Zeilen, dass hier am Ende einer der womöglich größten Justizskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte am Auffliegen wäre, wenn das BVerfG denn wirklich ... bundesweites Köpferollen  8) 8) 8) 8) 8) 8) 8) wohl inklusive.

Ich könnte mir also gut vorstellen, dass da jetzt etliche in Verantwortung stehende Leute ganz doll die Luft anhalten


Edit "Bürger":
Vorsorglich der Hinweis, hier bitte nicht in spekulative Diskussionen abzudriften, sondern eng am eigentlichen Kern-Thema zu bleiben, welches da lautet
BVerfG und BVerwG Verfahrensübersicht in Tabellenform.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. März 2017, 21:52 von Bürger«

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"... Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 2284/15, 1 BvR 2594/15, 1BvR 1675/16 und 1 BvR 1856/16 u.a. noch keine Entscheidungen über die Annahme bzw. Nichtannahme der Verfassungsbeschwerden getroffen worden sind."
Sollten die Verfahren mit Veröffentlichung im Kalender des BVerfG nicht als angenommen gelten?  :o
seltsam.
Nein, die Jahresvorschau ist eine unverbindliche Information der Öffentlichkeit ohne rechtliche Aussage. Es ist denkbar, dass alle Rundfunkbeitragsverfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen werden. Es ist nur nicht wahrscheinlich. Annähernd sicher ist jedenfalls, dass es, wie es auch ausgehen mag, eine Entscheidung mit Begründung geben wird.


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  • BVerfG Beschwerde 2017 nicht angenommen (Feb 2018)
Person L hat die Bestätigung erhalten mit Aktenzeichen 1 BvR 791/17 eingetragen zu sein und der zuständige Richterkammer zur Entscheidung vorgelegt zu werden.

Schönen Gruß


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. April 2017, 18:35 von Bürger«
A refusal to accept responsibility for one´s own actions is the greatest self-indulgence of all [source not known]
Hilfstexte und Musterbriefe: http://volxweb.org/node/166/

d
  • Beiträge: 52
Person D ist nun ebenfalls dabei, mit Aktenzeichen 1 BvR 643/17 wurde der Eingang beim Bundesverfassungsgericht bestätigt.

Und weiter geht's ...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Mai 2017, 19:40 von Bürger«

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Könnt ihr mir noch die Daten der Vorinstanzen sagen?


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Verfassungsbeschwerde vom 20.02.2017:
Aktenzeichen: 1 BvR 442/17

Vorinstanzen:
OVG 7 A 10969/16.OVG
VG 5 K 938/15.NW


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Juli 2017, 01:47 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 3.232
Hier eine Mitteilung eines hier nicht angemeldeten Mitglieds der runden Tische und Mitstreiter der Infostände:
Zitat
Eine weitere Verfassungsbeschwerde v. 24.04.2017 hat nun das Aktenzeichen 1 BvR 907/17 beim Bundesverfassungsgericht bekommen.

Mögen die Richter dem GG verpflichtet sein!


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    • Mein Kampf gegen die Zwangskassen-Stasi
Meine Verfassungsbeschwerde vom 15.04.2017 hat das Az. 1 BvR 905/17 bekommen.

Vorinstanzen:
1. VG Düsseldorf, Az. 27 K 6965/13
2. OVG NRW, Az. 2 A 1005/15
3. BVerwG (NZB), Az. 6 B 65.16


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Juli 2017, 01:47 von Bürger«
Ein Redakteur des ÖRR hat unbestritten die Fähigkeit, die Spreu vom Weizen zu trennen.
Diese Fähigkeit nutzt er dazu, seinen ÖRR ausschließlich die Spreu senden zu lassen.

Wer glaubt, dass der ÖRR verfassungskonform gelebt wird, glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.

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Ich werde die Infos am Wochenende in die Tabelle einarbeiten.


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Person D ist nun ebenfalls dabei, mit Aktenzeichen 1 BvR 643/17 wurde der Eingang beim Bundesverfassungsgericht bestätigt.
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Zur Verfassungsbeschwerde   "1 BvR 643/17" vom 21.03.2017 ...

Vorinstanzen:
2 A 478/16   OVG Münster      06.02.2017
14 K 529/14   VG Gelsenkirchen      26.01.2016

Gut Holz


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Mai 2017, 19:26 von Bürger«

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  • Beiträge: 141
Ich habe die Tabelle aktualisiert.

Neben den zwei in der Tabelle verlinkten gibt es noch einige weitere aktuelle Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zu Nichtzulassungsbeschwerden, die ich noch nicht aufgenommen habe. Diese kann man finden, indem man auf diesen Link klickt:
http://www.bverwg.de/entscheidungen/suche.php?suche=Rundfunkbeitrag&sort=datum1

Wertvolle Infos, wenn man direkt gegen einen Widerspruchsbescheid, die Entscheidung eines Verwaltungsgerichts oder gegebenenfalls Oberverwaltungsgerichts Verfassungsbeschwerde einlegen will, bevor der Rechtsweg erschöpft ist.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Mai 2017, 19:38 von Bürger«

 
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