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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Kalender => Thema gestartet von: Linksabbieger am 09. August 2016, 09:41

Titel: VG Dresden: Linksabbieger gegen MDR 30.08.2016
Beitrag von: Linksabbieger am 09. August 2016, 09:41
AZ 2K 344/15

Geschätzte Wohnungsbeitragsgegner,

das Verwaltungsgericht Dresden hat sich gut 1 1/2 Jahre nach Klageerhebung dazu durchgerungen meine Klage ("wegen  Rundfunkbeiträgen") gegen den MDR zu verhandeln.

Die öffentliche Verhandlung findet am Dienstag 30.08.2016 13:00 Uhr im Saal 01 des Verwaltungsgerichts Dresden, Hans-Oster-Straße 4, 01099 Dresden statt.
Prozessbeobachter sind immer willkommen. (#)

Meine Klagepunkte sind die üblichen. Ich will versuchen in der Verhandlung auch auf die vom BVerwG in den letzen Entscheidungen rechtsmissbräuchlich ausgelegten Sachverhalte einzugehen.

Der
Linksabbieger
Titel: Re: VG Dresden: Linksabbieger gegen MDR 30.08.2016
Beitrag von: sergal am 09. August 2016, 22:01
Ich hoffe, ich bin dir auch auf Klägerseite willkommen. >:D

Habe zur gleichen Zeit, gleicher Ort, Az. 2 K 832/15 ebenfalls Verhandlung vor dem VG DD.
Klage eingereicht: Ende Juli 2015. Beklagte bezieht sich auf die Widerspruchsbescheide als Klageerwiderung und beantragt Klage abzuweisen.

Klagegegenstand: Rundfunkbeiträge April-September 2014

Im Zuge der Verwaltungsvereinfachung (siehe "Jahresbericht Beitragsservice") schreibe ich noch am Sahnehäubchen meiner Klage:
-   fehlende Finanzierungsverantwortung der Beitragspflichtigen für die Gruppe der Beitragsbefreiten
-   die sich aus dem Urteil des BverfG 1 BvL 1/09 ergebenden Vorgaben: Sozialstaat gewährt garantiertes Existenzminimum und legt diese im "Regelbedarf“ fest, siehe: § 77 SGB II, Statistiken des BMAS
-   gewürzt mit u.a. Kube und Kirchhof und Verweisen auf Gehörsrüge und Verfassungsbeschwerde
-   und weiteres bisher noch nicht Ausformuliertes.
Nach Art der zwangsbeitragspflichtigen Wohnung. In 2-facher Ausführung für VG DD und MDR. Serviert noch gegen Ende dieser Woche. Guten Appetit!

Prozessbeobachter und weitere Kläger willkommen!
zu: Linksabbieger und Sergal gegen MDR 30.08.2016, 13 Uhr, VG Dresden


"rise up and take the power back, it's time that the fat cats had a heart attack ..." (muse)
Titel: Re: VG Dresden: Linksabbieger gegen MDR 30.08.2016
Beitrag von: Bürger am 09. August 2016, 22:25
Gleicher Ort/ gleiche Zeit/ gleicher Saal
Dies und die Saalnummer deuten darauf hin, dass hier wieder mal eine "Akkord-Verhandlung" stattfinden soll... von mglw. bis zu 8 Klägern.

Wäre nicht das erste Mal.

Man wünscht gutes Gelingen... ;)
Titel: Re: VG Dresden: Linksabbieger gegen MDR 30.08.2016
Beitrag von: Rochus am 10. August 2016, 15:38
Warum mieten die nicht gleich ein Stadion?
Titel: Re: VG Dresden: Linksabbieger gegen MDR 30.08.2016
Beitrag von: Bürger am 10. August 2016, 17:24
...oder einen Saal im MDR-Landesfunkhaus.
Das liegt nämlich direkt gegenüber... ;)

https://www.google.de/maps/dir/Verwaltungsgericht+Dresden,+Hans-Oster-Stra%C3%9Fe+4,+01099+Dresden/Mitteldeutscher+Rundfunk+(MDR)+Landesfunkhaus+Sachsen,+K%C3%B6nigsbr%C3%BCcker+Stra%C3%9Fe,+Dresden/@51.0754134,13.7541262,17z/data=!3m1!4b1!4m13!4m12!1m5!1m1!1s0x417190c521245701:0x17ab9051ac7bb654!2m2!1d13.7575976!2d51.0742657!1m5!1m1!1s0x4709cf2230c00f91:0x42aee72b95a365e7!2m2!1d13.75531!2d51.076
Titel: Re: VG Dresden: Linksabbieger gegen MDR 30.08.2016
Beitrag von: Rundfunkbeitragsablehner am 12. August 2016, 09:55
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt  ::)
Titel: Re: VG Dresden: Linksabbieger gegen MDR 30.08.2016
Beitrag von: Bürger am 13. August 2016, 00:38
Man munkelt, der MDR ziert sich, dieser Verhandlung selbst beizuwohnen... :o ::) ;D
...und dabei ist es nur ein Katzensprung.
Titel: Re: VG Dresden: Linksabbieger gegen MDR 30.08.2016
Beitrag von: Linksabbieger am 15. August 2016, 09:52
Hallo Mitstreiter,

heute morgen hat der Linksabbieger ein Schreiben des Verwaltungsgerichts Dresden aus seinem Briefkasten geholt, welches das Gerücht von Bürger (ein Beitrag vorher) bestätigt.
Das wird sicher eine lustige Verantaltung am 30. August.  (#)

meint
der
Linksabbieger
Titel: Re: VG Dresden: Linksabbieger gegen MDR 30.08.2016
Beitrag von: Micky am 29. August 2016, 20:06
Person A darf morgen auch hin und A hat kein plan was sie vortragen soll oO
A fehlte leider die Zeit aufgrund seines Fernstudiums...

habt ihr euch direkt darauf noch mal vorbereitet?
Titel: Re: VG Dresden: Linksabbieger gegen MDR 30.08.2016
Beitrag von: PersonX am 29. August 2016, 20:45
darf morgen auch hin und habe kein plan was ich vortragen soll oO
fehlte leider die Zeit aufgrund meines Fernstudiums...

habt ihr euch direkt darauf noch mal vorbereitet?

na dann am besten vor oder bis 12 da sein, falls es fiktiv die gleiche Zeit sei, so ab 13:00 Uhr, lesenswert dürften noch die Ausführungen sein, welche im Forum in Bezug auf die bisherige Rechtsprechung durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hervorgebracht wurden

(stark Zusammenfassend kann dabei direkt erklärt werden, dass durch das Gericht nicht festgestellt wurde, dass diese Abgabe die Beitragskriterien erfüllt, es sei zwar auch keine Steuer, aber solange es kein Beitrag ist, ist es eine rechtlich unzulässige Abgabe, denn das Gegenteil wurde nicht festgestellt, Person A, sollte also nötigenfalls auf die Darlegung abzielen dass diese Abgabe natürlich die durch das Bundesverfassungsgericht aufgezeigten Kriterien für Beiträge erfüllt)

siehe

Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.msg128200.html#msg128200
Titel: Re: VG Dresden: Linksabbieger gegen MDR 30.08.2016
Beitrag von: Micky am 29. August 2016, 20:53
Person A werde mal eher da sein, den thread hatte A vorhin versucht durch zu arbeiten OO
aber dass schaffte A nicht mehr in seinen A-kopf XD
leider hat noch keiner eine gute zusammenfassung geschrieben nach dem Urteil
Titel: Re: VG Dresden: Linksabbieger gegen MDR 30.08.2016
Beitrag von: Bürger am 29. August 2016, 22:57
leider hat noch keiner eine gute zusammenfassung geschrieben nach dem Urteil

...stimmt so nicht ;)

In oben bereits verlinktem "Sammelthread" werden u.a. auch diese beiden sehr guten Zusammenfassungen erwähnt...

