Hallo liebe Mitstreiter,
ich versuche seit längerem mein Umfeld davon zu überzeugen nicht mehr zu zahlen. Die Gegenargumente lauten des öfteren: Vollstreckungsankündigung des Kasse- und Steueramt als Vollstreckungsbehörde.
Wie soll Person F nun gegen diese Ankündigung vorgehen?
Allen Gebühren-/Festsetzungsbescheiden wurde fristgerecht widersprochen. Nach Erhalt des Wiederspruchsbescheids wurde leider keine Klage eingereicht.
Ein Informationsschreiben des HR´s indem erklärt wird das 2 Fessetzungsbescheide nun bestandskräftig geworden sind, da keine Klage erhoben worden ist kann anonymisiert erbracht werden. Dieses wurde mit 2 handschriftlichen Unterschriften gekennzeichnet.
Jetzt soll die Frage geklärt werden ob, das nun reicht um zu vollstrecken.
Des Weiteren stellt sich Person F die Frage wie in Zukunft nach Urteil Leipzig gehandelt werden kann.
Im selben Haushalt lebt Person M die ebenfalls maltretiert wird vom BS und auch bis jetzt nicht gezahlt hat.
Person F bedankt sich im Voraus.