Hallo zusammen!
Person F hat in der letzten Woche ebenfalls ein Schreiben (mit der Überschrift "Mahnung") erhalten.
In diesem Schreiben, datiert auf den 01.06., wird Person F für die Zahlung eines Gesamtrückstandes von soundsoviel Euro (setzen sich zusammen aus Gebühren-/Betragsbescheiden) eine Frist von 14 Tagen eingeräumt.
Zahlt Person F nicht, drohen ihr "Vollstreckungsmaßnahmen wie die Abgabe einer Vermögensauskunft, Kontopfändung, Pfändung des Arbeitseinkommens, der Rente oder auch ihrer Mietkaution" und die Vollstreckung des Rückstandes wird bei der Vollstreckungsbehörde (der Stadtkasse der Stadt, in der Person F lebt) beantragt.
Wenn Person F die Vollstreckung vermeiden möchte, sollte sie bis zum 15.06. zahlen. Ratenzahlung wird auch gern genommen!
Hinten auf dem Schreiben stehen die Kontaktdaten des Beitragsservice, sowie Rechtsgrundlagen für die Erhebung des Rundfunkbeitrages, bestehend aus einigen §§ zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrages und des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages geordnet nach Bundesländern.
Dazu noch Hinwesie zur Zwangsvollstreckung.
Das 2. Blatt des Schreibens beinhaltet einen Überweisungsträger.
Was sollte Person F jetzt tun?
Person F hat sich schon länger durch die Posts hier gelesen, ist jedoch sehr verwirrt, an welcher Stelle sie gerade steht, und wie sie nun am besten verfahren sollte.
Vorherige Schreiben der Anstalt sind bei Person F natürlich nicht eingegangen - zumindest weiß Person F nichts davon, da nie Schriftstücke per Einschreiben oder Ähnlichem bei ihr ankamen...
Person F bedank sich für Antworten!