Der Rundfunkbeitrag im Konflikt mit der Verfassung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19744.0.html

Dr. Martin Pagenkopf: Rundfunkbeitrag als Demokratieabgabe?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20028.0.html
[Anm.: Dr. Pagenkopf = Bundesverwaltungsrichter a.D.]

...allerdings sind diese Artikel nicht auf die Schnelle verfügbar, da entweder Abo oder Bibliothek.

Evtl. besteht ja die Möglichkeit, eine Kopie des Artikels (z.B. von einem der anderen fiktiven Kläger) für die eigene fiktive Verhandlung noch einmal zu kopieren und zum Bestandteil des Vortrags sowie des Schriftsatzes zu machen...?
Titel: Re: VG Dresden: Linksabbieger gegen MDR 30.08.2016
Beitrag von: Micky am 30. August 2016, 17:31
Sorry das Person A weg musste, hatte wirklich 5 min später ein wichtiges Telefonat wegen eventueller  Übernahme vom Techniker zum Ingenieur nach Studium dann oO

Aber extrem großen Respekt vor der Vorbereitung von euch, leider ist ohne Anwalt es wohl komplett hoffnungslos :(
Titel: Re: VG Dresden: Linksabbieger gegen MDR 30.08.2016
Beitrag von: sergal am 31. August 2016, 02:54
Sorry das Person A weg musste, hatte wirklich 5 min später ein wichtiges Telefonat wegen eventueller  Übernahme vom Techniker zum Ingenieur nach Studium dann oO

Aber extrem großen Respekt vor der Vorbereitung von euch, leider ist ohne Anwalt es wohl komplett hoffnungslos :(

Danke das du überhaupt da warst. :)
Der Respekt gebührt dir ebenso.


Folgendes hat jemand heute nacht geträumt:

Zitat
Solange ein fiktiver Kläger sein während des Traumes mitgeschriebenes subjektives Verhandlungsprotokoll  in “Stenokurzschrift” noch entziffern kann, folgt hier eine stichpunktartige, lückenhafte Schilderung des Verhandlungsablaufs. Alle Angaben ohne Gewähr der Richtigkeit. Falls weitere fiktive Kläger oder Prozessbeobachter dieser Verhandlung hier mitlesen, kann der Text gern vervollständigt und/oder korrigiert werden.

Grüße an das hier mitlesende Gericht!  ;D



- Verhandlung startet 13 Uhr mit der Feststellung der zur Verhandlung erschienenen Kläger durch den Einzelrichter. 3 von 5 geladene Kläger anwesend (alle ohne Rechtsbeistand), Beklagte fehlt unentschuldigt, was vom Gericht nicht weiter kommentiert wird. Mdr wurde zwar formal geladen, Anwesenheit lt. Gericht aber nicht entscheidungserheblich zur Sachverhaltsklärung.

- Richter stellt fest, dass der Sachvortrag in den Klagebegründungen aller Kläger nehezu gleich war und deshalb auch die Kläger zur gleichen Verhandlung geladen wurden
- Einwurf eines Klägers: Antrag auf Protokollführung des vom Richter Gesagtem
Richter teilt mit, das er schon dabei ist das Protokoll zu führen, ein Wortprotokoll wird weder erstellt noch zugeschickt.
- Richter trägt kurz aus den Klagebegründungen der Kläger vor (schemenhaft) und sagt das sich darin teilweise ausführlichst zum Klagegegenstand geäußert wurde
- Richter nennt das, was von den Klägern am Festsetzungsbescheid kritisiert wurde (fehlendes Leistungsgebot, fehlende/fehlerhafte Gläubigerkennzeichnung, etc.)
- weiter: weder Fernsehen, noch Radio, noch einen rundfunkfähigen Internetempfang
- Richter trägt vor, das sich Beklagte darauf beruft rechtmäßig Bescheide zu erstellen und das Gesetz anzuwenden. Der Rundfunkbeitrag sei eben keine Steuer oder anderweitige Abgabe, dient der Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt. Beitrag wird zwar vom mdr erhoben, fließt aber in den Verteilungstopf für alle LRA´s.
- Richter: Da jeder seine eigenen Vorstellungen von Meinungsvielfalt hat, ist es schon so eine Krux mit dem Rundfunkbeitrag. Gericht ist aber nur dazu befugt die Festsetzungsbescheide auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen.

- Nach allen Verhandlungen bisher ist noch keinem Kläger mit den vorgebrachten Gründen Recht zugesprochen worden. Richter erwähnt in diesem Zusammenhangeine Verhandlung von heute morgen, indem ein Kläger recht lautstark von einem “Propagandaministerium” der ÖRR sprach.
- Richter: Es gibt keinen Zwang den Rundfunkbeitrag in besagter Weise zu erheben, es wäre sicher auch anders möglich. Die Verantwortung für den ÖRR tragen die einzelnen Bundesländer und ausdrücklich nicht der Bund. Rundfunkbeitrag entsteht nicht per Bescheid, sondern aufgrund Gesetz. Gesetzesänderung zum 1.1.13 vor allem aufgrund der Vereinfachung des Verwaltungswegs.
Bescheide werden nur aus formalen Gründen benötigt als Titel für die Vollstreckung.
- Das der mdr nachweisen muß, das Bescheide verschickt wurden und auch tatsächlich in der Wohnung des Beitragsschuldners angekommen sind ist lt. Richter vollkommen richtig. Dafür genügt, das die Bescheide nicht wieder wegen Unzustellbarbeit zurück an den mdr gekommen sind, bisher sei dies aber noch nicht der Fall gewesen.
- Von einem Kläger darauf angesprochen blättert der Richter im Beschluss des BverwG und liest eine RN daraus dazu vor.

- Dem ÖRR wird ein großer Gestaltungsspielraum für den Kostenmaßstab gegeben. Ein Gemeinwesen funktioniert, wenn alle Bürger mit daran arbeiten und warnt bezogen auf den Nachteil der fehlenden Rechtssicherheit vor den Reichsbürgern und deren Rechtsauffassung.
- Da der Instanzenweg erst mit dem BverwG beendet ist wurde vor 2 Jahren eine Verfassungsbeschwerde zum Rundfunkbeitrag vor dem BverfG deswegen als unzulässig verworfen.
- Gerichte neigen dazu sich auschließlich mit entscheidungserheblichen Gründen der Kläger zu befassen, alle Nebengründe werden ausgeblendet. Man kann es den Leuten nicht vorwerfen Blödsinn in ihren Klageschriften zu schreiben, da sie ja keine Juristen sind. Die Frage ist nur, ob die vom Kläger vorgebrachten Gründe entscheidungserheblich sind. Der Richter wünscht sich anhand der Klagebegründungen der einzelnen Kläger deswegen auch viel mehr politische Bildungssendungen im ÖRR.
- Die ÖRR verdienen nicht Geld um damit Gewinn zu machen, sondern um die Kosten zu decken. Die persönliche Meinung und Befinden der Kläger dazu hat nichts mit dem Rundfunkbeiträgen zu tun, […] von denen auch nur über einen relativ begrenzten Zeitraum die Rundfunkbeiträge von der Beklagten erhoben werden.

