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Autor Thema: Innerhalb der Widerspruchsfrist kommt ein 2. Bescheid mit Vollstreckungsdrohung  (Gelesen 1641 mal)

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  • Beiträge: 14
Hallo Leute!
Vorweg, ich habe die Suchfunktion benutzt, da ich der Meinung war, etwas ähnliches schon mal gelesen zu haben.
Habe aber nichts gefunden. Also bitte nicht gleich hauen, falls ich es irgendwo übersehen habe.

Person A bekommt am 10.01. den ersten Festsetzungsbescheid und wollte morgen den Widerspruch abschicken.
Heute war bei Person A der 2. Festsetzungsbescheid mit Vollstreckungsandrohung im Briefkasten, siehe Anhang.
Wie ernst muss Person A den 2. Bescheid nehmen? Wie soll die Person weiter vorgehen...



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Ich lese hier keine "Vollstreckungsdrohung"... ;)

Es steht hier lediglich das, was eigentlich in allen der seit September 2014 als "FestsetzungsBESCHEID" bezeichneten Bescheide steht:

Zitat
[...] Dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer Titel. Damit ist eine der Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung gegeben. [...]

Wenn Sie den offenen Gesamtbetrag von ... EUR umgehend begleichen, können Sie Mahnmaßnahmen vermeiden, die mit weiteren Kosten verbunden sind.

Dies hat schlicht mit dem Vollstreckungsprozedere zu tun, was hier unter "VERWALTUNGsvollstreckung" läuft und eines VERWALTUNGsaktes bedarf, der den "vollstreckbaren Titel" darstellt.

"Rundfunkbeitrag" > VERWALTUNGsvollstreckung statt gerichtlichem Mahnverfahren!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16142.0.html


Auszüge aus obigem Wortlaut (wie z.B. "Dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer Titel.") in die Suchfunktion des Forums eingegeben, sollten eigentlich mehr als ausreichend Ergebnisse liefern... ;)


Eine "Drohung" klingt jedenfalls anders... ;)


Es gibt Konstellationen (z.B. bei ignoriertem oder nicht zugestelltem Bescheid, dem ergo nicht widersprochen und welcher demzufolge "rechtskräftig" wurde) bei denen in einem aktuellen FestsetzungsBESCHEID ein Satz auftaucht à la
Für Rückstände, die bereits mit vorangegangenen Bescheiden festgesetzt wurden, haben wir am [Datum] die Zwangsvollstreckung eingeleitet.

Dies ist hier aber nicht der (fiktive) Fall.

Insofern sei schlicht auf die Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite verwiesen, dergemäß auch gegen diesen neuerlichen, eigenständigen Bescheid die jeweiligen Rechtsmittel (i.d.R. Widerspruch) innerhalb der ebenfalls dort angegebenen Frist (i.d.R. 1 Monat nach Zustellunge/ Bekanntgabe) einzulegen wären, so Person A sich dagegen wehren wollen würde... ;)



Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

...dort findet sich dann auch
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420

sowie
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421

wo all dies auch schon so ähnlich geschrieben steht ;)


Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]

Vorab - allgemein

Gegen jeden einzelnen = eigenständigen Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID = Verwaltungsakt müssten gemäß der beinhalteten Rechtsbehelfsbelehrung bei Bedarf die dort angegebenen Rechtsmittel (i.d.R. Widerspruch) innerhalb der ebenfalls dort angegebenen Frist (i.d.R. 1 Monat nach Zustellung = Bekanntgabe) eingelegt und an die ebenfalls dort angegebene Stelle (i.d.R. die jeweilige Landesrundfunkanstalt oder/ und auch den sog. "Beitragsservice") gerichtet werden - vorzugsweise immer *nachweislich*, d.h. z.B. per Fax vorab mit Sendeprotokoll (somit i.d.R. auch bei knapper Frist noch fristwahrend, da abgesendet = eingegangen).

Ab dem zweiten Widerspruch könnte entweder auf die Begründung des ersten verwiesen werden...
(dann sollte aber auch dessen Zustellung bei ARD-ZDF-GEZ abgesichert sein!)
...oder aber die gleiche Begründung nochmals beigefügt bzw. verfasst werden.
Um den Arbeitsaufwand für die Gegenseite zu erhöhen, könnte dabei die Reihenfolge variiert oder/ und auch der Inhalt variiert oder ergänzt werden.

Wichtig hierbei wäre:
Mit jedem eigenständigen Widerspruch wäre i.d.R. auch jeweils ein Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" zu stellen.
Dieser (wichtige!) Antrag sollte wohl auch in jedem Falle gut erkennbar und klar formuliert gleich am Anfang eingebunden werden, damit dieser auch tatsächlich Beachtung findet, denn das wäre ja das Ziel.


Für maximalen Arbeitsaufwand und somit maximale  Bearbeitungsdauer gilt vermutlich:
am besten handschriftlich, Schachtelsätze, "ohne Punkt und Komma", ohne Absätze, viele individuelle Gründe, usw.
...gern bis zu 8 Din A4 Seiten oder mehr ;)

[...]


Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html



Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, bleibt dieser Thread mindestens vorübergehend geschlossen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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