Da ich aus Kapazitätsgründen leider nicht umfänglich darauf eingehen kann, hier wenigstens in der Kürze ein..zwei Infos zur "Anregung"/ weiteren Sichtung bzw. Prüfung:
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::Beitragspflichtigkeit prüfenVorab evtl. erst mal prüfen, inwiefern die Wohnheim-Einheiten beitragspflichtig sind.
Leider ist das mitunter nur schwer abzugrenzen. Mal u.a. hier nachlesen:
Das Studentenwerk der TU Dresden nimmt zur Beitragspflicht in Wohnheimen wie folgt Stellung:
Frage: Bin ich als Wohnheimbewohner verpflichtet, die
Rundfunkgebühr bzw. den Rundfunkbeitrag zu entrichten („GEZ“)?
http://www.studentenwerk-dresden.de/wohnen/faq-21.html
4. Wie zählen Wohnplätze in Studentenwohnheimen als „Wohnungen“?
Einzelapartments, Doppelapartments und die sog. Wohngruppen (analog zur Wohngemeinschaft) dürften jeweils als eine Wohnung anerkannt werden.
Bei Wohnheimen mit Etagenküchen und/oder Etagenbädern wird es dagegen vermutlich Abgrenzungsprobleme geben. Hier sind es auf Grundlage der tatsächlichen Gegebenheiten jeweils Einzelfallentscheidungen, im Zweifel muss die Rechtsprechung abgewartet werden:
Bei Zimmern mit Gemeinschaftsbädern/ -küchen und nicht abschließbaren Etagenzugangstüren (bzw. Zugang auch für Dritte, wie Bewohner anderer Etagen, möglich) dürfte vermutlich jedes Zimmer auf dem Flur als eigene beitragspflichtige Wohnung gelten.
Bei einer abschließbaren Zugangstür zur Etage mit Zugangsmöglichkeit nur für die jeweiligen Mieter könnte dagegen dies als eine Wohnung anerkannt werden (als große Wohngemeinschaft). Die Mieter sollten natürlich probieren, ihre jeweilige Etage erst einmal als eine Wohnung anzugeben.
Am besten auch hier schon die eigene Uni/ Studentenvertretung "in die Pflicht" nehmen und deren Sichtweise/ Handlungsempfehlung erfragen...
...und auch erfragen, was die Uni konkret und aktiv gegen diese unsägliche Neuregelung unternimmt.
Öffentlichkeit & Druck aufbauen, lautet die Devise.
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::Befreieung/ Härtefall?Studentenbefreiung RWTH Aachenhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11779.0.html...ergänzend heißt es auf der Homepage des AStA unter
https://www.asta.rwth-aachen.de/de/rundfunkbeitrag
Da viele Studierende ein sehr geringes Einkommen haben, kann je nach der persönlichen Situation eine
Befreiung unabhängig vom Empfang der Leistungen nach BAföG möglich sein.
Um dies zu prüfen, muss ein persönlicher Antrag gestellt werden.
Als kleine Starthilfe stellt der AStA den Studierenden der RWTH Aachen ein Musteranschreiben zur Verfügung.
Folgende Angaben müssen entsprechend eingefügt werden:
Name, Anschrift, Geburtsdatum,
ggf. Beitragsnummer
Angaben zum Einkommen
Angaben zu den Ausgaben: Studiengebühren, Miete, Krankenversicherungsbeitrag
Differenz von Einkommen und o.g. Ausgaben. Der Betrag hier sollte kleiner als 374 Euro sein.
Und denkt daran: Nachweise nicht vergessen!
Bitte beachtet, dass die Befreiung frühestens ab dem Monat der Antragsstellung möglich ist. Alle bis dahin fälligen Beiträge sind in jedem Fall zu zahlen. Um belegen zu können, dass der Antrag beim Beitragsservice eingegangen ist, kann der Versand per Einschreiben mit Rücksendung erfolgen.
Inwiefern dies auf andere Länder/ Unis übertragbar ist, weiß ich nicht.
Anzustreben wäre es - bzw. sollte vielleicht darauf hingewiesen werden.
Am besten sollte wohl auch diesbezüglich die lokale Studentenvertretung darauf aufmerksam gemacht und mit einbezogen werden. Dadurch wird das Problem auch *öffentlicher* - und diese Öffentlichkeit ist nötig, um weiter Druck auf die Entscheidungsträger auszuüben.
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::Rückwirkende Befreiung?Weiterhin bzgl. "rückwirkende Befreiung" evtl. auch dies mal sichten - allerdings auch dies, wie es scheint, kein "Allheilmittel"
"Rückwirkende Befreiung ist möglich" für ALG2-Empfänger - mit Beispielhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11383.0.html...mglw. nicht für vorher bereits Angemeldete. Es gibt *Übergangsregelungen* bis Ende 2014. Deswegen bitte obigen Beitrag selbst genau durchlesen und prüfen, was im eigenen Fall anwendbar ist.
Es ist ein externer Artikel - aus augenscheinlich nicht gerade "dubioser" Quelle.
Ich selbst habe aber nicht die Zeit, mich auch da noch einzuarbeiten