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Autor Thema: Widerspruchsbescheid des SWR > Klage? (nicht so erfahren)  (Gelesen 6875 mal)

n
  • Beiträge: 1.452
Zitat
Ach ja, wenn sich X überlegt, dass die Gesamtforderung des BS aus dem letzten Schreiben auf 674 , ungrad € beläuft, wundert er sich warum das VG einen Streitwert 274,xx beschliesst ?

Es geht wahrschinlich nur um die zugestellten Bescheide, die Forderung des BS beinhaltet auch noch Forderungen, für die es noch keine Bescheide gibt.
Gegen was hat Person X denn geklagt, da muss X doch alles aufgelistet haben: Die Summe davon ist der Streitwert.


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J
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  • Genug GEZahlt
....in der Klageschrift von Person X steht :
...
Hiermit erhebe ich Klage gegen den Widerspruchsbescheid des Südwestrundfunks vom xx.xx.2015- bei mir eingegangen am xx.xx.2015

und beantrage

1. die Rundfunkgebühren-/beitragsbescheide vom xx.xx.2014, xx.xx.2014 und xx.xx.2014 sowie den Festsetzungsbescheid des Beklagten vom xx.xx.2015, Beitragskontonummer 000 000 000 aufzuheben;
...

....ok,  wenn X die Beträge auf den Bescheiden alle bezahlen müsste wären es um die 570 OKKEN....?!?

Bei der Lebenspartnerin siehts genauso aus, die wurde Rüchwirkend! "zwangsangemeldet" nachdem sie X nichts abknöpfen konnten und ihre Forderungszahl ist sogar höher und sie ist erst beim 1. Bescheid. ?



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Das spiegelt alles nur meine Persönliche Meinung    +++   Fallbeispiele sind nur Fikitiv +++

J
  • Beiträge: 14
  • Genug GEZahlt
.... hab dann am Dienstag doch noch einen NIKOLAUSI von der GEZ bekommen.

VIELEN DANK  ;D



... und NEIN ich werde mich bestimmt nicht mehr erneut Anmelden   :laugh:


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R
  • Beiträge: 1
Person X würde interessieren was genau zwischen dem 22.1.2016 und dem 6.12.2016 passiert ist, da Person X genau das Gleiche mit dem Saarländischen Rundfunk bevorsteht.

Person X hat den Widerspruchsbescheid vor sich liegen und Zeit bis zum 17.12.2016 (Post wurde Person X am 1.12.2016 in den Briefkasten geworfen).


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