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Autor Thema: Sogar ausländische Studenten müssen zahlen (Frage bzgl Härtefall)  (Gelesen 8765 mal)

y
  • Beiträge: 19
Fiktive Person Y wohnt in einem Studentenwohnheim (in Bayern) und hat Fragen bzgl noch fiktiverer Persönlichkeiten.  ;D
Diese kommen aus aller Herren Länder (Indien, China, ...) und haben oft nur 600€ pro Monat zur Verfügung. Beträge darüber hinaus sind bei der Deutschen Bank eingefroren, damit die Ersparnisse für das ganze Semester/Jahr reicht.

Natürlich haben diese fiktiven Personen weder Sozialhilfe noch BAFÖG.
Besteht dennoch eine Chance auf Befreiung (Härtefall)?
Denn de facto haben sie idR sogar noch weniger Geld als ein Bafög-Student oder Sozialhilfe-Empfänger.

Soweit zum Grundsätzlichen.
Bitte bewertet noch folgende Gedanken von Person Y:
Viele der fiktiven Personen haben bisher nie auf Briefe geantwortet. Daher:
1. Nochmals Bescheid anfordern
2. Widersprechen wg Härtefall
3. BS bzw. Rundfunkanstalt werden den Widerspruch bestimmt ablehnen, mit der Begründung, dass kein BAFÖG- oder Sozialhilfe-Bescheid existiert
4. Auf Widerspruch inkl. Rechtsbelehrung warten
5. Falls dieser kommt: Sammelklage?! (weiß nicht, wie teuer eine Klage ansonsten ist wenn jemand alleine klagt)


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Da ich aus Kapazitätsgründen leider nicht umfänglich darauf eingehen kann, hier wenigstens in der Kürze ein..zwei Infos zur "Anregung"/ weiteren Sichtung bzw. Prüfung:

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Beitragspflichtigkeit prüfen

Vorab evtl. erst mal prüfen, inwiefern die Wohnheim-Einheiten beitragspflichtig sind.
Leider ist das mitunter nur schwer abzugrenzen. Mal u.a. hier nachlesen:

Das Studentenwerk der TU Dresden nimmt zur Beitragspflicht in Wohnheimen wie folgt Stellung:
Frage: Bin ich als Wohnheimbewohner verpflichtet, die
Rundfunkgebühr bzw. den Rundfunkbeitrag zu entrichten („GEZ“)?

http://www.studentenwerk-dresden.de/wohnen/faq-21.html

Zitat
4. Wie zählen Wohnplätze in Studentenwohnheimen als „Wohnungen“?
Einzelapartments, Doppelapartments und die sog. Wohngruppen (analog zur Wohngemeinschaft) dürften jeweils als eine Wohnung anerkannt werden.
Bei Wohnheimen mit Etagenküchen und/oder Etagenbädern wird es dagegen vermutlich Abgrenzungsprobleme geben. Hier sind es auf Grundlage der tatsächlichen Gegebenheiten jeweils Einzelfallentscheidungen, im Zweifel muss die Rechtsprechung abgewartet werden:
Bei Zimmern mit Gemeinschaftsbädern/ -küchen und nicht abschließbaren Etagenzugangstüren (bzw. Zugang auch für Dritte, wie Bewohner anderer Etagen, möglich) dürfte vermutlich jedes Zimmer auf dem Flur als eigene beitragspflichtige Wohnung gelten.
Bei einer abschließbaren Zugangstür zur Etage mit Zugangsmöglichkeit nur für die jeweiligen Mieter könnte dagegen dies als eine Wohnung anerkannt werden (als große Wohngemeinschaft). Die Mieter sollten natürlich probieren, ihre jeweilige Etage erst einmal als eine Wohnung anzugeben.

Am besten auch hier schon die eigene Uni/ Studentenvertretung "in die Pflicht" nehmen und deren Sichtweise/ Handlungsempfehlung erfragen...
...und auch erfragen, was die Uni konkret und aktiv gegen diese unsägliche Neuregelung unternimmt.

Öffentlichkeit & Druck aufbauen, lautet die Devise.

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Befreieung/ Härtefall?

Studentenbefreiung RWTH Aachen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11779.0.html

...ergänzend heißt es auf der Homepage des AStA unter
https://www.asta.rwth-aachen.de/de/rundfunkbeitrag

Zitat
Da viele Studierende ein sehr geringes Einkommen haben, kann je nach der persönlichen Situation eine
Befreiung unabhängig vom Empfang der Leistungen nach BAföG möglich sein.
Um dies zu prüfen, muss ein persönlicher Antrag gestellt werden.
Als kleine Starthilfe stellt der AStA den Studierenden der RWTH Aachen ein Musteranschreiben zur Verfügung.

Folgende Angaben müssen entsprechend eingefügt werden:

Name, Anschrift, Geburtsdatum,
ggf. Beitragsnummer
Angaben zum Einkommen
Angaben zu den Ausgaben: Studiengebühren, Miete, Krankenversicherungsbeitrag
Differenz von Einkommen und o.g. Ausgaben. Der Betrag hier sollte kleiner als 374 Euro sein.

Und denkt daran: Nachweise nicht vergessen!

Bitte beachtet, dass die Befreiung frühestens ab dem Monat der Antragsstellung möglich ist. Alle bis dahin fälligen Beiträge sind in jedem Fall zu zahlen. Um belegen zu können, dass der Antrag beim Beitragsservice eingegangen ist, kann der Versand per Einschreiben mit Rücksendung erfolgen.

Inwiefern dies auf andere Länder/ Unis übertragbar ist, weiß ich nicht.
Anzustreben wäre es - bzw. sollte vielleicht darauf hingewiesen werden.

Am besten sollte wohl auch diesbezüglich die lokale Studentenvertretung darauf aufmerksam gemacht und mit einbezogen werden. Dadurch wird das Problem auch *öffentlicher* - und diese Öffentlichkeit ist nötig, um weiter Druck auf die Entscheidungsträger auszuüben.

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Rückwirkende Befreiung?

Weiterhin bzgl. "rückwirkende Befreiung" evtl. auch dies mal sichten - allerdings auch dies, wie es scheint, kein "Allheilmittel" :-\

"Rückwirkende Befreiung ist möglich" für ALG2-Empfänger - mit Beispiel
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11383.0.html

...mglw. nicht für vorher bereits Angemeldete. Es gibt *Übergangsregelungen* bis Ende 2014. Deswegen bitte obigen Beitrag selbst genau durchlesen und prüfen, was im eigenen Fall anwendbar ist.
Es ist ein externer Artikel - aus augenscheinlich nicht gerade "dubioser" Quelle.
Ich selbst habe aber nicht die Zeit, mich auch da noch einzuarbeiten ;)


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y
  • Beiträge: 19
Vielen Dank, habe gar nicht daran gedacht, die Studentenvertretung zu kontaktieren. Erhoffe mir da nicht viel, aber einen Versuch wäre es wert (wenn genug Leute mitmachen). Beim mir bekannten fiktiven Wohnheimen ( ;D) handelt es sich um Einzelwohnungen (und manchmal WGs). Auch bzgl der rückwirkenden Befreiung werde ich mich mal einlesen.


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s
  • Beiträge: 516
In vielen Wohnheimen existiert doch so einiges an Gemeinschaftsaktivitäten.
Da könnte man ja auch einen Rundfunkbeitragsbeauftragten bestimmen und überlegen, ob vielleicht die Wohnung etwas größer ausfällt (und damit mehr Personen umfasst) als man im ersten Moment meint.


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