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Autor Thema: ausländische Studentin bekommt eine Vollstreckungsankündigung. Was tun?  (Gelesen 4835 mal)

F
  • Beiträge: 5
Hallo,
folgender (hypothetischer) Fall: Eine Studentin aus dem Ausland ist hier um zu studieren. Sie bekommt etwas Hilfe von ihren Eltern aus dem Ausland und versucht nebenher soweit wie möglich zu arbeiten, aber trotzdem ist das Geld knapp. Sie wohnt in einem Wohnheim, hat ein eigenes Zimmer, aber Bad und Küche werden vom gesamten Flur gemeinschaftlich genutzt. Als sie das erste mal einen Brief von der GEZ bekommt, erkundigt sie sich bei Mitbewohnern was es damit auf sich hat und es wird ihr gesagt, dass es über den Flur (sprich gesamter Flur=eine WG) und sie da nichts zahlen muss. Also ignoriert sie die folgenden Briefe und so sammeln sich die Schulden (seit 1.1.2013) an und nun kommt ein Brief vom Rathaus mit der Vollstreckungsankündigung. Sie fragt eine Freundin, ob der Brief relevant sei. Diese versucht ihr zu erklären was eine Vollstreckung bedeutet und rät ihr zum Rathaus zu gehen und zu erklären, dass sie in einer WG lebt. Der Sachbearbeiter sagt, dass sie es mit der GEZ klären muss und gewährt ihr Aufschub bis Anfang Januar. Die Freundin ruft bei der GEZ an. Dort teilt ihr eine Mitarbeiterin mit, dass es sich bei der beschriebenen Wohnsituation nicht um eine WG handelt und sie die Schulden eben in Raten abzahlen muss.

Wie würdet ihr da vorgehen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Dezember 2016, 20:18 von Bürger«

e

erc

  • Beiträge: 34
Da gibt es nach Meinung einer Person Y mehrere Wege.


1.
Weil es sich um eine ausländische Studierende handelt und der "Kampf gegen das Zwangssystem" nicht oben auf der Agenda steht (extra drastisch formuliert ;) )würde eine PersonY die Beitragsnummer von den anderen Mitbewohnern erfragen und zur Rundfunkanstalt senden, mit dem Hinweis, dass bereits bezahlt wird. Ob es was nützt, kann PersonY nicht sagen, da bereits die Fristen aus den Bescheiden verstrichen sind... Vielleicht hilft es, den Brief auf Englisch zu verfassen, die Situation zu schildern und ein wenig auf die Tränendrüse zu drücken.
Positiv: Das Rathaus hat schon einmal Nachsicht! Bitte als "Verbündeten" behalten!


2.
Das bekannte Prozedere, was bei der Vollstreckungsankündigung passiert.
Hier und in den folgenden Beiträgen eines Forennutzers "Bürger" sehr gut beschrieben.
Ablauf +2 "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" v. "Beitragsservice"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74836.html#msg74836

Zitat
Diverse mögliche fiktive Vorgehensweisen je nach Ausgangslage:

A) bei nicht (nachweislich) zugestelltem
(und demzufolge auch nicht widersprochenem)
Verwaltungsakt = "Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID"

B) bei nachweislich zugestelltem aber
nicht widersprochenem
Verwaltungsakt = "Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID"

C) bei nachweislich zugestelltem und
widersprochenem
Verwaltungsakt = "Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID"


Viele Grüße!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Dezember 2016, 20:19 von Bürger«

n
  • Beiträge: 1.456
1. Jemanden ausfindig machen der bereits zahlt, ist wohl der einfachste Weg um die ZV abzuwenden. Es reicht ja irgend jemand in dem Wohnblock ....

2. Ist sie Zahlungspflichtig?
Sie wohnt in einem Wohnheim, hat ein eigenes Zimmer, aber Bad und Küche werden vom gesamten Flur gemeinschaftlich genutzt

google hilft:
http://www.studentenwerk-dresden.de/wohnen/faq-21.html
Zitat
... Zimmer einer „Flurgemeinschaft“ – also Einzelzimmer mit Etagenküchen und Etagenbädern sowie einer Etagenzugangstür – werden vom Beitragsservice grundsätzlich jeweils als eine beitragspflichtige Wohnung bewertet. So sieht es auch das Hamburger Verwaltungsgericht in einer ersten, allerdings (noch) nicht rechtskräftigen Entscheidung hierzu. Letztlich kann es aber auf den Einzelfall ankommen...
Wenn man eine Matratze in den Fur legt, ist das eine "Wohnung" im Sinne des RBStV: baulich abgeschlossene Raumeinheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist!
Das persönliche Zimmer ist dann aber keine Wohnung mehr, weil es nur über eine andere Wohnung betreten werden kann.
(allerdings hat dies noch niemand vor Gericht durchgefochten, wahrscheinlich weil der Rundfunk vorher immer einen Vergleich geschlossen hat, um keinen Präzedenzfall zu schaffen ...)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Dezember 2016, 20:21 von Bürger«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

F
  • Beiträge: 5
Die Freundin hat sich zwischenzeitlich in die Thematik weiter eingelesen (für die Freundin war es nie relevant, da BAföG Empfängerin und deshalb sowieso befreit).

