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Autor Thema: Unklarheit: Widerspruch auf Festsetzungsbescheid / fehlender Grundlagenbescheid  (Gelesen 6551 mal)

S
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Herr X möchte sich erneut zu Wort melden. Die Vorgeschichte:
Zunehmende Angst vor ARD-ZDF Briefen und deren Konsequenzen > allgem. Ablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=12852

Herr X hat am 09.03.2015 letztendlich einen Festsetzungsbescheid erhalten ( das Datum des Schreibens war der 02.03.2015 ) und einen Widerspruch verfasst.

Das Schreiben weist ebenfalls einen Säumniszuschlag auf von 8 Euro, dementsprechend ist Herr X mittlerweile nicht mehr sicher, ob er dem "Bescheid" hätte widersprechen müssen ?

Herr X wollte natürlich auf Nummer sicher gehen und hat entsprechend im Widerspruch, folgende Punkte verfasst und entsprechend begründet:

1. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
2. Härtefallregelung
Punkt 2 wurde ausführlicher begründet da Herr X unter Anderem als Student, keinen Anspruch mehr auf Bafög hat und sein Einkommen entsprechend gering ausfällt. Solange Herr X als Student immatrikuliert bleibt, besteht keine Möglichkeit, soziale Leistungen jeglicher Art, zu beantragen. Somit ist Herr X bereits weit unterhalb der Armutsgrenze.
Herr X möchte zunächst nicht sehr ausführlich auf alle genannten Punkte seiner Argumentation eingehen, daher hat er sich nur für eine knappe Erklärung entschieden, damit manche Punkte nachvollziehbar werden.
3. Ablehnung des Säumniszuschlags
4. Verdacht auf Urkundenfälschung bzgl. Vereinbarung einer Ratenzahlung
Herr X hat diesen Punkt nur erwähnt weil der Beitragsservice der Meinung sei, es wurde eine Ratenzahlung vereinbart.
Selbstverständlich fordert Herr X den Nachweis da der Widerspruch den 1. Kontakt darstellt und vorher noch nie mit dem Beitragsservice oder der Rundfunkanstalt, kommuniziert wurde.


Die weiteren Punkte entsprechen weitestgehend der normalen Argumentation.

Herr X hat den Widerspruch direkt an den BR per Einschreiben geschickt und hat dementsprechend, innerhalb der Frist, eine Empfangsbestätigung in Form einer unlesbaren Unterschrift ( sieht aus wie ein "e" ) erhalten, ausgedruckt und ebenfalls in seinem GEZ Ordner beigelegt.

Herr X ist ein wenig verwirrt, da andere imaginäre Personen der Meinung wären, er hätte keinen Widerspruch verfassen müssen, da der Festsetzungsbescheid aufgrund des Säumniszuschlages, nicht als Grundlagenbescheid betrachtet werden kann ?

Hätte Herr X diesen ignorieren sollen ?
Muss Herr X demnächst mit härteren Drohbriefen rechnen ?


Herr X wünscht euch erneut ganz liebe Grüße und bedankt sich für euere Hilfe.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. April 2015, 01:59 von Bürger«

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...dies spielt auf Sachverhalte an, die u.a. auch schon behandelt wurden und werden unter

Strategie gegen den Festsetzungsbescheid: Grundlagenbescheid einfordern
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11242.0.html

Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13893.0.html

Frage zu Strategie gegen den Festsetzungsbescheid: Grundlagenbescheid einfordern
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13928.0.html

Vollstreckungsankündigung der Stadt - Festsetzungsbescheide ignoriert
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13895.msg93782.html#msg93782

Verbandsgemeinde macht Rückzieher vor Gerichtsverhandlung beim Verwaltungsgerich
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13974.msg93904.html#msg93904


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Herr X hat heute Post vom BR erhalten und hat bereits mit dem Schlimmsten gerechnet.

Statt einem Widerspruchbescheid, flatterte Herr X ein "Bescheid des Bayerischen Rundfunks über die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht" ein.

Herr X wird vorgeworfen, dass er im Jahre 2014 einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht gestellt habe und dieser tatsächlich für einen XYZ Zeitraum, bewilligt wurde.

Herr X ist sich nach wie vor sicher, dass er keinen Antrag gestellt habe und lediglich der Widerspruch, den ersten Kontakt dargestellt habe.