- ein Verwaltungsrichter entscheidet nicht darüber, ob der Beitrag allgemein rechtmäßig ist, sondern nur ob er individuell rechtmäßig ist.
- Die möglicherweise fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite der Festsetzungsbescheide führt nicht zur Rechtswidrigkeit der Bescheide sondern verlängert die Widerspruchsfrist auf ein 1 Jahr.
- Einwand von Klägern: Beklagte gibt einen Art. 4 auf der Rechtsbehelfsbelehrung an welcher mittlerweile aber aufgehoben wurde, was lt. Richter jedoch nichts mit dem Beitrag zu tun hat und auch kein Problem sei, da Art. 4 ja nur ersetzt und nicht aufgehoben wurde. Es spielt keine Rolle und ist für einen Bürger schwer zu verstehen.
- Frage eines Klägers an den Richter: in welchem Gesetz die Höhe des Rundfunkbeitrags genau festgelegt wurde. “Ich gucke, wo ich`s finde” Richter klickt mit der Maus und schaut in einen Monitor ... geschätzte 5 Minuten “Stille” im Verhandlungssaal … kann es nicht finden, Beitragshöhe nicht im 15. RbStV geregelt. Richter gibt zu das es ihm unangenehm ist es nicht finden zu können. Es gibt Beschlussfassungen der Länder. “Ich hätte jetzt gedacht, das die Regelung mit drin steht.”
- Antrag eines Klägers, das die fehlende Angabe der Beitragshöhe mit ins Protokoll aufgenommen wird.
- Ein weiterer Kläger rügt seit Klageerhebung bis zur Verhandlung keine Klageerwiderung der Beklagten erhalten zu haben, welche auch nicht zur Verhandlung erschienen ist, Kläger erwähnt den Grundsatz des fairen Verfahrens.

- Rundfunkbeitrag ist abgestellt auf das Innehaben einer Wohnung, ein Beitrag pro Wohnung. Das Grundgesetz fordert Belastungsgleicheit nicht in der Weise, wie es der Kläger fordert.
- Frage eines Klägers warum der besondere Vorteil nirgendwo definiert wird. Erwiderung des Richters: Vorteil ist definiert im Rundfunkstaatsvertrag. Kläger: Nennen sie mir bitte den Paragrafen. Erneut langes richterliches Suchen am Monitor. Richter hat leider gerade nur die alte Fassung des RstV dabei.
- Erneute Frage: Wie kann Vorzugslast erhoben werden, wenn der konkrete Vorteil nicht definiert ist. Erwiderung des Richters: Der Vorteil ist die Möglichkeit der Inanspruchnahme. Wieder Kläger: Wo steht das, wo ist das definiert? Richter bringt ein Beschluss des BverfG von 1992 dazu vor. Der Beitrag bzw. Die Gebühr dient der funktionsgerechten Finanzausstattung des ÖRR unter den Bedingungen der dualen Rundfunkordnung im Sinne von Art. 5 Abs. 2 GG
- Ein Richter prüft nicht in´s Blaue hinein, ob die von den Klägern vorgebrachten Gründe zutreffend sind, sondern nur die Rechtmäßigkeit der Bescheide. Die Verhandlung dient nicht dazu festzustellen, ob der Rundfunkbeitragstaatsvertrag auch tatsächlich rechtmäßig ist.
- Die Allgemeinheit als Gesamtheit der Länder gleicht weiterhin auch den Zahlungsausfall aus.

-Antrag eines Klägers auf Beratung mit einem Beistand. Darauf Richter: Mit welchem Ziel? Aus welchem Grund? Kläger trägt vor. Richter: Ein Beistand ist so nicht vorgesehen, nur bei tatsächlicher Bedürftigkeit und eingeschränkter Geschäftsfähigkeit. Kläger macht nicht den Eindruck und kann auch weiter selbst an der Verhandlung teil nehmen und sich zum Sachverhalt äußern
- Antrag des Klägers, die Ablehnung des Beistands durch den Richter mit in das Protokoll aufzunehmen.
- Richter trägt vor, das das Protokoll nur den wesentlichen Verfahrensablauf darstellt, nicht  inhaltlich die Verhandlung wiedergibt. Richter spricht in ein Mikrofon, Diktiergerät (?) den Antrag des Klägers auf protokollarische Erfassung, das Beistand richterlich abgelehnt wurde und der Kläger die fehlende gesetzliche Angabe der Beitragshöhe rügt.

- Frage eines Klägers auf welcher gesetzlichen Grundlage die vom ÖRR vorgenommenen “Direktanmeldungen” beruhen. Erwiderung des Richters dazu: DA nicht Teil des Festsetzungsbescheids. Grundlage ist das Innehaben einer Wohnung. Kläger gibt an das die DA  irrtümlich auf seinem Namen auf eine falsche Adresse erfolgte, Richter möchte dies genauer wissen, Kläger möchte dies nicht, darauf der Richter (genervt): “Entweder sie teilen dem Gericht zur Verhandlung ihre damalige Wohnsituation mit oder sie lassen ihre Spielchen!”
- DA erfolgte lt. Richter weil der vom mdr damals angeschriebene Kläger seiner Mitwirkungspflicht zur Selbstauskunft nicht nachkam. DA trotzdem rechtmäßig auch wenn sie vom nichtrechtsfähigen Beitragsservice vorgenommen wurde, da der BS ja die Verwaltungseinheit des rechtsfähigen ÖRR ist. Und infolge der fehlenden Mitwirkungspflicht des vermuteten Wohnungsinnehabers wandte sich der mdr eben an die Meldebehörde. Weiter ist die vom mdr verschickte DA auch nicht als “unzustellbar” an den mdr wieder zurück gekommen. Die DA gilt somit als zugestellt und dem Beitragsschuldner kund gegeben.
- Bei weiteren Nachfragen des zwangsangemeldeten Klägers zur DA, antwortete der Richter mit “Menschenskinder!” und erwähnte ein weiteres Fallbeispiel einer Klägerin, die infolge fehlender Mitwirkungspflicht doppelt mit 2 Wohnungen (?) zwangsangemeldet wurde und deswegen weitere Probleme mit Landratsamt und mdr bekam.
- Der zwangsangemeldete Kläger trägt vor, das es genau hier wichtig gewesen wäre, einen Vertreter der Beklagten zur DA zu hören, was so der Richter nicht entscheidungserheblich war, da es in der Verhandlung wie schon erwähnt nur um die Rechtmäßigkeit der Festsetzungsbescheide geht. Wenn es tatsächlich entscheidungserheblich gewesen wäre hätte das Gericht auch zwangsweise laden können
- Die Vermutung der Wohnungsinhaberschaft ist widerlegbar solange wie auch der vom mdr angeschriebene vermutete Wohnungsinhaber seiner Mitwirkungspflicht nachkommt. Mdr wird mit der DA hoheitlich tätig und ist auch befugt dazu. Verpflichtet zur Zahlung ist der tatsächliche Wohnungsinhaber, der nur vermutete Inhaber hat erstmal nur seiner Mitwirkungspflicht nachzukommen, dem mdr mitzuteilen wo er wohnt und ob er auch der Wohnungsinhaber der angeschriebenen Adresse ist. Der Kläger habe diesbezüglich ein Verständnis von Verwaltungsverfahren, welches nicht mit dem Recht übereinstimmt.


