Neuigkeiten zu diesem Fall: Klage eingereicht - Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes begründen?
Person A hat inzwischen auf den eingangs erhaltenen Widerspruchsbescheid reagiert, indem sie fristgerecht geklagt hat. Dies ist kurz nach dem Leipziger BVG-Urteil geschehen, weshalb Person A die ausführliche Klage-Begründung zurückgestellt hat: sie bat das zuständige LVG darum, ihr für die Klagebegründung einen angemessenen Zeitrahmen einzuräumen, auch um dem Gericht die Prüfung von bereits vorliegenden und zurückgewiesenen Argumenten zu ersparen. Wie sich jeder Richter sicher vorstellen kann, ist dazu ein sehr sorgfältiges Studium der Leipziger Urteilsbegründung erforderlich.
Außerdem hat Person A mit ihrer Klageschrift beantragt, die Vollziehung vorliegender Bescheide auszusetzen und bis zur deren rechtskräftigen Aufhebung die aufschiebende Wirkung früherer Widersprüche wiederherzustellen.
Mit der Eingangsbestätigung des LVG wurde nun Person A aufgefordert, die Klagebegründung binnen einer Frist von 8 Wochen nach Zugang zu übersenden. Außerdem heißt es, "einer
ggf. beabsichtigten, kurzfristigen Begründung des Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird bis... entgegen gesehen." Für letzteres bliebe Person A nur noch ca. 1 Woche.
Daher die Frage: Ist Person A zu raten, eine entsprechende "beabsichtigte, kurzfristige Begründung" (nur hinsichtlich vorläuf. Rechtschutz) zu verfassen - oder kann sie das ignorieren? Sofern eine Begründung wichtig oder gar unverzichtbar wäre, was könnte Person A in etwa schreiben?