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  • VG Dresden: Linksabbieger gegen MDR 30.08.2016: 30. August 2016

Autor Thema: VG Dresden: Linksabbieger gegen MDR 30.08.2016  (Gelesen 20463 mal)

s
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Verhandlungsbeschluss VG DD, Seite 4-6


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Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann rufe nicht die Menschen zusammen, um Holz zu sammeln, Aufgaben zu verteilen, und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem großen, weiten Meer.
Antoine de Saint-Exupéry

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Verhandlungsbeschluss VG DD, Seite 7-9


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Antoine de Saint-Exupéry

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Verhandlungsbeschluss VG DD, Seite 10-11 + Beschluss über die Streitwertfestsetzung

- fertig -


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Antoine de Saint-Exupéry

L
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Hallo Mitstreiter,

gestern Abend hat sich fiktive Person L mal das "Urteil im Nahmen des Volkes" von seiner fiktiven Verhandlung am 30.8.2016 in Dresden durchgeblättert.

Bis auf die Darlegung des Streitverlaufs ist dies faktisch identisch mit dem hier veröffentlichten fiktiven Urteil eines Sergal.
Lediglich die Ausführungen zur möglichen Befreiung vom Rundfunkbeitrag fehlen.

Interessant, dass lt. Darlegung des Streitverlaufs vom Gericht der fiktiven Person L (Kläger) im Dezember 2013 Schreiben des Beklagten zugegangen sein sollen. Wenn überhaupt, so ist in diesem Zeitraum Infopost eines dem Kläger bis dahin unbekannten "Beitragsservice" zugestellt worden. Diese Schriftstücke weisen aber keine Merkmale auf, die darauf hindeuten, dass sie von beklagter Rundfunkanstalt stammen könnten.

Auf die in mündlicher Verhandlung vorgebrachte Rügen, dass die Höhe des Rundfunkbeitrags im RBStV nicht normiert sei, ebenso wie der für einen Beitrag erforderliche "Vorteil", wurde überhaupt nicht eingegangen.


Zusammenfassend lautet die Begründung:
"Wir haben bisher noch keiner Klage gegen den Rundfunkbeitrag stattgegeben, deshalb haben wir keinen Grund das jetzt (und jemals) anders zu machen."
Manch einem, der zufällig am 30.8. in Dresden den gleichen Traum hatte, kommen diese Worte sicher bekannt vor ;)

So hat auch fiktive Person L den Eindruck, dass die Verhandlung lediglich dazu diente, die Sache schnell vom Tisch der Richter zu bekommen.
Von einer gründlichen Auseinandersetzung der vorgebrachten Klagegründe (gelegentlich als Amtsermittlungsgrundsatz bezeichnet), kann nicht die Rede sein.

Meint
der
Linksabbieger


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Mai 2017, 18:17 von Bürger«

P
  • Beiträge: 4.011
Zitat
Von einer gründlichen Auseinandersetzung der vorgebrachten Klagegründe (gelegentlich als Amtsermittlungsgrundsatz bezeichnet), kann nicht die Rede sein.

Wer keine Erwartung hat, kann auch nicht enttäuscht werden. Solange also selbst bestimmbar ist wann der Amtsermittlungsgrundsatz erfüllt ist, wird sich da wohl auch nichts ändern. Auch dann nicht, wenn der Öffentlich Rechtliche bei voller Fahrt Blick auf ein 1/7 bis ein 1/9 hat. *




*
Zitat
Luxusdampfer
Bestimmt einer wie die unsinkbare Titanic.
Um beim Vergleich zu bleiben, die Gerichte heizen zurzeit, damit das Licht an bleibt.


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s
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Es geht weiter!
Kurzer fiktiver Zwischenstand:
Der fiktive Kläger zu 2 K 832/15 hat mittels eines im Forum schon bekannten Rechtsanwalt fristgemäß vor dem fiktiven VG DD Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem fiktiven OVG BTZ gestellt und dazu Ende November dem OVG eine fiktive umfassend ausgearbeitete 46-seitige Begründungsklage übermittelt.