- Richter beendet die Verhandlung um 15.15 Uhr, beantwortet anschließend noch bis 15.55 Uhr Fragen der Prozessbeobachter und der noch anwesenden Kläger der Verhandlung:

- 250 Verfahren zum Rundfunkbeitrag wurden dieses Jahr vor dem VG Dresden bereits abgeschlossen, bisher über 500 insgesamt seit 2013 und bundesweit ca. 25000 Klagen gegen den Rundfunkbeitrag.
- Der Richter kennt das gez-boykott-Forum, welches vom Gericht auch mitgelesen wird, so wie auch dieser Thread hier. Richter möchte aber nicht wissen, wer sich nun hinter den einzelnen Pseudonymen verbirgt
- Richter nimmt Kläger die vermutlich ohne anwaltliche Vertretung an der Verhandlung teilnehmen bevorzugt nachmittags, da er dann gegebenenfalls mehr Zeit hat, den Sachverhalt näher zu erläutern und Fragen zum Verfahrensablauf etc. zu beantworten.


Der Traum ist aus.
Gibt es ein Land auf der Erde, wo der Traum Wirklichkeit ist?
Titel: Re: VG Dresden: Linksabbieger gegen MDR 30.08.2016
Beitrag von: karlsruhe am 31. August 2016, 08:21
... und bundesweit ca. 25000 Klagen gegen den Rundfunkbeitrag..

Whow, doch so viele :) 8) ::)
Titel: Re: VG Dresden: Linksabbieger gegen MDR 30.08.2016
Beitrag von: Zapfhahn am 31. August 2016, 09:46
Mist, ich habs erst heute gelesen, wäre gern gekommen  :'(

ich bin jetzt so weit, dass ich den Rundfunkbeitrag als Schutzgeld verstehe und wohl bezahle. Rundfunkbeitrag (=Schutzgeld) bezahlen -> kein Haftbefehl des MDR -> kein Gefängnis
Titel: Re: VG Dresden: Linksabbieger gegen MDR 30.08.2016
Beitrag von: PersonX am 31. August 2016, 14:07
Mist, ich habs erst heute gelesen, wäre gern gekommen  :'(

ich bin jetzt so weit, dass ich den Rundfunkbeitrag als Schutzgeld verstehe und wohl bezahle. Rundfunkbeitrag (=Schutzgeld) bezahlen -> kein Haftbefehl des MDR -> kein Gefängnis

Die Höhe des Schutzgeldes ist es, welche diesen Vorgang nicht praktikabel macht. Denn es ist deutlich preiswerter den Rechtsweg zu beschreiten und am Ende die Kosten dafür zurückbekommen. Und in private Haft kommt keiner, weil es ab 500,- € einfacher ist eine Kontopfändung gegen den Willen des Betroffenen durch zuführen. Das in Thüringen war einfach eine Ausnahme, weil möglicherweise ein Landratsamt diese Sache hat eskalieren, statt zu warten bis der Betrag 500 € übersteigt.

Der MDR dürfte nicht daran interessiert sein diese Kosten vorzuschießen, für einen Tag im Knast fallen mit Mittel ca. 100,- € an. Diese werden später natürlich dem Betroffenen auferlegt, sofern möglich. Aber statt in Vorleistung zu gehen ist es auch für den MDR einfacher weitere Bescheide zu erlassen, so dass der Betrag über 500 € steigt. Bei eine Pfändung über 500 € ist ein Mithilfe des Betroffenen nicht mehr weiter notwendig.

Das Schutzgeld wird am Ende eine Höhe von bis zu über 10.000 Euro erreichen (abhängig vom jetzigen Alter), den Rechtsweg gibt es aktuell deutlich preiswerter.

--- Allgemein ---
Wer jetzt erst los geht, mit Widerspruch, wird also noch nicht einmal seine erste Klage eingereicht haben, weil ja eine Wartezeit von bis zu 1,5 Jahren auf den Widerspruchsbescheid steht. Ohne diese sollte keine Klage eröffnet werden.

Natürlich ist auf jeden Bescheid innerhalb der Frist zu reagieren, falls die Rechtsbelehrung falsch ist, dann verlängert sich die Frist auf ein Jahr. Aktuell dürften die Rechtsbelehrungen bei den Bescheiden auf einen aufgehobenen Artikel 4 verweisen.
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag müsste jedoch möglicherweise Artikel 8 sein.
Denn aufgehobene Artikel sind nicht neu zu vergeben.
Ob durch diesen möglichen Fehler die Rechtsbelehrung vielleicht falsch ist, oder ob es überhaupt ein Fehler sei (kann nicht abschließend beurteilt werden). Das gilt es genauer zu prüfen. Sollten also Bescheide vorhanden sein, welche nicht älter als 1 Jahr sind, dann sollte dort entsprechend noch Widerspruch eingelegt werden. Das geht auch, wenn bereits bezahlt wurde.
Titel: Re: VG Dresden: Linksabbieger gegen MDR 30.08.2016
Beitrag von: Micky am 31. August 2016, 14:10
Voraus gesetzt dass irgendwann jemand eine klage gewinnt oO
Ansonsten sind zu dem schutzgeld noch die gerichtskosten oben drauf gkommen... Oder seh ich was falsch? XD

Was machen die anderen personen vom Dienstag wenn klage abgewiesen wird?
Person A gibt ungern auf xD
Titel: Re: VG Dresden: Linksabbieger gegen MDR 30.08.2016
Beitrag von: PersonX am 31. August 2016, 14:19
Zitat
Was machen die anderen personen vom Dienstag wenn klage abgewiesen wird?
Person A gibt ungern auf xD

Möglich wäre wahrscheinlich die Berufungszulassung vor dem OVG zu beantragen. Dort gibt es dann wahrscheinlich eine Ablehnung, dann könnte es vors Bundesverfassungsgericht gehen, weil dann der Weg frei ist. (kürzer und preiswerter)

Sollte das OVG Berufung zulassen, dann müsste vor dem OVG weiter gemacht werden. (länger und somit teuerer)

Aktuell sind bereits minimal 4 bis 5 Verfassungsbeschwerden anhängig. Es ist möglich dass Ende 2017 eine Entscheidung fällt.
Titel: Re: VG Dresden: Linksabbieger gegen MDR 30.08.2016
Beitrag von: Micky am 31. August 2016, 14:25
Oki. Dann klageabweisung abwarten und zum ovg...
Aber dann wahrscheinlich mit anwalt nur möglich wenn person a das richtig verstanden habe am dienstag.

Ab November ist fernstudium von person a durch... Dann hat diese auch wieder mehr zeit für diese materie
Titel: Re: VG Dresden: Linksabbieger gegen MDR 30.08.2016
Beitrag von: Shuzi am 31. August 2016, 15:35
Vielen Dank für die geträumte Zusammenfassung. Im Traum erscheint der Richter gar nicht mal so unsympatisch, hat aber auch teilweise für einen Laien nicht nachvollziehbare Ansichten.

