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Autor Thema: Verbandsgemeinde macht Rückzieher vor Gerichtsverhandlung beim Verwaltungsgerich  (Gelesen 10083 mal)

A
  • Beiträge: 4
Hallo,

vielleicht gibt es hier eine Person X, die ähnliches erlebt hat.

Person A bekam irgendwann von der Verbandsgemeinde eine Pfändungs- und Überweisungsverfügung.
A hat Widerspruch eingelegt.
Widerspruch hatte keine aufschiebende Wirkung und Geld wurde vom Konto gepfändet.
A hat daraufhin Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht.
Begründung: Urteil LG Tübingen. Die Verbandsgemeinde beantragte die Klage abzuweisen. Dies war am 20.03.2015. Das Verwaltungsgericht wollte im Mai darüber entscheiden.

Gestern erhielt A Post vom Verwaltungsgericht mit folgendem Inhalt: "anliegenden Schriftsatz erhalten Sie zur Kenntnis. Ich rege an, bis zum 04. Mai 2015 den Rechtsstreit ebenfalls in der Hauptsache für erledigt zu erklären."

Beim anliegende Schriftsatz handelte es sich um ein Schreiben der Verbandsgemeinde mit folgendem Inhalt:

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,
hierdurch teilen wir Ihnen mit, dass die Pfändungs- und Überweisungsverfügung gegen A vom 27.10.2014 aufgehoben wurde und wir eine Überweisung des eingezogenen Betrages in Höhe von XXX an A veranlassen werden. Der Rechtsstreit ist damit in der Hauptsache erledigt und wir erklären uns zur Übernahme der Kosten bereit.

A findet dies sehr seltsam, insbesondere da der Antrag die Klage abzuweisen sehr ausführlich begründet war. Was soll A nun tun? Muß A auf das Schreiben vom Verwaltungsgericht reagieren. Ist der Satz
Zitat
Ich rege an, bis zum 04. Mai den Rechtsstreit ebenfalls in der Hauptsache für erledigt zu erklären
eine Aufforderung an A dies zu bestätigen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. April 2015, 22:09 von Bürger«

m
  • Beiträge: 83
Person A bekam irgendwann von der Verbandsgemeinde eine Pfändungs- und Überweisungsverfügung. A hat Widerspruch eingelegt.
Widerspruch hatte keine aufschiebende Wirkung und Geld wurde vom Konto gepfändet. A hat daraufhin Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht.
Begründung: Urteil LG Tübingen. Die Verbandsgemeinde beantragte die Klage abzuweisen. Dies war am 20.03.2015. Das Verwaltungsgericht wollte im Mai darüber entscheiden.

Gestern erhielt A Post vom Verwaltungsgericht mit folgendem Inhalt: "anliegenden Schriftsatz erhalten Sie zur Kenntnis. Ich rege an, bis zum 04. Mai 2015 den Rechtsstreit ebenfalls in der Hauptsache für erledigt zu erklären."

Beim anliegende Schriftsatz handelte es sich um ein Schreiben der Verbandsgemeinde mit folgendem Inhalt:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

hierdurch teilen wir Ihnen mit, dass die Pfändungs- und Überweisungsverfügung gegen A vom 27.10.2014 aufgehoben wurde und wir eine Überweisung des eingezogenen Betrages in Höhe von XXX an A veranlassen werden. Der Rechtsstreit ist damit in der Hauptsache erledigt und wir erklären uns zur Übernahme der Kosten bereit."

A findet dies sehr seltsam, insbesondere da der Antrag die Klage abzuweisen sehr ausführlich begründet war. Was soll A nun tun? Muß A auf das Schreiben vom Verwaltungsgericht reagieren. Ist der Satz "Ich rege an, bis zum 04. Mai den Rechtsstreit ebenfalls in der Hauptsache für erledigt zu erklären" eine Aufforderung an A dies zu bestätigen?

Na das ist doch bestens, besser geht es doch nicht. Die Verbandsgemeinde hat begriffen, daß sie aufgrund der Informationen in dem Tübinger "Urteil" (was war es genau? Die mir bekannten zwei wichtigen Entscheidungen waren Beschlüsse) eine Niederlage kassieren würde.