Die Mitarbeiterin der GEZ hat tatsächlich Recht und es bringt nichts eine bezahlende Person als Mitbewohner anzugeben (wurde ja wie oben beschrieben versucht und nicht akzeptiert):
http://www.rechtsprechung-hamburg.de/jportal/portal/page/bsharprod.psml?doc.id=MWRE140003356&st=ent&doctyp=juris-r&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint

-->da die Mitarbeiterin gesagt hatte, dass sie nichts tun kann weil die Sache schon an die Stadt übergeben wurde:

Die Freundin wird der Studentin folgendes raten:
Die Datei im Anhang ans Rathaus senden und hoffen dass diese den Brief akzeptieren und die Sache wieder an die GEZ zurückschicken.
Dann ist ja wieder die GEZ zuständig und man kann mit denen weiterarbeiten, sprich Raten ausmachen oder auf die Tränendrüse drücken.

Was sagt ihr dazu?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Dezember 2016, 20:27 von Bürger«

n
  • Beiträge: 1.456
Im Rundfunkbereich soll man sich nicht von obskuren Gerichtsurteilen ins Boxhorn jagen lassen.
Es gibt da haarsträubende Fehlurteile z.B Zugangsfiktion, Bargeldverbot u.s.w.  *)

Andersrum geht es auch:
Das  letzte Urteil des Landgerichts Tübingen spricht dem Rundfunk die Behördeneigenschaft ab er darf also keine Bescheide ausstellen
und keine Zwangsvollstreckungen auf Amtshilfe erwirken.
Ja was denn nun?

Aus dem Urteil dass die GEZ anführt (niemals glauben was die GEZ sagt, die erzählen nur die halbe Wahrheit):
Zitat
Diese Regelung gelte dann, wenn die Zimmer von einem allgemein zugänglichen Flur abgingen ...
es heist weiter:
Zitat
Seien die Räumlichkeiten eines Studentenwohnheims so gestaltet, dass sie denen einer privaten Wohnung bzw. Wohngemeinschaft ähnelten, sei jeweils nur ein Beitrag pro Wohnung zu zahlen. Dies gelte dann, wenn die Zimmer durch eine eigene Wohnungstür von einem allgemein zugänglichen Flur oder Treppenhaus abgetrennt seien, zu der nur die Bewohner der WG einen Schlüssel hätten.
Wie gesagt: einfach Matratze(n) in den Flur legen und schon ist der Flur eine Wohnung. Da muss noch nicht mal jemand schlafen,
denn es heisst im Gesetz: ... die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist. Geeignet reicht also.
(Wobei das bei Studenten keine Schwierigkeit sein sollte, dass da jemand nach einer Fete übernachtet ... und es gibt doch viele Feten oder?)

Übrigens sind Alterheime auch befreit. Und wie sehen alle Altersheime aus, die ich kenne:
Öffentlicher Flur, von dem die Zimmer abgehen ....
Und warum soll ein Studentenwohnheim nicht eine Sammelunterkungt sein?

Sucht euch einen runden Tisch in der Nähe und besprecht das da. Die haben sicher noch gute Ideen.

*) Nachtrag zum Bargeldurteil unter
http://norberthaering.de/de/27-german/news/731-berufung#weiterlesen
Zitat
Wie bereits berichtet enthält das Urteil aus meiner Sicht schwere Rechtsfehler in der Begründung, die wohl jeden Juraanwärter im Staatsexamen die Zulassung kosten würden.
So weit musste sich das Gericht verbiegen um dem Rundfunk recht zu geben. Unfassbar !!
Das ist auch nicht nur seine Meinung, sondern in einem Jurablog habe ich das Gleiche gelesen.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Dezember 2016, 21:05 von noGez99«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

D
  • Administrator
  • Beiträge: 1.485
[...] Dann ist ja wieder die GEZ zuständig und man kann mit denen weiterarbeiten, sprich Raten ausmachen oder auf die Tränendrüse drücken.

In diesem Zusammenhang auch mal über das Thema "rückwirkende Befreiung" nachdenken!