[..]
Gericht ist aber nur dazu befugt die Festsetzungsbescheide auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen
[..]
Gerichte neigen dazu sich auschließlich mit entscheidungserheblichen Gründen der Kläger zu befassen, alle Nebengründe werden ausgeblendet. Man kann es den Leuten nicht vorwerfen Blödsinn in ihren Klageschriften zu schreiben, da sie ja keine Juristen sind. Die Frage ist nur, ob die vom Kläger vorgebrachten Gründe entscheidungserheblich sind.
[..]
Ein Richter prüft nicht in´s Blaue hinein, ob die von den Klägern vorgebrachten Gründe zutreffend sind, sondern nur die Rechtmäßigkeit der Bescheide. Die Verhandlung dient nicht dazu festzustellen, ob der Rundfunkbeitragstaatsvertrag auch tatsächlich rechtmäßig ist.
[..]

Demnach interessieren das VG lediglich die verwaltungsrechtlichen Punkte einer Klage nach VwVfG.
Die meisten Kläger verweisen vermutlich diesbezüglich auf § 44 Nichtigkeit des Verwaltungsaktes.
Gemäß Rechtslexikon (http://www.rechtslexikon.net/d/nichtigkeit-des-verwaltungsaktes/nichtigkeit-des-verwaltungsaktes.htm) ist ein Verwaltungsakt u.a. nichtig

Zitat
[..] wenn er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies offensichtlich ist.
Ein besonders schwerwiegender Fehler liegt vor, wenn er den Wertvorstellungen der Rechtsordnung so sehr widerspricht, dass es unerträglich ist, wenn der Verwaltungsakt die durch ihn hervorgerufenen Rechtsfolgen hätte.

Vermutlich veranlasst dies viele juristische Laien in ihren Klagen auf Verstösse gegen höherrangiges Recht (Verfassungsrecht) hinzuweisen, da sie ihre Freiheit durch den RBStV massiv eingeschränkt sehen und dies als Widerspruch gegen die Wertvorstellungen der Rechtsordnung empfinden. Sollten daher Kläger in ihren Klagen dies besonders hervorheben, damit auch verfassungrechtliche Klagepunkte vom VG in Betracht gezogen werden? Macht es ggf. Sinn im Vorfeld bereits auf eine Ruhendstellung hinzuwirken mit der Begründung, dass aufgrund der Ignoranz von verfassungrechtlichen Klagepunkten der Gerichte, bereits Verfassungsbeschwerden gegen den Rundfunkbeitrag beim BVerfG vorliegen?

Zitat
[..]
Ein Richter prüft nicht in´s Blaue hinein, ob die von den Klägern vorgebrachten Gründe zutreffend sind, sondern nur die Rechtmäßigkeit der Bescheide. Die Verhandlung dient nicht dazu festzustellen, ob der Rundfunkbeitragstaatsvertrag auch tatsächlich rechtmäßig ist.
[..]

Wenn der Rundfunkbeitragstaatsvertrag als Grundlage für die Bescheide nicht rechtmäßig sein sollte, wie können es dann die Bescheide sein. Gilt es nicht genau dies zu prüfen?

Zitat
[..]
DA erfolgte lt. Richter weil der vom mdr damals angeschriebene Kläger seiner Mitwirkungspflicht zur Selbstauskunft nicht nachkam. DA trotzdem rechtmäßig auch wenn sie vom nichtrechtsfähigen Beitragsservice vorgenommen wurde, da der BS ja die Verwaltungseinheit des rechtsfähigen ÖRR ist
[..]
Erwiderung des Richters dazu: DA nicht Teil des Festsetzungsbescheids. Grundlage ist das Innehaben einer Wohnung.
[..]
Mdr wird mit der DA hoheitlich tätig und ist auch befugt dazu
[..]

Interessant. In der Regel wird man nicht von der LRA angeschrieben sondern vom nichtrechtsfähigen Beitragsservice.
Laut § 8 RBStV besteht die Anzeigepflicht (Mitwirkungspflicht) gegenüber der für den vermuteten Wohnungsinhaber zuständigen LRA. Da die Zuständigkeit nicht im RBStV geregelt ist und sich die zuständige LRA erst per Festsetzungsbescheid zu erkennen gibt, hat der Wohnungsinhaber keine Möglichkeit der Mitwirkung. Wie kann eine DA rechtmäßig sein, wenn sie von einer nichtrechtsfähigen Institution vorgenommen wird, die dazu kein Recht hat? Eine DA kann also eigentlich nur von einer LRA vorgenommen werden. Dabei müsste es sich um eine hoheitliche Maßnahme handeln die eines Verwaltungsaktes bedarf. Da die DA offensichtlich nicht als separater Verwaltungsakt erfolgt, muß die sie als Bestandteil des zugrundelegenden Verwaltungsaktes (Festsetzungsbescheid) betrachtet werden. Aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage für eine DA müsste diese zur Nichtigkeit des zugrundeliegenden Verwaltungsaktes führen. Daher sollte insbesondere die DA durchaus entscheidungserheblich sein.

Zitat
[..]
ein Verwaltungsrichter entscheidet nicht darüber, ob der Beitrag allgemein rechtmäßig ist, sondern nur ob er individuell rechtmäßig ist.
[..]

Aha. Gemäß seiner Natur kann ein Beitrag auch nicht allgemein rechtmäßig sein. Denn es bedarf dazu eines abgrenzbaren Personenkreises dessen Mitgliedern ein besonderer wirtschaftlicher Vorteil erwächst. Genau dies ignorieren die Gerichte bisher jedoch. Daher ist dieser Sachverhalt auch Bestandteil einer Verfassungsbeschwerde.

Siehe hierzu auch:
>> Spendenaufruf - Verfassungsbeschwerde gegen den Rundfunkbeitrag <<
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19642.msg127779.html#msg127778
Punkt 4.1.2.2 Keine Beitragspflicht der Allgemeinheit

Zitat
[..]
Die ÖRR verdienen nicht Geld um damit Gewinn zu machen, sondern um die Kosten zu decken. Die persönliche Meinung und Befinden der Kläger dazu hat nichts mit dem Rundfunkbeiträgen zu tun, […] von denen auch nur über einen relativ begrenzten Zeitraum die Rundfunkbeiträge von der Beklagten erhoben werden.
[..]

Aua! Wie kommt man denn zu so einer Aussage? Natürlich ist im Vergleich zur Ewigkeit lebenslänglich ein begrenzter Zeitraum. Aber gegenüber eines Klägers dürfte so eine Aussage auf Unverständnis stoßen, handelt es sich beim Rundfunkbeitrag doch um eine wiederkehrende Abgabe von unbestimmter Dauer und in unbestimmter Höhe.
Titel: Re: VG Dresden: Linksabbieger gegen MDR 30.08.2016
Beitrag von: PersonX am 31. August 2016, 17:31
In einem anderen Traum, könnte die Suchzeit auch deutlich über 15 Minuten betragen.
Es ist ja möglich, dass der Traum eine Zeitdehnung, Stauchung oder auch Streckung mitbringt, zudem entwickelt jeder Träumer ein ganz eigenes Zeitgefühl. ;-)
Titel: Re: VG Dresden: Linksabbieger gegen MDR 30.08.2016
Beitrag von: cook am 31. August 2016, 21:11
Zitat
- Frage eines Klägers an den Richter: in welchem Gesetz die Höhe des Rundfunkbeitrags genau festgelegt wurde. “Ich gucke, wo ich`s finde” Richter klickt mit der Maus und schaut in einen Monitor ... geschätzte 5 Minuten “Stille” im Verhandlungssaal … kann es nicht finden, Beitragshöhe nicht im 15. RbStV geregelt. Richter gibt zu das es ihm unangenehm ist es nicht finden zu können. Es gibt Beschlussfassungen der Länder. “Ich hätte jetzt gedacht, das die Regelung mit drin steht.”

