Nur fehlerhafte Klagen oder schwache Klageargumente werden "bestraft". Die Anderen werden bis zu einer höhergerichtlichen Entscheidung ruhend gestellt. Ich bin zuversichtlich. Die Verwaltungsgerichte haben ihren eigenen beschränkten Gesetzeshorizont. Das BVerfG einen Übergeordneten.
Diese Meinung scheint mir im Forum weit verbreitet zu sein und ich habe sie auch geglaubt, bis ich mit einem Juristen telefoniert habe.
Der einschlägig bekannte Rechtsanwalt Thorsten Bölck aus Hamburg, hat mir in mehreren Gesprächen deutlich gemacht, dass eine Ruhendstellung kein wirklicher Weg mit Aussicht auf Erfolg ist.
Wer in erster Instanz klagt und dann mit einer Ruhendstellung des Verfahrens hofft, dass die Verfassungswidrigkeit des Rundfunkstaatsvertrages nachgewiesen wird, der wird vermutlich enttäuscht werden.
Der Instanzenweg sei der einzige Weg, der wirklich erfolgversprechend ist, wenn man selber die besten Argumente zu haben glaubt. Somit 1. Instanz, Berufung, 2. Instanz, Berufung, 3. Instanz...usw und sofort...
Ich hatte geglaubt, dass es so einfach geht, aber all die ruhenden Verfahren nützen einem gar nichts - selbst, wenn man erstmal nicht zahlen muss und sich zurücklehnt, um davon auszugehen, dass andere Verfahren höchstrichterlich entschieden werden - wenn am Ende in Karlsruhe dann doch negativ entschieden wird, weil andere Klagebegründungen nicht ausgereicht haben.
Herr Bölck hat sehr interessante und scheinbar schlagkräftige Begründungen herausgearbeitet. Aber solche Begründungen bekommt man auch nur hin, wenn man entweder selbst Jurist ist, oder sich von einem Juristen, wie Herrn Bölck, auch fachmännisch und natürlich gegen finanzielle Entlohnung vertreten lässt.
Die Anwaltskosten belaufen sich ganz grob überschlagen allein bei 4 Instanzen auf 4.000,-- EUR, zzgl. den Gerichts- und Berufungskosten. Natürlich würde sich das über Jahre strecken, aber nur derjenige, der wirklich das entsprechende Kapitel hat, sollte sich diesem Vorhaben auch wirklich annehmen.
Meine Person A hat sich das nun nach langem Hin- und Her und viel nervlichem Aufwand reiflich überlegt und ist zu dem Schluss gekommen, eher mit den ÖR in Kontakt zu treten, als sich diesen Seelenstress aufzuhalsen.
Natürlich ist dieses System marode und verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Aber es kann nicht "meine" Aufgabe sein - die Aufgabe eines "kleinen Bürgers" - sich unter Aufwendung solcher finanzieller Mittel gegen ein System durch alle Instanzen zu klagen, welches die "Beitragspflicht" von 40. Mio Haushalten regelt.
Wir sprechen hier von Verwaltungsrecht in höherem Sinne, eine Konstrukt, welches schwer zu durchschauen ist und davor steht ein Bollwerk aus Justiz, Öffentlich-Rechtlichen und viel Bestechung und Intrigen. Meine Person A ist es leid und nach einem Bandscheibenvorfall und seelischer Belastung, sagt sie nun "Nein, danke" und stimmt lieber der Zahlung der "17,98 €" im Monat zu, als sich seelisch kaputt zu machen.
Und wie gesagt...es ist ein Bollwerk, ein unglaubliches Bollwerk, was laut Hr. Bölck auch nicht mit 100 %iger Sicherheit gekippt werden kann. Wir sprechen hier von Milliarden von Euros, die davon abhängen. Eher noch wird es eine Lockerungsregelung geben, die die Befreiungsvoraussetzungen erleichtert, aber am Ende könnte eine Veränderung des Staatsvertrages dabei herauskommen, der das ganze dann nochmal etwas verfassungskonformer auslegt, als dass man das ganze System kippt.
Die Gespräche waren ernüchternd, aber auch klar und gut verständlich. Wer das Kapital, die Kraft und die dicke Haut hat, der sollte klagen. Meine Person A wäre froh, wenn es weitergeführt wird. Aber so etwas erfordert viel Zeit und kann einen auf Dauer zermürben.
Und am Ende wird immer die Ungewissheit stehen, da niemand weiss, ob diese Klageflut an Privatklagen Erfolg haben wird.
Und ja, es ist ein Trugschluss, zu glauben, dass man vor dem VG klagt, 105 Euro zahlt und eine Ruhendstellung erhält, um sich danach zurücklehnen zu können, weil andere Urteile in Karlsruhe irgendwann positiv ausfallen werden. Das ist ganz einfach ein Trugschluss - wer es nicht glaubt, der kann sich gerne mit Herrn Bölck in Verbindung setzen.
Ich möchte hier auch niemanden demotivieren oder von seinem Vorhaben abhalten. Aber man sollte die ganze Wahrheit wissen. Wären es wirklich nur 105,-- EUR gewesen, dann hätte ich es auch gemacht. Aber der Rattenschwanz ist deutlich länger, als erhofft.