Genau so schaut es aus, Herr X hat nur im Jahr 2015 , einen ersten Kontakt mit dem BR aufgenommen.
Vorher wurden sämtliche Aufforderungen ignoriert, bis letztendlich ein Festsetzungsbescheid ins Haus geflattert ist ( mit Säumniszuschlag ).
Auf diesen Festsetzungsbescheid hat Herr X natürlich reagiert und ebenfalls einen Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung beantragt, sowie den Säumniszuschlag abgelehnt weil der Bescheid im wahrsten Sinne des Wortes, erzwungen werden musste.
Ob es so eine gute Idee ist, Anzeige gegen den BR zu erstatten ? Herr X wurde vor Jahren von einem Betrüger um über 1000 Euro erleichtert und erinnert sich gut, dass die Polizei absolut nichts unternommen hat. Der Betrüger war bei der Polizei bekannt und läuft immernoch frei rum.
Recht haben und Recht bekommen..
Herr X möchte anonym bleiben, der verfasste Widerspruch hat ein paar sehr spezielle Punkte enthalten welche mit hoher Wahrscheinlichkeit in anderen Widersprüchen, nicht in der Forum auftreten würden und es wäre durchaus denkbar, dass der BR selber im Forum tätig ist und Herr X für seine Beiträge, bestrafen würde ?
Einen zensierten Festsetzungsbescheid wird Herr X jedoch später hinzufügen, damit dieser fiktive Fall doch genauer unter die Lupe genommen werden kann.