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Autor Thema: Erinnerung § 766 ZPO Fehlgeschlagen - hoffe es hilft hier vielen-Bayern Feb 2016  (Gelesen 7667 mal)

h
  • Beiträge: 5
Hi,

Person A hat eine Ladung bekommen (Taktik: bisher nichts erhalten).
Aus dem Thread wurde ein Muster zusammengestellt:
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg102096.html#msg102096
**Datei Anhang gez_amtantwort_2016_amtsgericht_boykott.pdf ***

Die Antwort auf das Schreiben kam am Tag der Ladung, also ist Person A zur Ladung hin und hier vorerst hat Person A keine Kraft mehr und hat gesagt, sie zahle. Die Dame hat gebeten, es aufs Dienstkonto zu überweisen und das hat Person A dann gemacht (hätte noch 2 Wochen Zeit gehabt).

Das Interessante ist natürlich
http://www.directupload.net/file/d/4257/s4z639a8_pdf.htm
für die Rechtsprofis hier, Person A weiß nicht, wie sie die GEZ noch nerven kann.
Bis jetzt konnte A das soweit zurückhalten.

Person A wird wohl nur noch hier im Forum eine Vorlage suchen, dass das Geld nur unter Vorbehalt gesendet  bzw. an die Obergerichtsvollzieherin überwiesen wurde. Und den nächsten Brief mit Widerspruch beantworten.

Was besseres kann Person A nicht machen oder?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Februar 2016, 19:41 von Bürger«

h
  • Beiträge: 5
Ist es das Beste oder nicht, könnte da einer der Person A bitte helfen? : )


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u
  • Beiträge: 1
Den Musterbrief hat Person X auch an den Gerichtsvollzieher bzw. Amtsgericht versendet und am 22.02.2016 ein Brief vom Amtsgericht München erhalten.


Das Amtsgericht München hat Person X folgenden Beschluss mitgeteilt:
Zitat

1. Die Erinnerung des Schuldners vom 25.01.2016 wird zurückgewiesen
2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Schuldner
3. Der Gegenstandswert wir auf 340,00 EUR festgesetzt

Gründe:

Die Erinnerung ist nicht begründet.

Die Vollstreckungsvorausssetzungen liegen vor. Vollstreckt werden vorliegend rückständige Rundfunkgebühren (..). Weiterhin hat der Gläubiger vorliegend den Nachweis des Zugangs der GEbührenbescheide durch Vorlage des Historienausdrucks des elektronisch geführen Beitragskontos ohnehin erbrecht. Vorliegend steht auch deswegen fest , dass der Schuldner die Leistungsbescheide erhalten hat, da er diesen mit Schreiben vom 25.01.2016 gegenüber dem Beitragsservice von ARD(..) widersprochen hat. Damit wurde dem Schuldner auch rechtliches Gehör gewährt.

Der Einwand, es gäbe keinen Verwaltungsakt, ist nicht erheblich, Ein Verwaltungsakt ist für Rundfunkgebühren weder gesetzlich vorgesehen noch für die Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes erforderlich. [...]

Binnen einer Notfrist von zwei Wochen kann Beschwerde eingelegt werden.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enhalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelgt wurde.
Person X fragt sich jetzt wie sie sich beschwerden soll, klagen soll, oder was sie generall nun tun soll :-)


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G
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Zitat
Vollstreckt werden vorliegend rückständige Rundfunkgebühren (..)

Der Gv möchte  Rundfunkgebühren vollstrecken?!
Gebühren gibt es aber seit 01/2013 nicht mehr.

Im Falle einer angekündigten Vollstreckung würde eine Person Yps immer einen Anwalt konsultieren und Rechtsmittel einlegen.



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habe mir jetzt erstmal "Mustervorlage: Vorbehaltserklärung für den "Rundfunkbeitrag" " Aus diesem Internet gezogen. Werde das dann später abschicken bezüglich dem Geld was an die Gereichtsvollziehierin gegangen ist  und dann als nächstes: " ich habe vom Nachbarn mal so ein Brief gelesen, ich schätze Sie haben mir das auch zugesandt, was ich ja nicht erhalten habe und hier haben Sie meinen widerruf (*forum nach aktuellensten durchsuch*).

Wenn das vorgehen mit Vorbehaltserklärung usw. doof ist, wie auch widerruf, bitte kurz bescheid geben, dann überweis ich einfach brav das Geld und fertig. Danke schonmal, brauche einen Ruck aus diesem Forum hier.


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  • Nichtnutzer von Nichtsnutzen
In der Datei des Eröffnungsthreads steht
"Bayerischer Rundfunk, vertreten durch Vorstand, c/o ARD ZDF...

Der BR hat doch gar keinen Vorstand. Der Beitragsservice schon lange nicht.

Ich frage mich immer, was die Gerichte uns damit mitteilen wollen, wenn schon in der Bezeichnung des vermeintlichen Gläubigers nichts Richtiges enthalten ist.

VG rave


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"Throughout history, it has been the inaction of those who could have acted; the indifference of those who should have known better; the silence of the voice of justice when it matters most; that has made it possible for evil to triumph."

