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Autor Thema: Wenn Richtern alles egal ist > Willkür am Amtsgericht? (11/2012 > noch aktuell)  (Gelesen 4491 mal)

V
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Edit "Bürger":
...aufgrund der aktuellen Vollstreckungsfälle an den Amts- und Landgerichten brandaktuell!!!



Handelsblatt, 20.11.2012
Wenn Richtern alles egal ist
Vor Gericht und auf hoher See sind alle in Gottes Hand. Diese römische Weisheit gilt, wenn Amtsrichter die Rechtsprechung der Kollegen ignorieren. Wie sich Kläger und Beklagte gegen scheinbare Willkür wehren.
http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/streitfall-des-tages-wenn-richtern-alles-egal-ist/7398690.html


Zitat
[...] einige Richter erklären die Rechtsprechung der Kollegen schlicht für falsch. Besonders bitter ist das für Betroffene, wenn das am Amtsgericht geschieht und der enttäuschte Mandant nicht in Berufung gehen kann, weil die Berufungssumme nicht erreicht wurde. [...]

Der Deutsche Richterbund konnte nicht weiterhelfen: [...]

Ähnlich äußerte sich die Neue Richtervereinigung: [...]
Allerdings entfalten in anderer Sache ergangene Urteile (mit Ausnahme von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die für alle staatlichen Stellen verbindlich sind und die teilweise sogar Gesetzeskraft haben) keine Bindungswirkung für den je vorliegenden Fall. [...]

Richter sind Menschen. Und daher kommt es leider immer wieder vor, dass ein Richter die an ihn gestellten Anforderungen verfehlt, heißt es seitens der Neuen Richtervereinigung. Statistiken zu Fehlurteilen gibt es kaum. Im Internet heißt es, dass Fachleute davon ausgingen, dass bei Zivilverfahren über zehn Prozent Fehlurteile angefertigt würden und zirka 25 Prozent aller Urteile falsch seien. Das sei zum Teil auf mangelnde fachliche Kenntnisse und zum Teil sogar auf mangelnde charakterliche Eignung einiger Richter zurückzuführen.

Viele alt gediente Anwälte berichten, dass es in Deutschland - angeblich wegen der richterlichen Unabhängigkeit - weder eine funktionierende Rechtsaufsicht noch eine Qualitätskontrolle für Urteile gebe.

Für Urteile des Amtsgerichts gibt es tatsächlich kaum Korrekturmöglichkeiten, wenn sie rechtskräftig sind. Das ist vor allem dann der Fall, wenn die Beschwerdesumme in Höhe von 600 Euro nicht erreicht wird. [...]

Rechtsanwalt Tilman Sixel, Kanzlei Buss Broelmann Sixel in München [...]:
„Insgesamt ist zu beachten, dass bei Streitigkeiten mit Gegenstandswerten unter 600 Euro ein Amtsrichter schlichtweg frei entscheiden kann. Das kann in Einzelfällen dann auch zu missbräuchlichen Entscheidungen führen“. Sixel vermutet: „Diese Lage wird von dem Gesetzgeber offensichtlich hingenommen, weil den sich häufenden „Bagatellfällen“ kein weiterer Platz eingeräumt werden soll. Die Justiz ist durch die Prozessflut per se ja ohnehin schon dauerhaft überlastet“.

[...]

Von einer Dienstaufsichtsbeschwerde rät Sixel eher ab. Diese werde in Juristenkreisen als stets: „form-, frist- und fruchtlos“ eingeschätzt. Das heißt, in den seltensten Fällen führt sie zu einer gewünschten Konsequenz. Sixel: „Die Präsidenten des jeweiligen Amtsgerichts werden sich stets nach außen hin vor ihre Richter stellen und eine solche Dienstaufsichtsbeschwerde wird ohne Konsequenzen bleiben“.

Das Fazit

Wer ein Urteil vom Amtsgericht bekommt, das rechtskräftig ist, hat kaum Möglichkeiten, sich zu wehren. Selbst dann, wenn das Urteil inhaltlich ein wenig daneben liegt.
Insider haben dennoch noch einen Tipp parat: Soweit es besonders ungewöhnliche, einseitige belastende und offensichtliche Fehlurteile gibt, sollte der Betroffene erwägen, sich an die örtliche Presse zu wenden.
Diese sei mittlerweile so sensibilisiert, dass „offensichtlich krasse Fehlentscheidungen“ gerne zu dem Anlass einer Berichterstattung herangezogen werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. November 2015, 00:50 von Bürger«

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Siehe bitte obigen Artikel!!!

Handelsblatt, 20.11.2012
Wenn Richtern alles egal ist
Vor Gericht und auf hoher See sind alle in Gottes Hand. Diese römische Weisheit gilt, wenn Amtsrichter die Rechtsprechung der Kollegen ignorieren. Wie sich Kläger und Beklagte gegen scheinbare Willkür wehren.
http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/streitfall-des-tages-wenn-richtern-alles-egal-ist/7398690.html

Wenn auch von 2012, so doch u.a. aufgrund der
aktuellen Vollstreckungsfälle an den Amts- und Landgerichten brandaktuell!!!***
...und daher um inhaltliche Angaben ergänzt.

Wünsche "angenehme Lektüre"... ;)


***Ich beziehe mich hier u.a. auf Fälle wie die unter
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg102095.html#msg102095
Es ist jedenfalls vollkommen unverständlich, wie (scheinbar?) willkürlich hier das Recht ausgelegt wird.


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Ja, das hat eine mir bekannten Person P auch erlebt:
Beschluss vom AG: Erinnerung abgelehnt (Vollstreckung trotz Widerspruch)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16440.msg108690.html#msg108690

Zitat
In der Erinnerung von P wurden alle Punkte vom  Tübinger Beschluss  vom 9.9.15 aufgeführt, aber das Amtsgericht geht auf keinen der Punkt ein.
P hatte gedacht dass ein AG dem Urteil eines LG folgen würde, hat es aber nicht. Ein leeres Blatt als Erinnerung hätte es scheinbar auch getan.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. November 2015, 14:39 von Bürger«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

 
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