Die "Umschiffung" der Fragen 4-7, die auch schon der Generalanwalt machte, war also möglich, weil vielleicht unser Dr. Sprißler einen handwerklichen Fehler machte?
Man müsste nun den Fortgang des Verfahrens vor dem LG Tübingen beobachten. Die EuGH-Entscheidung war ja "nur" ein Zwischenschritt. Interessant wäre nun, warum der Rundfunkbeitrag mit EU-Recht vereinbar ist - insbesondere vor dem reichlichen Hintergrundwissen, das unser
pinguin verfügbar gemacht hat.
Und in Tübingen wird möglicherweise DER JUSTIZIAR die im Verfahren involvierten säumigen Zahler jetzt endlich höchstselbst und kalt lächelnd in Handschellen aus dem Gerichtssaal abführen.
Edit "Bürger":
Thread muss moderiert werden, da die Pressemeldungen zur Entscheidung und Diskussionen dazu nicht hierher gehören.
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.