Auweia. Da wird einem ja schwindeling. Der Herr Richter hält sich den Nachmittag für sechs Verfahren frei und hat dann nicht mal die Muse, sich vorab das Gesetz, über das er richten will, einmal anzusehen.

Das ist genau die Einstellung, die zu diesen aberwitzigen Urteilen führt: "Da kommen wieder so ein paar blöde Hanseln, die nicht zahlen wollen und von Recht keine Ahnung haben. Das bügele ich schön schnell am Nachmittag ab. Haken dran. Wird schon alles richtig sein, wenn die öffentlich-rechtlichen Anstalten was machen. Sind ja quasi alles Beamte wie ich. Dummdideldumm.."

Das ist reine Phantasie-Rechtsprechung. Da wird sich was zusammengeflickt. Was nicht passt, wird passend gemacht.

Rechtsgrundlage? Normenklarheit? Bestimmtheitsgebot? Ja, wer wird's denn so eng sehen. Wo kämen wir denn dahin, wenn jetzt in jedem Gesetz auch noch genau drin stehen müsste, welche Einrichtung des öffentlichen Rechts zur Erhebung welchen Betrags in welcher Höhe befugt ist, und unter welchen Bedingungen?

Aber wehe, da will sich mal einer einen eigenen Härtefall erfinden. Dann nehmen wir es mit dem Wortlaut des Gesetzes ganz, ganz genau.
Titel: Re: VG Dresden: Linksabbieger gegen MDR 30.08.2016
Beitrag von: PersonX am 31. August 2016, 23:56
Zitat
Auweia. Da wird einem ja schwindeling. Der Herr Richter hält sich den Nachmittag für sechs Verfahren frei und hat dann nicht mal die Muse, sich vorab das Gesetz, über das er richten will, einmal anzusehen.

Nein, das ist nicht das Hauptproblem. Eines der Hauptprobleme könnte ehr sein, dass es kein Wortprotokoll gibt. Es damit nicht möglich wird nachzuvollziehen was in der Verhandlung tatsächlich besprochen wurde.

Es wird halt nur ein Ergebnisprotokoll geschrieben.
Der Inhalt sinngemäß
"Die Rechtslage wurde mit den Klägern besprochen".

Leider kann anhand eines Ergebnisprotokolls eine Verhandlung nicht vollständig nachgeprüft werden.
Zudem besteht die Gefahr, das wichtigs entfällt, weil  alles was nicht mit ins Protokoll kommt kann sozusagen unter den Tisch fallen.

Es ist aus diesem Grunde könnte es sehr wichtig sein, viele Sachen direkt ins Protokoll schreiben zu lassen auch wenn diese vielleicht zunächst noch unwichtig erscheinen.
Titel: Re: VG Dresden: Linksabbieger gegen MDR 30.08.2016
Beitrag von: Hailender am 01. September 2016, 00:17
"Da kommen wieder so ein paar blöde Hanseln, die nicht zahlen wollen und von Recht keine Ahnung haben. Das bügele ich schön schnell am Nachmittag ab.

Nicht Hanseln, sondern Personenkreis mit pseudojuristischen Eingaben der Leistungen erschleicht.  :o

Klage abgewiesen/ Vollstr./ Erinn. 766ZPO/ Ablehnungsbeschl. AG > rüder Ton
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20051.msg129781.html#msg129781

Ich vermute bald, dass diese Art Richter bei der "Lindenstraße" eine Statistenrolle bekommen haben. Anders kann ich mir derartige Argumentationen nicht erklären.
Titel: Re: VG Dresden: Linksabbieger gegen MDR 30.08.2016
Beitrag von: Markus KA am 01. September 2016, 11:23
--- Allgemein ---
Wer jetzt erst los geht, mit Widerspruch, wird also noch nicht einmal seine erste Klage eingereicht haben, weil ja eine Wartezeit von bis zu 1,5 Jahren auf den Widerspruchsbescheid steht. Ohne diese sollte keine Klage eröffnet werden.

Ich bin mir nicht sicher, ob aktuell die lange Wartezeit auf einen Widerspruchsbescheid oder das angebliche "einfrieren" der Beitragsforderung eine absichtliche Masche des BS und ÖRR ist.

Ich habe das Gefühl, dass immer häufiger Mitstreiter, die schon lange auf einen Widerspruchsbescheid warten, einen Drohbrief vom GV erhalten. Es wird gedroht und Ängste geschürt, mit dem Ziel, dass der Nichtzahler einknickt, bevor er den Widerspruchsbescheid erhalten hat. Bedeutet für den BS, dass der Aufwand, einen Widerspruchsbescheid zu erstellen, entfällt und somit Arbeit bzw. Aufwand gespart wird. Bedeutet für den ÖRR möglicherweise keinen Kommentar zu einer Klage schreiben zu müssen, somit wird ebenso Arbeitsaufwand gespart. Bedeutet für den Mitstreiter entweder bezahlen oder Mehraufwand wie Beschwerde (Erinnerung) und Klagen ohne Widerspruchsbescheid etc...

Antworten vom BS auf diverse Einwände (Vollstreckung ohne Bescheid)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20014.msg129790.html#msg129790

Ich frage mich, ob es für den Mitstreiter nicht besser ist, den Widerspruchsbescheid nach 3 Monaten mit einer Frist anzumahnen, um seine Stellung als Gegner des Zwangsbeitrages und Widerspruchsführer nicht aus seinen Händen zu geben, um Überraschungen zu vermeiden und damit der "klassische" Weg des Einsatzes rechtlicher Mittel (Klage gegen Festsetzungs- und Widerspruchsbescheid) nicht behindert wird. 

Person B hat 2015 den Widerspruchsbescheid angemahnt und nach 4 Monaten erhalten.

Ob 2016 eine Mahnung an den BS bzw. ÖRR auf Ausstellung des Widerspruchbescheides Erfolg hat, ist mir nicht bekannt. Letztes Mittel wäre die mir bekannte Möglichkeit der Untätigkeitsklage.
Untätigkeitsklage gegen einen oder zwei Bescheid (e)?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12100.0.html
Titel: Re: VG Dresden: Linksabbieger gegen MDR 30.08.2016
Beitrag von: Markus KA am 01. September 2016, 13:04
... und bundesweit ca. 25000 Klagen gegen den Rundfunkbeitrag..

Whow, doch so viele :) 8) ::)

Es könnte sein, dass bei ca. 50 Verwaltungsgerichte in der Bundesrepublik Deutschland, einfach mit einer geschätzten Zahl von 500 Klagen pro Verwaltungsgericht multipliziert wurde. Die genaue Anzahl der Klagen gegen den Rundfunkbeitrag könnte deutlich höher sein.
Titel: Re: VG Dresden: Linksabbieger gegen MDR 30.08.2016
Beitrag von: PersonX am 01. September 2016, 13:12
Zitat
Ich frage mich, ob es für den Mitstreiter nicht besser ist, den Widerspruchsbescheid nach 3 Monaten mit einer Frist anzumahnen, um seine Stellung als Gegner des Zwangsbeitrages und Widerspruchsführer nicht aus seinen Händen zu geben, um Überraschungen zu vermeiden und damit der "klassische" Weg des Einsatzes rechtlicher Mittel (Klage gegen Festsetzungs- und Widerspruchsbescheid) nicht behindert wird. 