Eventuell hat ihr das Verwaltungsgericht das auch klargemacht.

Also gibt es zwei Möglichkeiten: Beide Verfahrensbeteiligten erklären die Sache für erledigt - das ist die kostensparende Lösung.

Oder einer erklärt das nicht, dann würde das Gericht die Sache entscheiden, damit aber womöglich die Kosten anders verteilen.

-> Ebenfalls den Rechtsstreit gegenüber dem Gericht in der Hauptsache für erledigt erklären. Nicht: Die Klage zurückziehen (sonst bleibt Person A auf den Kosten sitzen).

Zitat
A findet dies sehr seltsam, insbesondere da der Antrag die Klage abzuweisen sehr ausführlich begründet war.

Das war der erste Schnellschuß, da wurde der Tübinger Schriftsatz wohl nicht genau genug gelesen. Egal, angesichts des Folgeschreibens abhaken.

Sprich:

1. Muß A auf das Schreiben vom Verwaltungsgericht reagieren. 2. Ist der Satz "Ich rege an, bis zum 04. Mai den Rechtsstreit ebenfalls in der Hauptsache für erledigt zu erklären" eine Aufforderung an A dies zu bestätigen?

1. A sollte reagieren, im eigenen Interesse.
2. Ja, ebenfalls die Hauptsache als erledigt erklären. Dann entscheidet das Gericht über die Kosten, die wird es aber der Verbandsgemeinde zuordnen. Die Verbandsgemeinde hat damit die eigene Niederlage eingestanden, will das eben schnell und günstig erledigen und die zusätzlichen Kosten eines Urteils vermeiden.

Sollte auch heißen: In Zukunft dürfte die Verbandsgemeinde weitere Vollstreckungsersuchen der Landesrundfunkanstalt sofort zurückgehen lassen.

Keine Vollstreckung -> kein Geldfluss. Jedes - wie auch immer erreichte - Zurückziehen eines Vollstreckungsersuchens (nicht: Stopp durch mangelnde Masse) dürfte sehr langfristig Zahlungen blockieren. Ferner dürften sich diese Dinge mit der Zeit rumsprechen. Denn wenn die Verbandsgemeinde gut beraten ist, würde sie beim nächsten Amtshilfeersuchen gegen jemanden anderen gar nicht mehr vollstrecken, sondern das sofort mit Verweis auf Tübingen zurückgehen lassen. Wobei das natürlich nicht "für alle Fälle" gilt: Es gibt ja auch Leute, die zahlen freiwillig, aber es ist kein Geld auf dem Konto. Da ist sogar ein Vollstreckungsersuchen von einer LRA ok.

Die @mini bekannte PersonX hofft, innerhalb von ein bis zwei Monaten denselben Status zu erreichen - ohne vorherige Pfändung. Siehe

Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13893.0.html


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P
  • Beiträge: 3.997
Rückfrage dazu, in welchem fiktivem Bundesland befindet sich die hier fiktiv beschriebene Gemeinde?


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  • Beiträge: 4
Diese fiktive Gemeinde befindet sich in Rheinland-Pfalz.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. April 2015, 22:11 von Bürger«

F
  • Beiträge: 23
Aber was ist mit dem bereits gepfändeten Geld vom Konto? Das ist ja wohl noch bei der Verbandsgemeinde. Das sollte auf jeden Fall auch zurückverlangt werden.


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K
  • Beiträge: 2.239
Aber was ist mit dem bereits gepfändeten Geld vom Konto? Das ist ja wohl noch bei der Verbandsgemeinde. Das sollte auf jeden Fall auch zurückverlangt werden.

"Sehr geehrte Damen und Herren,

hierdurch teilen wir Ihnen mit, dass die Pfändungs- und Überweisungsverfügung gegen A vom 27.10.2014 aufgehoben wurde  und wir eine Überweisung des eingezogenen Betrages in Höhe von XXX an A veranlassen werden. Der Rechtsstreit ist damit in der Hauptsache erledigt und wir erklären uns zur Übernahme der Kosten bereit."


