wir alle können dazu beitragen, diese Unwissenheit zu bekämpfen.
Beispiel:
Nicht wenige sagen, sie leben am Existenzminimum bzw. sogar unter der Grundsicherung, sind aber zu stolz, um die entsprechenden Schritte zu gehen oder wollen unabhängig vom Amt bleiben. Vielleicht sind sie auch einfach nur überfordert. Andere erfüllen tatsächlich das beschriebene Beispiel
"Grund: 440 (Überschreitung der Bedarfsgrenze)".
Siehe Antrag auf Befreiung / Ermäßigung - wichtig ist IMMER die Spalte "Vorzulegende Unterlagen". Werden die nicht eingereicht, wird abgelehnt.
Ein formloser Antrag wegen Härtefall, indem jemand seine Hosen runterlässt, ohne "Vorzulegende Unterlagen" wird m. E. nach immer abgelehnt. Die ÖRR lassen beim Thema Haushaltsabgabe keinerlei Ermessensspielräume zu. Entweder Ja oder Nein. Wobei nach jedem Grund für ein Nein 100 x besser recherchiert wird als nach einem einfachen Ja.
http://www.marktwinzer.de/files/Antrag%20auf%20Befreiung%20001.pdfDie Dunkelziffer derer, die zahlen, aber nicht zahlen müssten, ist meiner Meinung nach hoch. Besonders die ältere Generation die schon Rente beziehen. Aber auch viele andere Menschen kann es betreffen.
Die ÖRR mit der Politik haben es verstanden, die Verträge so zu zurren, dass "immer" ein Bescheid der "Behörde", "Sozialamt" vorgelegt werden muss.
Die Hemmschwelle diese Bescheide anzufordern ist aber für viele sehr hoch, aus unterschiedlichsten Gründen. Auch wenn jemand gar KEINE Leistung haben will, so muss er doch, um einen Bescheid zu bekommen, erst alle Formulare ausfüllen.
Trotzdem ist Hilfe möglich. Sie schaffen es nur nicht alleine. Ist das schlimm? Nein. Wenn Sie es sagen, ist es ehrlich. Doch wenn sich jemand als Beispiel nur ansieht, welche Formulare mit welchen Daten ausgefüllt werden müssen, um Grundsicherung im Alter zu beantragen, nur um einen Bescheid zu bekommen, aber auf die Leistung als solches verzichten will, (Warum eigentlich? Sie haben doch ihr Leben lang geschuftet und es steht ihnen definitiv zu) darf sich gerne mal die Formulare hier ansehen:
http://www.berlin.de/sen/soziales/downloads/formulare/Antrag auf Grundsicherung im Alter:
http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?143449Dies sind nur einige Beispiele. Der ÖRR rechnet genau damit das viele "diese"
Voraussetzungen bzw. "Vorzulegende Unterlagen" nicht beibringen können / wollen. (Da zahl ich lieber und hab meine Ruhe, dass bringt eh nichts, alleine schaffe ich das nie etc.) Also dann ist es auch ein leichtes diese Anträge abzulehnen.
Wenn alle "wirklich" das Geld in Anspruche nehmen würden vom Amt, die heute noch darauf verzichten, könnte man ebenso sagen: Sorry, die ÖRR zwingen mich dazu. Soll sich der Staat bei dem ÖRR beschweren.
Wir müssen genau diesen Menschen helfen, aufklären, mitgehen, unterstützen.
Allen die eventuell Hilfe suchen und die Kraft nicht alleine aufbringen, kann ich diese Links empfehlen:
Hier wird geholfen, direkt, vor Ort (wenn verfügbar). Man sollte nur seine Problematik offen erläutern. Für alle die es nicht ALLEINE schaffen ohne zu fragen "warum". Begleitung zu Behörden, ARGE, Jobcenter etc. Ich bin ebenfalls schon bei einigen mitgegangen (Alt und Jung) und habe gesehen wie hilflos, angsterfüllt etc. Menschen sein können die zum Amt gehen obwohl es keinen Grund gibt. Wir müssen den Schwachen helfen (nicht zu verwechseln mit faul). http://suche.wirgehenmit.org/
http://wirgehenmit.org/
https://www.facebook.com/Wirgehenmit?ref=hl
Geeignet für alle die Hilfe benötigen, aber auch für alle die selbst Hilfe anbieten möchten, indem Sie sich eintragen lassen für ihren Wohnort.Alles rund um Thema Bafög gibt es als erste Infoseite diese hier zu nennen:http://www.studis-online.de/StudInfo/rundfunkbeitrag-fuer-studenten.phpDie sich befreien lassen wollen, es aber alleine nicht schaffen, können hier Hilfe finden. Das eine ist es, Infos hier im Forum zusammen zu tragen.
Der nächste Schritt dann vor Ort jemanden zu suchen der einen begleiten und moralisch unterstützen kann.
