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Autor Thema: Bisher auf kein Schreiben reagiert + Umzug, jetzt Festsetzungsbescheid  (Gelesen 2986 mal)

C
  • Beiträge: 10
Person A hat am alten Wohnort in der gleichen Stadt (Bundesland Sachsen) sämtliche Schreiben vom Beitragsservice ignoriert, alle kamen mit der normalen Post, kein Einschreiben.
Nach Umzug hat Person A einen Nachsendeauftrag bei der Post eingerichtet, am neuen Wohnort kam nun über selbigen (adressiert an die alte Adresse) ein Festsetzungsbescheid mit dem bekannten Satz "Dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer Titel. Damit ist eine der Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung gegeben."

Person A hat sich leider erst jetzt angefangen, mit diesem Thema intensiver zu beschäftigen und ist dabei auf dieses Forum gestoßen. War es ein Fehler von Person A, überhaupt nicht auf die Schreiben zu reagieren?

Sollte Person A jetzt noch mit einem Wiederspruch reagieren? Das Schreiben hat das Datum 01.11.2014. Gefordert werden übrigens 414,36 Euro.

Wird der Beitragsservice durch den Nachsendeauftrag über den neuen Wohnort informiert? Die Frage beim Ummelden, ob der Beitragsservice informiert werden soll, wurde von Person A verneint.



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t
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"Die Frage beim Ummelden, ob der Beitragsservice informiert werden soll, wurde von Person A verneint."

wird das nicht so oder so weitergeleitet oder wurd das mittlerweile geändert?


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P
  • Beiträge: 3.998
Das Datum 1.11.2014 ist vermutlich das auf dem Schreiben abgedruckte Datum, dieses sagt jedoch nichts darüber aus, wann Person A diesen Brief erhalten hat. Sofern zuvor noch keine Beitragsbescheide gekommen sind, über welchen Zeitraum bezieht sich der Bescheid von 01.01.2013? bis xx.xx.xxxx irgendwas passt dann mit der Summe ja nicht,
bitte nochmal den Zeitraum prüfen 17,98 x 23 wären 413,54, das stimmt aber nicht mir dem Betrag 414,36 überein, also ist da entweder bereits einmal was festgesetzt wurden, und dieser Wert ist der aktuell offene Betrag, dann wäre der Festsetzungsbetrag geringer, also möglicherwiese wurde ja auch nur 01.01.2013 bis 31.10.2014 festgesetzt also 22x 17,98  395,56 der Rest Zuschläge, oder es gab bereit zwei vorhergehende Bescheide? --> naja wie dem auch sei

Es macht aber einen Unterschied was festgesetzt wurde, und was meist auf dem Zahlschein aufgedruckt ist ;-)

Mit Datum 1.11.2014 --> sollte es noch möglich sein Widerspruch einzulegen, wichtig ist das Person A gegenüber einer Landesrundfunkanstalt oder dem BS dann zunächst keine Angabe macht, wann dieser Bescheid angekommen ist, schließlich müsste im Zweifel die Rundfunkanstalt das nachweisen. -> Suchwort -> Formfrei  --> http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.msg70345.html#msg70345 
da ist ersichtlich wie PersonX das meint


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Dezember 2014, 20:39 von PersonX«

G

Gast

Person A hat sich leider erst jetzt angefangen, mit diesem Thema intensiver zu beschäftigen
Besser später als gar nicht.  :)
und ist dabei auf dieses Forum gestoßen.
Willkommen.  :)
War es ein Fehler von Person A, überhaupt nicht auf die Schreiben zu reagieren?
Wie es scheint waren die zuvor ergangenen Schreiben allesamt Info-
schreiben ohne rechtlicher Relevanz. Also: Nein, keinen Fehler begangen!
Sollte Person A jetzt noch mit einem Wiederspruch reagieren?
Dies scheint die verbreitete Meinung zu den zwei gängigen Methoden zu sein: 1) Das Beste ist,
sich gegen einen Bescheid vom sog. 'Beitragsservice' mit einem fristgerechten Widerspruch vor-
zugsweise mit 'Antrag auf Aussetzung der Vollziehung' zu wehren. 2) Den Bescheid zu ignorieren
wäre die Sand-in-den-Kopf-steck-Methode. Hierbei ist das Resultat nicht absehbar. Evt. muss
man sich später mit Vollstreckungs(v)ersuchen herumplagen.

Auch wenn A umgezogen ist, früher oder später wird 'Beitragsservice' wohl A's neue Adresse
vom Meldeamt erhalten, an der Forderung festhalten und A dann weiter belästigen.
Das Schreiben hat das Datum 01.11.2014.
Das Datum auf dem Schreiben ist nicht relevant! A sollte mal die Rechtsbehelfsbelehrung auf
der Rückseite gründlich lesen!
Wird der Beitragsservice durch den Nachsendeauftrag über den neuen Wohnort informiert?
Denke nein, kam ja sicher mit einfacher Post. Wenn A einen einfachen Brief irgendwo hinsendet,
wird dieser doch auch entweder zugestellt oder er kommt zu A zurück, falls nicht zustellbar.
Die Frage beim Ummelden, ob der Beitragsservice informiert werden soll, wurde von Person A verneint.
Damit wurde A sicher nur gefragt, ob 'Beitragsservice' sofort über die Ummeldung informiert
werden soll oder ob das Zeit hat bis zum nächsten Generalabgleich.  >:D

Sind eigentlich allg. Fragen, die hier im Forum schon zu Hauf behandelt wurden  :police:


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Diese allgemeine Anfrage sollte sich in großen Teilen, wenn nicht in Gänze erübrigen, wenn Du die Suchfunktion des Forums bemühst und Dich insbesondere noch eingehend einliest, verinnerlichst und versuchst, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Auch hilft es nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Generell kann man sagen, dass Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung eher informativen Charakters sind. Auf Schreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung müsste man ggf. gem. der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung reagieren. Steht eigentlich immer alles drin siehe auch
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420
und Folgebeiträge.

Wer lediglich ignoriert, wird früher oder später mit der Zwangsvollstreckung konfrontiert...
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837
...und das ist Geschmackssache.


Da diese allgemeine Frage bereits mehrfach im Forum ausgiebeig behandelt ist, wird dieser Thread zur Vermeidung weiterer Mehrfachdiskussionen und somit auch zur Wahrung der ohnehin schon grenzwertigen Übersicht geschlossen.
Danke für das Verständnis.


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