Weiterhin wird Herr X im Bescheid darauf hingewiesen, dass sein Beitragskonto einen Rückstand aufweist ( der neue geforderte Betrag ist jetzt geringer ).

Wie sollte sich Herr X verhalten ? Er geht davon aus, dass es weiterhin von Vorteil sein könnte, alle Unterlagen in einem Ordner zu sammeln und erst bei weiteren Briefen, darauf antworten sollte ?

Herr X wünscht euch ein wunderbares, verlängertes Wochenende und bedankt sich recht herzlich.


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Könnte so ein fiktiver "Bescheid des Bayerischen Rundfunks über die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht" hier anonymisiert eingestellt werden? Ich bin mir sicher die Situation von Herrn X könnte dann besser analysiert werden.

Ist eine Rechtsbehelfsbelehrung dabei und ist demnach der Widerspruch zulässig?

Wenn aus dem "Bescheid des Bayerischen Rundfunks über die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht" nicht hervorgeht, dass es eine Abhilfe auf einen Widerspruch hin ist und tatsächlich ein Antrag auf Befreiung seitens X unterstellt wird - obwohl das gar nicht stimmt - dann ist das schon ein starkes Stück!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Mai 2015, 17:13 von rundfunkgegner«

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Herr X könnte eine zensierte Version des fiktiven Bescheides anhängen, allerdings bedarf es einer gewissen Vorbereitungszeit.

Der Bescheid weist eine Rechtsbelehrung auf.

Im Groben und Ganzen wird darauf hingewiesen, dass aufgrund des Antrages ersichtlich ist, dass Herr X alleine wohnt und nicht bei seinen Eltern und in einem Zeitraum XYZ, Bafög erhalten hat.

Somit ist Herr X für diesen Zeitraum befreit.

Herr X hat tatsächlich Bafög erhalten und wohnt tatsächlich alleine, allerdings stimmt der Zeitraum und die Höhe des erlassenen Betrages nicht, unter der Annahme, dass Herr X wirklich einen solchen Antrag verfasst haben könnte.

Herr X hat über einen deutlich längeren Zeitraum, Bafög erhalten und genau dies könnte er auch nachweisen da die Bescheide noch existieren.

Herr X ist sich insofern unsicher, wie er vorgehen sollte, da der erhaltene Bescheid in gar keinem Zusammenhang mit dem gestellten Widerspruch steht ?


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Gast

Der genaue Wortlaut des Widerspruchs - insbesondere wegen dem Punkt 2. Härtefallregelung - wäre auch hilfreich.

Evt. hat der BR da zwischen den Zeilen einen Antrag auf Befreiung herausgelesen?


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Besonderer Härtefallantrag

Sehr geehrte Damen und Herren,

1.) Ich beantrage mich vollumfänglich nach § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV
       von der Gebührenpflicht für Rundfunkbeiträge zu befreien.
 2.) Ich fordere Sie auf, innerhalb der gesetzlichen Frist von 3 Monaten                 
       rechtsmittelfähigen Bescheid über meinen Antrag zu erlassen.

Begründung: ...........
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14142.msg94725.html#msg94725
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13240.msg89034.html#msg89034
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Das wichtigste...
Vor Gericht im mündlichen Termin die Beweisanträge mündlich vorbringen und das Einkommen nachweisen.
Damit ist das eine unumstößliche Tatsache die im Urteilstenor nicht "ignoriert" werden kann...

Ich stelle hiermit den Beweisantrag (§ 86 Abs. 2 VwGO) das alle im folgenden benannten Schriftstücke als (Urkunds) Beweis gewürdigt werden. Diese beweisen das bei meinem momentanen Einkommen eine vergleichbare Bedürftigkeit wie in
§ 4 Abs. 1 RBStV vorliegt.
Der Ablehnungsbescheid des Beklagten ist rechtswidrig, da mir ein Anspruch auf die beantragte Gebührenbefreiung zusteht.
Ich erfülle die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Beitragspflicht nach § 4 RBStV.


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Herr X wird ja vorgeworfen, in einem anderen Jahr einen Antrag gestellt zu haben, was alleine aufgrund dieser Behauptung nicht stimmen kann.

Vermutlich werden ein paar Standard-Bescheide, je nach Lust und Laune an mehrere Leute geschickt ( natürlich unter Anpassung der persönlichen Daten ) ?

