Um Einzelfälle handelt es sich sicherlich nicht.
Schon heute verbringen viele einen Teil des Jahres im Ausland:
Rentner
Geschäftsleute
Monteure
Angestellte auf einem Kreuzfahrtschiff
Matrosen
usw.
und für alle die einen Haushalt Ihr eigen nennen, ob Single oder der Partner mitreist, die Wohnung also über einen längeren Zeitraum leersteht, werden per Zwangsbeitrag zur Kasse gebeten. Ich kann mir nicht vorstellen das es sich um Einzelfälle handelt, eher um eine Gruppe die nicht berücksichtigt wurde.
Im Gegenzug zu Betrieben, hat es der Gesetzgeber versäumt, eine Möglichkeit der Befreiung einzuräumen.
§5 Abs. 4, Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich
(4) Auf Antrag ist ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 und 2 insoweit nicht zu entrichten, als der Inhaber glaubhaft macht und auf Verlangen nachweist, dass die Betriebsstätte länger als drei zusammenhängende volle Kalendermonate vorübergehend stillgelegt ist. Das Nähere regelt die Satzung nach § 9 Abs. 2.
Wo kein Kläger da wieder mal kein Richter