Wichtig ist das gemeinsame Ziel: Den ÖRR in seiner jetzigen Form abzuschaffen. Dazu gehört es jetzt auch, dem ÖRR "zu Unrecht" erhaltene Beiträge in Zukunft nicht weiter zukommen zu lassen. Zu Unrecht im Sinne des Ausnutzens der Situation und aufgezwungener Hürden auf Kosten der schwachen Bürger.
Etwas zum Thema "Vollstreckungsbescheid" oder zur "Ankündigung zur Vollstreckung" - also den offiziellen Briefen der Vollstreckungsbehörde (Gemeinde etc.). Wer wirklich bereits an dieser Stelle angelangt ist, muss schon einiges im Vorfeld ignoriert haben (aus welchen Gründen auch immer). Aber auch hier muss gesagt werden. Es ist noch nicht alles verloren. Was falsch wäre: NICHT reagieren. Zum Telefon greifen und die Nummer anrufen die im Schreiben aufgeführt ist.
Vollstreckungsbeamte erfüllen nur einen Auftrag. Sie sind NICHT die Landesrundfunkanstalt. Es sind Menschen mit denen man reden kann. Dass Vollstreckungsbeamte einfach auf alles verzichten, darf auch nicht erwartet werden. Aber vielleicht ist es möglich, eine Lösung zu finden, die NICHT zu Pfändungsversuchen etc. führen. Nicht davonlaufen, sondern sich dem Problem stellen, wenn nötig mit Hilfe von Dritten die einen moralisch unterstützen.
Schlagzeilen aus der jüngeren Vergangenheit:Aus Scham, Millionen beantragen kein Hartz IV. Fast 5 Millionen Menschen beantragen keine Hartz IV Leistungen, obwohl sie einen Anspruch darauf hätten - alle müssten keine Zwangsbeiträge bezahlen
Quelle:
http://www.welt.de/wirtschaft/article117582387/Fuenf-Millionen-verzichten-aus-Scham-auf-Hartz-IV.htmlJede zweite Rente ist niedriger als Hartz IV:
Seit Jahren warnen Sozialverbände vor zunehmender Altersarmut. Eine neue Statistik der Deutschen Rentenversicherung zeigt nun, wie groß die Gefahr im Alter zu verarmen tatsächlich ist - sie alle müssten keine Zwangsbeiträge bezahlen
Quelle:
http://www.welt.de/wirtschaft/article117004990/Jede-zweite-Rente-ist-niedriger-als-Hartz-IV.htmlUnwissenheit der Bürger ist ein Schlüssel zum Erfolg der Gebühreneinzugszentrale, so scheint es. Denn viele Menschen zahlen GEZ-Gebühren, obwohl sie das gar nicht müssten.
Quelle:
http://www.computerbild.de/artikel/avf-Ratgeber-Kurse-TV-GEZ-Befreiung-Rundfunkgebuehren-8613875.htmlNicht vergessen darf man auch folgenden Umstand:
Während Betriebsstätten sich vorübergehend abmelden können §5 Abs 4 RBStV ist dies bei Wohnungen bzw. im privaten Bereich nicht möglich.
Die Rundfunkanstalten sehen dies als Einzelfälle an.
Siehe Bericht
Rechnung ohne Leistung oder das Thema hier im Forum:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6555.msg49480.htmlWas ist aber mit:
Soldaten im Auslandseinsatz
Rentner
Geschäftsleute
Monteure
Angestellte auf einem Kreuzfahrtschiff
Matrosen
usw.
Zielgruppen die heute schon in der Praxis über einen Zeitraum von mehreren Monaten durchgehend an einem Stück im Ausland sind. Alles Einzelfälle also?
Dagegen sind nach §5 Abs 6 Satz 1 RBStV befreit:
öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, die Landesmedienanstalten oder die nach Landesrecht zugelassenen privaten Rundfunkveranstalter oder -anbietern
Warum ? öffentlich-rechtliche generieren auch Umsätze, ganz zu schweigen von den Privaten, die Landesmedienanstalten haben die Kontrolle der Privaten zur Aufgabe.
Wo liegt der Unterschied zur Stadt Köln, dem Unternehmen Rossmann und allen anderen, die bezahlen müssen?
Themen im Forum dazu:Infobroschüren für eventuelle Aufklärungsarbeiten innerhalb der Nachbarschaft, Freundes- , Verwandten-, Bekanntenkreis gibt es hier:http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5609.0.htmlAnmerkungen zu eventuell anfallende Kosten wenn jemand zum Verwaltungsgericht geht und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung oder Klage einreicht, gibt es hier:http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6275.0.html Wenn es zu große Zeitsprünge gibt zwischen dem Erstelldatum eines Briefes vom Absender und dem tatsächlichen Eintreffen beim Empfänger:(Widerspruchsfrist zu kurz etc.)http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5368.0.htmlWer noch andere anonymisierte Bescheinigungen zur Vorlage.......
(außer Jobcenter) uns zur Verfügung stellen möchte, bitte per PM an mich
Anonymisiertes Beispiel ALG II Bescheinigung über Leistungsbezug zur Vorlage bei ARD, ZDF und Deutschlandradio