Hallo Leute,
die Klage von Person X wurde heute per Bescheid abgewiesen, da diese unzulässig ist (wegen Nichteinhaltung der Frist).
Person X hatte per Fax Klage eingereicht und scheinbar wurde das letzte Blatt nicht übertragen, weswegen die Unterschrift gefehlt hatte. Die detailierte Klageschrift wurde anschließend schriftlich (nach der Frist) nachgesendet, was dann aber nichts mehr nützte.
Es wurde geklagt gegen (gegen welchen auch bei der "Anstalt" fristgerecht Widerspruch eingelegt wurde)
1. Einen Beitragsbescheid August 2014 über 277,70€
2. Einen Festsetzungsbescheid Januar 2015 über 115,88€
3. Einen Festsetzungsbescheid Februar 2015 über 61,94€
Person X wird keine Vollstreckung über sich ergehen lassen, sondern den aktuell notwendigen Minimalbetrag an den Verein zahlen. Anschließend wird Person X auf den nächsten Festsetzungbescheid warten und erneut klagen.
Offensichtlich hat der Verein - was auch seitens des Gerichts fesgestellt wurde - in ihren Widerspruchbescheiden nicht auf den Beitragsbescheid Nr.1 geantwortet
. Die Klage - gegen 1. - wurde dann beim Gericht als Untätigkeitsklage geführt. Anschließend wird dann aber gleich mit entsprechenden Textbausteinen begründet, warum die Klage unbegründet ist und die Rundfunkbeiträge statthaft sind.
Zugelassen ist der Antrag auf Berufung gegen den Gerichtseentscheid (per Anwalt was Person X nicht tun wird) oder anstelle der Berufung kann mündliche Verhandlung beantragt werden.
Was hat Person X nun zu tun bzw. zu entrichten?
1. Person X könnte die mündliche Verhandlung beantragen, wobei das Ergebnis das Gleiche sein würde. Person X könnte jedoch für diese Verhandlung beantragen, dass das Gericht eine Formulierung im Urteil aufnehmen soll, dass Person X die Beiträge nur unter Zwang bezahlt.
2. Der Bescheid besagt, dass der Kostenentscheid des Urteils vorläufig vollstreckbar ist, jedoch durch Hinterlegung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abgewendet werden kann. Wäre es also sinnvoll zu hinterlegen?
3. Den vom Gericht festgesetzten Streitwert direkt an die GEZ bezahlen?
Person X hat nun noch nie Beiträge bezahlt.
Gruß