Nein, damit genau dass nicht passiert, ist der "Antrag auf Aussetzung der Voillziehung nach § 80 (4) VwVG" im Widerspruch wichtig. Dieser ist vor einer Vollstreckung zu bescheiden. Natürlich könnte sich eine LRA darüber hin weg setzen, aber dann hat Person A andere Rechtsmittel.
Aktiv einen Widerspruchsbescheid einfordern macht in soweit keinen Sinn, es sei Person A möchte sehr schnell Klage erheben. Aber selbst dazu ist ein aktives Einfordern nicht notwendig, denn auch nach 3 Monaten Wartezeit kann Person A in der Hauptsache Klage erheben.

Wer noch unwidersprochene Bescheide hat, welche jünger als 1 Jahr sind, könnte unter Verweis auf einen Fehler in der Rechtsbelehrung möglicherweise auch noch Widerspruch ein legen. Möge die Gegenseite den Nachweis erbringen, dass die Rechtsbelehrung tatsächlich richtig ist.
Stichwort Verweis auf aufgehobenen Artikel 4 Rundfunkgebührenstaatsvertrag. (Angeblich wurde Artikel 4 ersetzt durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (möglicherweise ist das aber falsch, denn Artikel werden normalerweise nicht neu vergeben, somit müsste der Verweis vielleicht auf Artikel 8 zeigen))


Edit "Bürger" @alle:
Dieser Thread hier ist nicht zur Diskussion einzelner, noch dazu mit den hier thematisierten Klagen in keiner Verbindung stehenden Fälle vorgesehen. Mehrfachdiskussionen sind ebenfalls nicht vorgesehen.
Hier bitte am Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
VG Dresden: Linksabbieger gegen MDR 30.08.2016
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: VG Dresden: Linksabbieger gegen MDR 30.08.2016
Beitrag von: sergal am 05. Oktober 2016, 20:49
Der Beschluss zur Verhandlung vom 30.8.16 vor dem VG DD ist einem Kläger formal am 30.9.16 zugestellt worden. (Die Klage wurde abgewiesen, Kläger trägt Kosten des Verfahrens in 1. Instanz, Berufung nicht zugelassen, da Gründe nicht vorliegen.)
Dem Beschluss angefügt eine vom Einzelrichter erstellte Niederschrift über die öffentliche Verhandlung, die den Ablauf in Kurzform darstellen soll und einen Beschluss über die Verringerung des festgesetzten Streitwerts von 123,88€ auf 117,88€ (der Kläger kann sich noch nicht erklären, warum der Streitwert jetzt 6,-€ weniger beträgt).
Im Beschluss zur Verhandlung tauchen Unwahrheiten auf, der Kläger zu Az. 2 K 832/15 wurde z.B. entgegen der Auffassung des Gerichts nicht vom BS zwangsangemeldet und es scheint, dass sich das Gericht nur oberflächlich mit den einzelnen Klagepunkten des Klägers auseinandergesetzt hat und das Unbequeme "entscheidungsunerhebliche" von vornherein ausgeblendet hat.


Die vom Kläger in der Klageschrift aufgeführten begründeten mutmaßlichen Verstöße gegen StGB § 80 (Vorbereitung eines Angriffskrieges), StGB § 86 (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen) und GG Art. 26 Abs. 1 (kriegsvorbereitende Handlungen) von Seiten des mdr als für den Kläger zuständigen Teil des ÖRR wird vom VG DD mit nur 1 Halbsatz „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk komme seinem Auftrag zur Grundversorgung nicht nach; vielmehr verstoße die Berichterstattung gegen strafrechtliche und andere gesetzliche Vorschriften bis hin zu Verfassungsverstößen.“ ins Unkenntliche bagatellisiert. Über 2 Seiten lang wird in kleinerer Schrift aus einem anderen Beschluss des VG DD zitiert.


Jedenfalls hat der Kläger nach diesem Beschluss nicht den Eindruck tatsächlich einem urteilendem Gericht gegenüber gesessen zu haben und hätte sich mit der Klage in 1. Instanz somit auch gleich an die Beklagte wenden können.
Zitat
Das Gericht verzichtet daher auf eine weitere Darstellung der Entscheidungsgründe und verweist auf die zutreffenden Ausführungen des Beklagten im Widerspruchsbescheid, die es sich zu Eigen macht (§ 117 Abs. 5 VwGO).
(Bezogen darauf, das der Kläger es versäumte rechtzeitig einen Bekrückungs- äh... Befreiungsantrag zu stellen und demzufolge der von der Beklagten festgesetzte Rundfunkbeitrag rechtmäßig sei.)


Für den Kläger sind jetzt die nächsten Schritte innerhalb 1 Monats einen geeigneten Anwalt für den Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem OVG Bautzen zu finden. Notfalls mittels eines „Notanwalts“ oder alternativ dazu entgegen der Rechtsmittelbelehrung des vorliegenden Beschlusses des VG DD ohne anwaltliche Vertretung unter Anwendung von GG Art. 25 (Vorrang des Völkerrechts) vor dem OVG Bautzen auf die Grundrechtecharta der EU Art. 41 (Recht auf eine gute Verwaltung) Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 und Art. 47 (Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht) Satz 1 zu pochen. :D >:D


Never surrender!


Im Anhang als .jpg hier und in den folgenden Postings die dem Kläger zugesandten anonymisierten und fiktiven gerichtlichen Dokumente zu Az. 2 K 832/15.

Niederschrift zur Verhandlung VG DD vom 30.8.16, Seite 1 – 3
Titel: Re: VG Dresden: Linksabbieger gegen MDR 30.08.2016
Beitrag von: sergal am 05. Oktober 2016, 20:51
Verhandlungsbeschluss VG DD, Seite 1-3
Titel: Re: VG Dresden: Linksabbieger gegen MDR 30.08.2016
Beitrag von: sergal am 05. Oktober 2016, 20:53
Verhandlungsbeschluss VG DD, Seite 4-6
Titel: Re: VG Dresden: Linksabbieger gegen MDR 30.08.2016
Beitrag von: sergal am 05. Oktober 2016, 20:55
Verhandlungsbeschluss VG DD, Seite 7-9
Titel: Re: VG Dresden: Linksabbieger gegen MDR 30.08.2016
Beitrag von: sergal am 05. Oktober 2016, 20:57
Verhandlungsbeschluss VG DD, Seite 10-11 + Beschluss über die Streitwertfestsetzung

- fertig -
Titel: Re: VG Dresden: Linksabbieger gegen MDR 30.08.2016
Beitrag von: Linksabbieger am 11. Oktober 2016, 12:32
Hallo Mitstreiter,

gestern Abend hat sich fiktive Person L mal das "Urteil im Nahmen des Volkes" von seiner fiktiven Verhandlung am 30.8.2016 in Dresden durchgeblättert.

Bis auf die Darlegung des Streitverlaufs ist dies faktisch identisch mit dem hier veröffentlichten fiktiven Urteil eines Sergal.
Lediglich die Ausführungen zur möglichen Befreiung vom Rundfunkbeitrag fehlen.

