....in der Klageschrift von Person X steht :
...
Hiermit erhebe ich Klage gegen den Widerspruchsbescheid des Südwestrundfunks vom xx.xx.2015- bei mir eingegangen am xx.xx.2015
und beantrage
1. die Rundfunkgebühren-/beitragsbescheide vom xx.xx.2014, xx.xx.2014 und xx.xx.2014 sowie den Festsetzungsbescheid des Beklagten vom xx.xx.2015, Beitragskontonummer 000 000 000 aufzuheben;
...
....ok, wenn X die Beträge auf den Bescheiden alle bezahlen müsste wären es um die 570 OKKEN....?!?
Bei der Lebenspartnerin siehts genauso aus, die wurde Rüchwirkend! "zwangsangemeldet" nachdem sie X nichts abknöpfen konnten und ihre Forderungszahl ist sogar höher und sie ist erst beim 1. Bescheid. ?
Das spiegelt alles nur meine Persönliche Meinung +++ Fallbeispiele sind nur Fikitiv +++