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Autor Thema: Studentenbefreiung RWTH Aachen  (Gelesen 4170 mal)

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  • Beiträge: 94
Studentenbefreiung RWTH Aachen
Autor: 30. Oktober 2014, 23:56
Befreiung von den Rundfunktbeiträgen (GEZ)
http://www.fsmb.rwth-aachen.de/fachschaft/aktuelles/detail/article/befreiung-von-den-rundfunktbeitraegen-gez.html

Zitat
Der AStA hat für Studierende eine Härtefallregelung zur Befreiung von den Rundfunkgebühren erreicht. Neuerdings können sich alle Studierenden, welche von dieser Regelung betroffen sind, von den Rundfunkgebühren befreien lassen.

Wäre neugierig, ob dort tatsächlich eine standardisierte Befreiung möglich ist. Gibt es vielleicht Fälle die sowas bestätigen können, denn soweit mir bekannt, werden solche Härtefallanträge einfach abgelehnt. (Steht so auch auf dem Härtefallantrag drauf)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Oktober 2014, 06:11 von Bürger«

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Re: Studentenbefreiung RWTH Aachen
#1: 31. Oktober 2014, 06:09
...ergänzend heißt es auf der Homepage des AStA unter
https://www.asta.rwth-aachen.de/de/rundfunkbeitrag

Zitat
Da viele Studierende ein sehr geringes Einkommen haben, kann je nach der persönlichen Situation eine
Befreiung unabhängig vom Empfang der Leistungen nach BAföG möglich sein.
Um dies zu prüfen, muss ein persönlicher Antrag gestellt werden.
Als kleine Starthilfe stellt der AStA den Studierenden der RWTH Aachen ein Musteranschreiben zur Verfügung.

Folgende Angaben müssen entsprechend eingefügt werden:

Name, Anschrift, Geburtsdatum,
ggf. Beitragsnummer
Angaben zum Einkommen
Angaben zu den Ausgaben: Studiengebühren, Miete, Krankenversicherungsbeitrag
Differenz von Einkommen und o.g. Ausgaben. Der Betrag hier sollte kleiner als 374 Euro sein.

Und denkt daran: Nachweise nicht vergessen!

Bitte beachtet, dass die Befreiung frühestens ab dem Monat der Antragsstellung möglich ist. Alle bis dahin fälligen Beiträge sind in jedem Fall zu zahlen. Um belegen zu können, dass der Antrag beim Beitragsservice eingegangen ist, kann der Versand per Einschreiben mit Rücksendung erfolgen.


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Re: Studentenbefreiung RWTH Aachen
#2: 31. Oktober 2014, 08:44
Kleine Anmerkung:

durch den Antrag auf Befreiung, erkennt man ja diesen „Vertrag“ und seine „Unglaublichkeiten“ an.

Wäre es nicht in jedem Falle am besten, auch hier einfach den Instanzenweg einzuschlagen und durch die dadurch erhöhte Anzahl an Klagen  >:D den Druck zu steigern, um dieses „Unding“ zu Fall zu bringen?


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  • IP logged
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

K
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Re: Studentenbefreiung RWTH Aachen
#3: 31. Oktober 2014, 10:52
Die wissen schon, warum sie gewisse Bevölkerungsgruppen bevorzugen und mit Befreiungsangeboten ruhig stellen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die meisten Massenproteste i.d.R. von Studenten ausgegangen sind, die sich dann teilweise auch auf andere Bevölkerungsteile verteilt haben. Das ist fast in jedem Land so.


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