Sollte Herr X letztendlich doch den Weg bis zur Klage gehen müssen, hätte er da überhaupt Chancen aufgrund der wirren Behauptungen, heil raus zu kommen ?

( Herr X wurde bereits einmal vorgeworfen, eine Ratenzahlung vereinbart zu haben und jetzt soll Herr X auch in einem anderen Jahr, einen Antrag auf Befreiung gestellt haben. )

Könnte Herr X darauf bestehen, Beweise zu sehen, wie diese Behauptungen zustandegekommen sind ?


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X hat vor 2015 noch nie Kontakt mit BR, BS oder GEZ gepflegt? Dennoch bekommt X 2015 einen (Befreiungs)-Bescheid zugesandt, und zwar aufgrund eines angeblich in 2014 von X gestellten Antrags auf Befreiung?

So wie die fiktive Angelegenheit hier geschildert ist, schreit es nach Strafanzeige gegen den BR stellen. Wegen Täuschung / Betrug / Arglist ...

Eine Kopie der Strafanzeige sollte dann dem BR zugehen und - damit X rechtlich abgesichert ist - dabei hilfsweise Widerspruch + 'Antrag auf Aussetzung der Vollziehung' eingelegt werden.

Um aber Missverständnisse zu vermeiden und den fiktiven Fall möglichst genau analysieren zu können, könnten 1) der ursprüngliche Festsetzungsbescheid (wegen etwaiger Festsetzungszeitraum-Überschneidungen), 2) der Widerspruch darufhin und 3) der ominöse Befreiungsbescheid hier in anonymisierter Form eingestellt werden.


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Genau so schaut es aus, Herr X hat nur im Jahr 2015 , einen ersten Kontakt mit dem BR aufgenommen.

Vorher wurden sämtliche Aufforderungen ignoriert, bis letztendlich ein Festsetzungsbescheid ins Haus geflattert ist ( mit Säumniszuschlag ).

Auf diesen Festsetzungsbescheid hat Herr X natürlich reagiert und ebenfalls einen Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung beantragt, sowie den Säumniszuschlag abgelehnt weil der Bescheid im wahrsten Sinne des Wortes, erzwungen werden musste.

Ob es so eine gute Idee ist, Anzeige gegen den BR zu erstatten ? Herr X wurde vor Jahren von einem Betrüger um über 1000 Euro erleichtert und erinnert sich gut, dass die Polizei absolut nichts unternommen hat. Der Betrüger war bei der Polizei bekannt und läuft immernoch frei rum.

Recht haben und Recht bekommen..

Herr X möchte anonym bleiben, der verfasste Widerspruch hat ein paar sehr spezielle Punkte enthalten welche mit hoher Wahrscheinlichkeit in anderen Widersprüchen, nicht in der Forum auftreten würden und es wäre durchaus denkbar, dass der BR selber im Forum tätig ist und Herr X für seine Beiträge, bestrafen würde ?

Einen zensierten Festsetzungsbescheid wird Herr X jedoch später hinzufügen, damit dieser fiktive Fall doch genauer unter die Lupe genommen werden kann.


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Herr X hat einen Tag später einen weiteren Brief vom BR erhalten.

Der Brief weist einen Ansprechpartner und ebenfalls eine Unterschrift auf.

Dem Inhalt ist zu entnehmen, dass Herr X jetzt befreit ist, dennoch weist das Beitragskonto noch einen hohen Rückstand auf ?

Im Brief wird jedoch nicht aufgefordert, das Defizit zu begleichen. Es wird aber lediglich darauf hingewiesen, dass man jetzt davon ausgehen wird, dass der Widerspruch hiermit hinfällig sei.

Ist Herr X jetzt tatsächlich ein freier Mensch ?


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Herr X meldet sich ein letztes mal zu diesem Beitrag. Er hat beschlossen, eine diplomatische Einigung mit dem BR zu erzielen da er höchstwahrscheinlich dadurch am leichtesten sein Problem beenden könnte.

Es ist nach wie vor unklar ob Herr X seinen Rückstand begleichen muss, trotz angekündigter Befreiung aber es werden wahrscheinlich noch ein paar Schreiben mit dem BR folgen.

Im allerschlimmsten Fall würde Herr X wohl auch den Weg der Klage gehen aber anscheinend dürfte ihm dieser doch erspart werden.


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