Man könnte das Geld tatsächlich mal in bar (z.H. des Intendanten) per Post schicken (wöchentliche Rate vielleicht?) und gucken was passiert... Fände ich mal spannend. Die Kosten für den Versand gehen zu Lasten des Schuldners.
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Ich erinnere mich an eine Spendensammelaktion (im Rahmen des Unistreiks wegen unzureichender Lehrausstattung), bei der der Vizekanzler auf einer Quittung der Universität den Empfang von 131,46 DM und eines Hosenknopfes bestätigt hat...
Ich verstehe auch nicht, warum man bei der LRA kein Bargeld einzahlen können darf.
Wenn das Geld also in einem Umschlag, der nachweisbar das Geld enthält, an die LRA geschickt wird und der Empfang für den Versender belegbar, der Absender eindeutig identifizierbar und der Zweck bezeichnet ist, so hat man seine Schuldigkeit doch getan.
Klar, daß die LRA das nicht will, weil es viel zu viel Aufwand macht.
Von den 17,50 sind dann schonmal locker 10 für die Bearbeitung und Einzahlung weg.
Eine Kasse müßte aber eigentlich jedes Unternehmen haben, denn es gibt ja auch Fälle, wo das Unternehmen selbst Bargeschäfte tätigen muß, und wenn es nur der Parkgroschen für die Firmenfahrzeuge ist.