Siehe dazu u. a.:

Festsetzungsbescheid > Handlungsstatrategie für Student X (eigentlich befreit)?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14991.msg101992.html#msg101992

Festsetzungsbescheid > rückwirkend Bafög-Befreiung beantragen? (+Fristfrage)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15494.msg103100.html#msg103100

Erst Student, nun arbeitslos - Befreiung (rückwirkend) möglich?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20537.msg132680.html#msg132680

gegen-hartz.de > 3 Jahre rückwirkende Rundfunkbeitragsbefreiung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19018.msg123622.html#msg123622

Ist doch besser als "Raten ausmachen" ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Dezember 2016, 18:03 von Bürger«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

F
  • Beiträge: 5
@noGEZ99: okay dann wird Person nochmal dort anrufen, alles total dramatisch darstellen und so tun, als ob es in dem Wohnheim, in dem sie wohnt, die Benutzung des Flures als Wohnraum selbstverständlich/ ganz normal wäre und dann nochmal die Angaben ihres bezahlenden Mitbewohners durchgeben.
Vielleicht hat sie ja Glück und der GEZ-Mitarbeiter erbarmt sich, alle Beträge zu löschen.

Ich halte euch auf dem Laufenden halten :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Dezember 2016, 02:59 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.745
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
[...] Benutzung des Flures als Wohnraum selbstverständlich/ ganz normal wäre [...]
Vorsicht vor übereilten Telefonaktionen, sofern man nicht weitestgehend sattelfest ist, sonst kann es schnell passieren, dass dies ein Schuss in den Ofen wird und man sich um Kopf und Kragen redet. Zudem ist alles Telefonische später kaum verwertbar, weil nicht nachweisbar.

@DumbTV
"Befreiung" und demzufolge auch "rückwirkende Befreiung" dürften bei Studenden nur im Falle von Bafög-Bezug greifen.
Ausländische Studenten sind meines Wissens grundsätzlich nicht Bafög-berechtigt.
Sie fallen demzufolge komplett aus dem üblichen "Befreiungs"-Raster.

Dies ist ja auch der eigentliche Skandal.


(Studenten-) Wohnheime sind ein weiteres eigenes Problem, welches die grundsätzlichen Missstände dieses sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" sehr "schön" verdeutlicht! ;)

Nähere Infos u.a. zu
- Wohnsituation/ Zugänglichkeit des Etagenflurs
- Härtefall, etc.
siehe bitte u.a. unter

Beitrag im Studentenwohnheim
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11854.msg79887.html#msg79887

Sogar ausländische Studenten müssen zahlen (Frage bzgl Härtefall)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11830.msg79754.html#msg79754

Je nach Wohnsituation könnte es evtl. schon ausreichen, den Etagenflur abschließbar und somit nur noch für Etagenbewohner zugänglich zu machen - wenn er es nicht schon sein sollte.
Dies könnte dann ARD-ZDF-GEZ gegenüber von allen Etagenbewohnern gemeinsam jeweils so mitgeteilt werden.
Es bliebe zudem höchst fraglich, ob und wie ARD-ZDF-GEZ dies jemals nachprüfen wollen würden.
Auch bei "normalen" Wohnungen wird nichts nachgeprüft, sondern es wird sich auf ledigliche Selbstauskünfte der Betroffenen verlassen.
Insofern könnte für die fiktive Wohnsituation einfach angegeben werden, dass die "gegebene Wohnsituation bereits abgegolten ist mit der Zahlung für das bereits bestehenden Beitragskonto der Wohnsituation"
Ganz analog "rundfunkbeitrag.de" Rubrik "Studentenwohnheime"
http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/buergerinnen_und_buerger/
Zitat
Sind die Räumlichkeiten eines Studentenwohnheims so gestaltet, dass sie denen einer privaten Wohnung bzw. Wohngemeinschaft ähneln, ist jeweils nur ein Beitrag pro Wohnung zu zahlen. Dies gilt dann, wenn die Zimmer durch eine eigene Wohnungstür von einem allgemein zugänglichen Flur oder Treppenhaus abgetrennt sind, zu der nur die Bewohner der WG einen Schlüssel haben.
könnte dann ergänzend geschrieben werden
Zitat
Für die Räumlichkeiten ist jeweils nur ein Beitrag zu zahlen, da diese denen einer privaten Wohnung bzw. Wohngemeinschaft ähneln.

Die beschriebene Wohnsituation klingt ja ganz danach
Sie wohnt in einem Wohnheim, hat ein eigenes Zimmer, aber Bad und Küche werden vom gesamten Flur gemeinschaftlich genutzt.
Klassische WG, würde ich sagen... ;)


Um auf Probleme wie diese aufmerksam zu machen, sollten nach Möglichkeit auch
- das Dekanat
- die studentischen Vertretungen
- das Studentenwerk
- der DAAD www.daad.de
intensivst mit dem Fall konfrontiert und um aktive Unterstützung ersucht werden.