Schafft ein, schafft zwei, schafft viele Berufungsklagen! 8) (und der letzte macht dann das Licht aus!? ::) )


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Antoine de Saint-Exupéry

L
  • Beiträge: 42
Hallo Mitstreiter,

auch vom fiktiven Kläger zu 2 K 344/15 mal ein kurzer Zwischenstand.
Nachdem der Antrag auf Zulassung zur Berufung gerade noch fristgemäß am 1. November (31.Oktober ist in Sachsen Feiertag) von eben jenem im Forum schon bekannten Rechtsanwalt eingereicht wurde, ist dem OVG Bautzen nun auch die (46-seitige) Begründung zugestellt worden.
Nun bleibt abzuwarten wie das OVG über die Zulassung zur Berufung entscheidet. Wahrscheinlich wird es die Sache bis zu den im Frühsommer 2017 erwarteten höchstgerichtlichen Entscheidungen des BVG Beiseite schieben.

Meint
der
Linksabbieger


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Dezember 2016, 19:07 von Bürger«

K
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...Wahrscheinlich wird es die Sache bis zu den im Frühsommer 2017 erwarteten höchstgerichtlichen Entscheidungen des BVG Beiseite schieben.

kennt denn der Herr Rechtsanwalt denn neben dem Zeitrahmen auch schon die Aktenzeichen der zu erwartenden Entscheidungen des BVG???   
Das wäre schließlich wichtig für alle anderen hier im Forum die eine Klage auch in der ersten Instanz anstreben. Danke für die Rückmeldung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Dezember 2016, 19:08 von Bürger«
- Omnipräsente Vielschreiber (Trolle) gebrauchen politisch motivierte Foren vielfach als Plattform um ein schon seit langer Zeit existierendes potemkinsches Dorf als funktonierenden Rechtsstaat zu propagieren.
- Horst Seehofer: "Diejenigen die entscheiden sind nicht gewählt und diejenigen die gewählt werden haben nichts zu entscheiden"
- Der deutsche Steuer- und Abgabenkuli stellt den Eliten eine Allmende bereit auf der sich jedes Rindvieh sattgrasen kann.

L
  • Beiträge: 42
Hallo Mitstreiter,

auch wenn vielfach vermutet wird, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in der Sache Rundfunkbeitrag schon geschrieben ist, die
Zitat
Aktenzeichen der zu erwartenden Entscheidungen des BVG
dürften wohl erst mit den Entscheidungen selbst erscheinen.
Wenn aber mit der Formulierung von KlarSchiff die Aktenzeichen der bisher eingereichten Verfassungsbeschwerden gemeint sind, so wird man in dieser Diskussion fündig:
BVerfG und BVerwG Verfahrensübersicht in Tabellenform.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19081.0.html

Hofft
der
Linksabbieger


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c
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...Nun bleibt abzuwarten wie das OVG über die Zulassung zur Berufung entscheidet. Wahrscheinlich wir es die Sache bis zu den im Frühsommer 2017 erwarteten höchstgerichtlichen Entscheidungen des BVG Beiseite schieben.

Ist schon eine der Verfassungsbeschwerden zur Entscheidung angenommen worden (§ 93a BVerfGG)? wie kommt es zu dieser Zeitangabe?

fragt
cecil


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Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22747.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

D
  • Administrator
  • Beiträge: 1.485
[...]
Es wurde in einem weiteren Verfahren am selben Tag vor der gleichen Kammer von der Vorsitzenden die Frage gestellt, ob von den 37 "anhängigen" Verfahren beim BVerfG schon welche zur Entscheidung angenommen wurden. Antwort von RA Bölck (sinngemäß):
es gibt keine positive Benachrichtigung von Seiten des BVerfG, wenn diese zur Entscheidung angenommen werden. Einzig negative Bescheidung (wird nicht zur Entscheidung angenommen) würde mitgeteilt werden.!
[...]

Quelle:
mündl. Verhandlung VG Bremen 18.11.2016 9:00 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20596.msg135222.html#msg135222


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

M
  • Beiträge: 15
Hallo,

Person A war ja auch mit dabei und hat auch logischerweise die Ablehnung bekommen.
Bei Person A war aber eine Frist von 6 Monaten genannt.
Hat Person A das komplett falsch gelesen bzw verstanden?
Dann hätte Person A Berufungsfrist verpasst oO

Okay gerade gesehen... 6 Monate Zeit um Einspruch gegen Streitwert ...
nicht 6 Monate Zeit für Beschwerde... Sccccccch......e.


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