Nicht-Rundfunknutzer N hat seit 2015 mehrere Festsetzungbescheide erhalten, gegen die Widerspruch eingelegt wurde, von der RA jedoch nie ein Widerspruchsbescheid erstellt wurde.
Nun hat N Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht, in der alle Festsetzungsbescheide aufgeführt sind.
Es wurde für jeden Festsetzungsbescheid ein separates Aktenzeichen vergeben und N hat nun für jedes Aktenzeichen separat eine eigene Kostenrechnung über 105 EUR erhalten.
Falsche Vorgehensweise oder kann N das noch auf ein Aktenzeichen "verdichtet" werden?
Edit "Bürger" 06.01.2020:
Ursprünglicher, die Eingangsfrage nicht ausreichend präzise beschreibender Thread-Betreff "Kostenfalle Klage" musste nachträglich angepasst/ präzisiert werden, da er von der Eingangsfrage abschweifende bzw. darüber hinausgehende Kommentare zur Folge hatte.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.