'Where there is oppression the masses will rebel!'

Dazu sag ich nichts. Das wird man doch noch sagen dürfen!

E
  • Beiträge: 44
Stimmt, rave  ;)

hmpfhmpf...
das Geld ist erstmal weg... Vielleicht kannst A was konstruieren, dass A sich dem Druck gebeugt hat, weil A ja grundsätzlich keine Konflikte haben möchte. Doch jetzt hat A es sich anders überlegt... schwierig.

Aber hat hat ja ne neue Chance ;) die nächste Forderung kommt bald!


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Mein aktueller Status:
Erster Termin zur Vermögensauskunft durch Einreichen der Erinnerung ans Amtsgericht verzögert.
Außerdem Strafantrag gegen BS und GV gestellt.
Klage evtl. damit: http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=8416.0;attach=4406

S
  • Beiträge: 133
Das was hilft ist eine Klage vorm VG München mit der Antrag "Aussetzung der Vollziehung" bis das Verfahren beendet wird.

Wer vorzeitig überweist oder sich einschüchtern läßt sieht das Geld nie wieder.


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h
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Ich habe ein Brief per Anschreiben an die GEZ geschickt, mit einer Kurzfassung:

"okay ich zahle, aber möchte die säumniszuschläge rückerstattet bekommen, da ich ja nie einen Brief erhalten habe. Ebenso hat das Amt abgelehnt, weil die sich nicht als richtige stelle gefühlt haben, daher im Anhang auch was dem Amt (Erinnerung 766 ZPO..) geschickt wurde, damit Sie sehen dass alles schon vorbereitet ist und ich eben ein kompromiss machen möchte"

Anscheinend haben die kein bock auf Kompromiss, siehe Anhänge.

Mir fehlt wie gesagt langsam die Kraft die weiter zu nerven, wenn hier von keinem eine gute Idee & leichte kommt, werde ich wohl einfach zahlen -.- .

Möchte nochmals das Forum hier hochloben und die Leute darin.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. April 2016, 02:28 von seppl«

c
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Das was hilft ist eine Klage vorm VG München mit der Antrag "Aussetzung der Vollziehung" bis das Verfahren beendet wird.

Wer vorzeitig überweist oder sich einschüchtern läßt sieht das Geld nie wieder.

im von hmpf... geschilderten Fall wäre es das Verwaltungsgericht Ansbach.

Da gegenüber dem Amtsgericht die Frist zur Einlegung einer sofortigen Beschwerde (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15439.0.html) verstrichen ist, müsste man sich ans VG Ansbach wenden.

Normalerweise würde ich sagen,  dass ein nach Ansbach gerichteter Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO (Vollstreckungsschutz bzw. Antrag auf aufschiebende Wirkung) genügen müsste. Aber Person A hat, wenn ich hmpf.... richtig verstanden habe, weder Widerspruch laufen, noch Klageabsichten?

Wäre es dann nicht möglich eine einstweilige Anordnung am Verwaltungsgericht zu beantragen (§ 123 VwGO)? Besondere Eilbedürftigkeit ist im geschilderten Fall jedenfalls gegeben... infos hierzu: http://www.verwaltungsgericht-lueneburg.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=30300&article_id=104094&_psmand=127

Das könnte dann ähnlich begründet werden, wie im Erinnerungsverfahren, nämlich mit fehlender Zustellung/Bekanntgabe von Bescheiden.

Man kann sich auch am Verwaltungsgericht direkt Hilfe holen. mal hingehen und insofern beraten lassen? Wäre ein Versuch wert...



ansonsten: danke, hmpf...., für das Einstellen des Erinnerungsbeschlusses vom Amtsgericht - das kann anderen tatsächlich weiter helfen...!

Leichter ist es generell, wenn gegen Festsetzungsbescheide des BS/gez fristgerecht Widerspruch eingelegt wird, dann kann man rechtzeitig Vollstreckungsschutz beantragen (§80 Abs. 4 VwGO, bitte im Forum einlesen, Widerspruchs- und Antragsvorlagen sind etliche vorhanden, nur z.B. hier http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.msg67467.html#msg67467 ; hintergrundinformationen auch hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17722.msg118685.html#msg118685)

... Wenn viele Briefe und Bescheide des Rundfunks verloren gehen, wird die eigene Argumentation nicht unbedingt leichter...







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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. April 2016, 01:17 von cecil«
Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22747.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

c
  • Beiträge: 1.025
hey hmpfhmpf,

hast du mal überlegt, ob es in deiner Nähe einen "Runden Tisch" gibt, zu dem du gehen könntest?

Termine zu solchen Runden Tischen sind im "Kalender" des Forums ersichtlich.



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Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
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Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
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h
  • Beiträge: 5
Hi, Danke erstmal, sorry für die Späte Antwort.

Ja ich habe mir alle Termine mal rausgeholt und bei mir eingetragen in den Kalender, werde versuchen zu einem Treffen zu gehen. Danke für diesen Tipp.


Ich werde jetzt noch eine Mail schreiben und die Nerven, aber wohl bezahlen, weil immer 8€ säumnisszuschlag nerven doch das bankkonto extra.


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