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. April 2015, 22:12 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

1
  • Beiträge: 443
und wir erklären uns zur Übernahme der Kosten bereit.....
--------------------------------------------------------------------------

Ich schließe mich der Erledigungserklärung in der Hauptsache an.
Die Beklagte trägt wie erklärt die Kosten des Verfahrens.
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Herzlichen Glückwunsch !!!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. April 2015, 22:48 von 12121212«

  • Beiträge: 375
  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
Endlich einmal eine gute Nachricht!
"Herzlichen Glückwunsch" zu diesem Teilerfolg!

--------------------- editiert - war zu blöd...  ;D ;D ;D


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Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

R
  • Beiträge: 8
Und jetzt besteht sogar die Möglichkeit Schadensersatz zu fordern für eine unrechtmäßige Pfändung (Senkung der Bonität, geplatzte Einzüge und deren Folgen, Mitteilung an die Schufa  usw.).


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  • Moderator++
  • Beiträge: 1.130
  • Gegen die Wohnungssteuer
    • OB
Aber was ist mit dem bereits gepfändeten Geld vom Konto? Das ist ja wohl noch bei der Verbandsgemeinde. Das sollte auf jeden Fall auch zurückverlangt werden.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil!

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Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

F
  • Beiträge: 23
Aber was ist mit dem bereits gepfändeten Geld vom Konto? Das ist ja wohl noch bei der Verbandsgemeinde. Das sollte auf jeden Fall auch zurückverlangt werden.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil!

Sehr geehrte Damen und Herren,
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Auweia! Da war Person A wohl noch zu sehr mit ihrem eigenen Rundfunkhorror beschäftigt und hat nicht richtig aufgepasst.  :( Verzeihung.


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Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,
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Ich würde dem nich zustimmen, und zwar mit der Begründung, das zum einen noch kein Geldbetrag meinem Konto gutgeschrieben wurde, und im Weietren, die bloße Ankündigung,
etwas tun zu wollen, nicht ausreichend ist, um davon auszugehen, dass es auch passiert.

Ich würde daher auf ein Urteil bestehen, und das auch so dem Gericht schreiben.

Man kann dem gericht ja noch schreiben, dass man, falls das Geld vor Urteilsverkündung eingeht, das Gericht umgehend, gerne vorab per Telefon, darüber informiert.

Aber solange kein Geld gutgeschrieben wurde, würde ich da nichts für erledigt erklären.....


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Ich würde dem nich zustimmen, und zwar mit der Begründung, das zum einen noch kein Geldbetrag meinem Konto gutgeschrieben wurde, und im Weietren, die bloße Ankündigung,
etwas tun zu wollen, nicht ausreichend ist, um davon auszugehen, dass es auch passiert.

Ich würde daher auf ein Urteil bestehen, und das auch so dem Gericht schreiben.

Das würde PersonX auf keinen Fall machen.

Grund: Solche Aussagen von Verwaltungen sind üblicherweise durchaus belastbar. Der BS ist eben keine Verwaltung, ist damit kein Gegenargument.

Wenn die Gemeinde das nicht einhalten würde, könnte Person A das immer noch dem Gericht mitteilen und um Rat bitten. Dann würde die Gemeinde gewaltigen Ärger bekommen, weil sie eine wesentliche Verfahrenszusage nicht eingehalten hat.

Das dürfte sich keine Gemeinde freiwillig antun. Nicht wegen dem BS, die Gemeinde hält ja bloß im Rahmen eines Amtshilfeersuchens den Kopf hin.

Wie bei PersonX: Bürger + eine Verwaltung gegen Landesrundfunkanstalt ist besser als Bürger gegen alle.


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@Adonis: Das Geld ist heute auf dem Konto von A eingegangen. Selbstverständlich hat A heute auch den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt.


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A
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Um hier gleich mal alle privaten Nachrichten, die mich schon erreicht haben und eventuell noch erreichen zu beantworten: niemand kann sich auf das, was Person A in dieser fiktiven Gemeinde passiert ist berufen. Es ist nicht zu einem Gerichtsurteil gekommen. Person A weiß nicht, warum die fiktive Gemeinde vorher einen Rückzieher gemacht hat. Wenn es also eine Person X gibt, die von einer Gemeinde Y mit Pfändung bedroht wird, dann muss Person X die entsprechenden Rechtsmittel anwenden. Zur Pfändung wird es normalerweise erst mal kommen, da hier der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.


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