Es ist eine bodenlose Frechheit, sogar ausländische, nicht selten finanziell knapp bemessene studentische LandesGÄSTE(!!!) zur Finanzierung von HalliGalli, Herzschmerz, Quotensport, sittenwidrigen Intendantengehältern usw. heranzuziehen - notfalls unter skrupelloser Pfändung der ihnen gegebenen begrenzten Mittel.

Deutsches Studentenwerk
Wie finanzieren sich internationale Studierende ihr Studium?
http://www.internationale-studierende.de/fragen_zur_vorbereitung/finanzierung/
Zitat
Internationale Studierende sind häufig darauf angewiesen zu arbeiten, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren; doch sie dürfen nur sehr eingeschränkt arbeiten! Finanzielle Schwierigkeiten gehören leider häufig zum Alltag vieler internationaler Studierender.

Da krampft sich doch jedem alles und verschiedenes zusammen!

Vielleicht beim "Studentenwerk" auch mal nach "Rundfunkbeitrag" suchen... ;)
http://www.internationale-studierende.de/meta/suche/?tx_indexedsearch%5Bsword%5D=rundfunkbeitrag&x=0&y=0


Problem des hiesigen Falls ist akut ja vermutlich nicht so sehr die Wohnsituation, sondern die bereits eingeleitete VOLLSTRECKUNG.
Insofern wäre hier wohl erst mal zu versuchen, die Vollstreckung zurückgezogen zu bekommen - und das könnte sich (leider) als ebenfalls nicht sonderlich einfach herausstellen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Dezember 2016, 11:17 von DumbTV«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

n
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Andre Idee: Befreiung als Geringverdiener ?

Wenn sie studiert und nur nebenher jobbt, ist das Einkommen wohl unter der Sozialgrenze, oder?
(Hinweis: eigenes Vermögen wird nicht angerechnet, es kommt ausschlieslich auf das Einkommen an.
Wie das mit den Zahlungen von den Eltern ist weiss ich nicht. Wahrscheinlich zählt das zu dem Einkommen)

Das ist aber auch schwer vor Gericht duchzufechten. Gibt auch schon ein paar Threads hier -> suchen
Ist aber sicher als Argument gegen den Beitragsservice gut, weil die scheuen die schlechte Publicity in den Medien.

Wie "Bürger" schon sagete, telefonieren mit dem Beitragsservice bringt nicht viel.
Lieber ein Fax mit Sendebericht, das ist auch rechtsicher und am günstigsten.
Man kann auch nur mit der zuständigen Landesrundfunkanstat kommunizieren. weil nur die ist verantwortlich.
Es gibt auch normale Festnetznummern für BS und LRA.


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@noGEZ99: Sich als Geringverdiener befreien lassen?! Wusste gar nicht, dass das geht, Danke für den Tipp!!

Okay dann faxe ich direkt an die LRA :)


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Ich habe noch etwas vergessen:

Enthalten die Bescheide eine Leistungsgebot? Ohne Leistungsgebot keine Vollstreckung.
(oft wird nur festgesetzt. Wann aber zu bezahlen ist wird nicht gesagt. Ein Leistungsgebot kann
so aussehen: Bitte zahlens sie bis zum x.x.xxx xxx Eur)

Die Karte kann man noch ziehen wenn die Vollstreckung nicht zur GEZ zurückgegeben wird.


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so sieht der Brief aus (der einzige der mir vorliegt, weil sie ja alles andere schon weggeworfen oder nicht erhalten hat)

____
Edit "ChrisLPZ":
Einige Punkte nachträglich anonymisiert


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g
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Mr.X macht das z.B. so, weil er Langeweile hat. Nur deshalb.

Er beantragt Akteneinsicht und lässt sich das Anschreiben zeigen.
Das hat von der LRA zu kommen. Kommt es von der GEZ, dann gibt es Zurückweisung.
Es würde Mr.X wundern, wenn es nicht von der GEZ käme. Man erkennt es daran,
wenn darauf steht :
WWW dot beitrags-Service dot de , die sitzen in Köln und an der 01806-er Servicenummer,
die von LRAs nicht benutzt werden dürfen.

Hinweis:  mit der GEZ verhandelt man generell nicht, die stellt man in die Buh-Ecke.


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noch ein Tip:

öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch
Das scheint erfolgreich zu sein wenn nicht der Gerichtsvollzieher vollstreckt, sondern die Stadt o.ä.
(Verstanden habei ich das rechtliche Konstrukt aber leider nicht ...)

Siehe z.B.:
Vorläufige Einstellung einer Zwangsvollstreckung für den Beitragsservice
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13568.msg136754.html#msg136754

(und hier im Forum suchen)

Stadt Aachen stellt Vollstreckung vorläufig ein ("Unterlassungsanspruch")
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13567.0.html


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