Interessant, dass lt. Darlegung des Streitverlaufs vom Gericht der fiktiven Person L (Kläger) im Dezember 2013 Schreiben des Beklagten zugegangen sein sollen. Wenn überhaupt, so ist in diesem Zeitraum Infopost eines dem Kläger bis dahin unbekannten "Beitragsservice" zugestellt worden. Diese Schriftstücke weisen aber keine Merkmale auf, die darauf hindeuten, dass sie von beklagter Rundfunkanstalt stammen könnten.

Auf die in mündlicher Verhandlung vorgebrachte Rügen, dass die Höhe des Rundfunkbeitrags im RBStV nicht normiert sei, ebenso wie der für einen Beitrag erforderliche "Vorteil", wurde überhaupt nicht eingegangen.


Zusammenfassend lautet die Begründung:
"Wir haben bisher noch keiner Klage gegen den Rundfunkbeitrag stattgegeben, deshalb haben wir keinen Grund das jetzt (und jemals) anders zu machen."
Manch einem, der zufällig am 30.8. in Dresden den gleichen Traum hatte, kommen diese Worte sicher bekannt vor ;)

So hat auch fiktive Person L den Eindruck, dass die Verhandlung lediglich dazu diente, die Sache schnell vom Tisch der Richter zu bekommen.
Von einer gründlichen Auseinandersetzung der vorgebrachten Klagegründe (gelegentlich als Amtsermittlungsgrundsatz bezeichnet), kann nicht die Rede sein.

Meint
der
Linksabbieger
Titel: Re: VG Dresden: Linksabbieger gegen MDR 30.08.2016
Beitrag von: PersonX am 11. Oktober 2016, 19:46
Zitat
Von einer gründlichen Auseinandersetzung der vorgebrachten Klagegründe (gelegentlich als Amtsermittlungsgrundsatz bezeichnet), kann nicht die Rede sein.

Wer keine Erwartung hat, kann auch nicht enttäuscht werden. Solange also selbst bestimmbar ist wann der Amtsermittlungsgrundsatz erfüllt ist, wird sich da wohl auch nichts ändern. Auch dann nicht, wenn der Öffentlich Rechtliche bei voller Fahrt Blick auf ein 1/7 bis ein 1/9 hat. *




*
Zitat
Luxusdampfer
Bestimmt einer wie die unsinkbare Titanic.
Um beim Vergleich zu bleiben, die Gerichte heizen zurzeit, damit das Licht an bleibt.
Titel: Re: VG Dresden: Linksabbieger gegen MDR 30.08.2016
Beitrag von: sergal am 01. Dezember 2016, 19:42
Es geht weiter!
Kurzer fiktiver Zwischenstand:
Der fiktive Kläger zu 2 K 832/15 hat mittels eines im Forum schon bekannten Rechtsanwalt fristgemäß vor dem fiktiven VG DD Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem fiktiven OVG BTZ gestellt und dazu Ende November dem OVG eine fiktive umfassend ausgearbeitete 46-seitige Begründungsklage übermittelt.

Schafft ein, schafft zwei, schafft viele Berufungsklagen! 8) (und der letzte macht dann das Licht aus!? ::) )
Titel: Re: VG Dresden: Linksabbieger gegen MDR 30.08.2016
Beitrag von: Linksabbieger am 02. Dezember 2016, 08:02
Hallo Mitstreiter,

auch vom fiktiven Kläger zu 2 K 344/15 mal ein kurzer Zwischenstand.
Nachdem der Antrag auf Zulassung zur Berufung gerade noch fristgemäß am 1. November (31.Oktober ist in Sachsen Feiertag) von eben jenem im Forum schon bekannten Rechtsanwalt eingereicht wurde, ist dem OVG Bautzen nun auch die (46-seitige) Begründung zugestellt worden.
Nun bleibt abzuwarten wie das OVG über die Zulassung zur Berufung entscheidet. Wahrscheinlich wird es die Sache bis zu den im Frühsommer 2017 erwarteten höchstgerichtlichen Entscheidungen des BVG Beiseite schieben.

Meint
der
Linksabbieger
Titel: Re: VG Dresden: Linksabbieger gegen MDR 30.08.2016
Beitrag von: KlarSchiff am 02. Dezember 2016, 09:39
...Wahrscheinlich wird es die Sache bis zu den im Frühsommer 2017 erwarteten höchstgerichtlichen Entscheidungen des BVG Beiseite schieben.

kennt denn der Herr Rechtsanwalt denn neben dem Zeitrahmen auch schon die Aktenzeichen der zu erwartenden Entscheidungen des BVG???   
Das wäre schließlich wichtig für alle anderen hier im Forum die eine Klage auch in der ersten Instanz anstreben. Danke für die Rückmeldung.
Titel: Re: VG Dresden: Linksabbieger gegen MDR 30.08.2016
Beitrag von: Linksabbieger am 02. Dezember 2016, 12:11
Hallo Mitstreiter,

auch wenn vielfach vermutet wird, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in der Sache Rundfunkbeitrag schon geschrieben ist, die
Zitat
Aktenzeichen der zu erwartenden Entscheidungen des BVG
dürften wohl erst mit den Entscheidungen selbst erscheinen.
Wenn aber mit der Formulierung von KlarSchiff die Aktenzeichen der bisher eingereichten Verfassungsbeschwerden gemeint sind, so wird man in dieser Diskussion fündig:
BVerfG und BVerwG Verfahrensübersicht in Tabellenform.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19081.0.html

Hofft
der
Linksabbieger
Titel: Re: VG Dresden: Linksabbieger gegen MDR 30.08.2016
Beitrag von: cecil am 02. Dezember 2016, 13:27
...Nun bleibt abzuwarten wie das OVG über die Zulassung zur Berufung entscheidet. Wahrscheinlich wir es die Sache bis zu den im Frühsommer 2017 erwarteten höchstgerichtlichen Entscheidungen des BVG Beiseite schieben.

Ist schon eine der Verfassungsbeschwerden zur Entscheidung angenommen worden (§ 93a (http://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/__93a.html) BVerfGG)? wie kommt es zu dieser Zeitangabe?

fragt
cecil
Titel: Re: VG Dresden: Linksabbieger gegen MDR 30.08.2016
Beitrag von: DumbTV am 02. Dezember 2016, 16:57
[...]
Es wurde in einem weiteren Verfahren am selben Tag vor der gleichen Kammer von der Vorsitzenden die Frage gestellt, ob von den 37 "anhängigen" Verfahren beim BVerfG schon welche zur Entscheidung angenommen wurden. Antwort von RA Bölck (sinngemäß):
es gibt keine positive Benachrichtigung von Seiten des BVerfG, wenn diese zur Entscheidung angenommen werden. Einzig negative Bescheidung (wird nicht zur Entscheidung angenommen) würde mitgeteilt werden.!
[...]

Quelle:
mündl. Verhandlung VG Bremen 18.11.2016 9:00 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20596.msg135222.html#msg135222
Titel: Re: VG Dresden: Linksabbieger gegen MDR 30.08.2016
Beitrag von: Micky am 13. Dezember 2016, 22:32
Hallo,

Person A war ja auch mit dabei und hat auch logischerweise die Ablehnung bekommen.
Bei Person A war aber eine Frist von 6 Monaten genannt.
Hat Person A das komplett falsch gelesen bzw verstanden?
Dann hätte Person A Berufungsfrist verpasst oO

Okay gerade gesehen... 6 Monate Zeit um Einspruch gegen Streitwert ...
nicht 6 Monate Zeit für Beschwerde... Sccccccch......e.