Nehmen wir jetzt einfach mal an, dass diese Story nicht lediglich eine reine Erfindung von Herrn Reitschuster darstellt. Er mag ja lernresistent sein, was die Art der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks betrifft, da er konsequent immer noch von Gebühren spricht, aber für einen reinen Phantasten halte ich ihn deshalb nicht.
Und ja, am Rande habe ich mitgekriegt, dass da wohl etwas mit einer Falschbehauptung seiten des ÖRR war.
Aber der eigentliche Punkt ist, dass es für Fehlverhalten, auch vorsätzliches, keine wirklichen Konsequenzen gibt. Ich meine, nehmen wir mal das im Artikel erwähnte Ordnungsgeld von 1800 EUR. Das ist vielleicht mal gerade ein Abendessen bei Schlesinger, also Peanuts. Und die muß der Sender ja nicht einmal selber bezahlen. Dafür und auch für Gerichtskosten und Co kommen im Endeffekt die Zahlschafe auf.
So ein Gericht kann zwar ein Verbot aussprechen, aber was ist das? Nicht mehr als ein zahn- und krallenloser Tiger. Wie sollte denn so ein Verbot in der Praxis überhaupt wirksam durchgesetzt werden können?
Und was ist mit Vorgaben aus den Staatsverträgen, z.B. das Verbot der Presseähnlichkeit? Wenn sich die Sender nicht daran halten wollen und es auch nicht tun, hat das doch keine wirklichen Konsequenzen.
Früher gab es da wenigstens noch eine natürliche Regulierung. Wenn die Sender Mist verzapfen, dann hätten die Nutzer sich einfach abgewendet. Und das hätte dann wirklich spürbare Konsequenzen in Form von geringeren Einnahmen. Diese natürliche Regulierung gibt es aber heute nicht mehr. Und daher können die Sender im Prinzip auch machen was sie wollen.
Und wie vorher schon kurz erwähnt, wenn alle Stricke reißen, dann kommen sie einfach mit ihrer Rundfunkfreiheit, fertig.
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)
"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)
"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)