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Autor Thema: Besondere Gegenleistung oder doch nur eine Nötigung?  (Gelesen 59211 mal)

  • Beiträge: 7.386
Also wieviel Geld durch Seitenabwege in Richtung privater Sender versickert.
Was europarechtlich unzulässig wäre.

@PersonX
Zitat
Die Frage ob besondere Gegenleistung oder Nötigung kann prima in einem Widerspruch verwendet werden.
Ist doch vom EuGH schon entschieden; es hat keine spezifische Gegenleistung.


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Mit dem sog. "Rundfunkbeitrag"/ "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" (RBStV) wurde versucht,
eine Quadratur des Kreises zu schaffen bzw. das Misslingen dieses Versuchs so lange wie möglich zu vertuschen...
...und zwar sowohl im Vorhinein - als auch während des Übergangs - als auch im Nachhinein:




1a) Es wird ein angeblich "struktureller Vorteil" (u.a. wg. "Medienkonvergenz") herbeikonstruiert.
1b) Damit wird eine möglichst breitflächige Heranziehung zur Finanzierung bzw. "Lastenverteilung"...
...ergo eine "Allgemeinfinanzierung" begründet.

2a) Dem "strukturellen Vorteil" wird "gleichsam" ein "individueller Vorteil" unterstellt/ herbeikonstruiert
2b) Damit wird eine der Voraussetzungen für eine "Beitrags"-Belastung auf praktisch alle Bürger ausgeweitet.

3a) Aus dem "konkret zurechenbaren Vorteil" wird ein "möglicher Vorteil" herbeikonstruiert.
3b) Damit wird eine weitere Voraussetzung für eine "Beitrags"-Belastung auf praktisch alle Bürger ausgeweitet.

4a) Die Gruppe der "Nicht-Bevorteilten" wird via "Typisierung der Typisierung" und "Pauschalierung der Pauschalierung" ins Nichts aufgelöst.***
4b) Damit wird eine weitere Voraussetzung für eine "Beitrags"-Belastung auf praktisch alle Bürger ausgeweitet.

5a) Als "Abgabentatbestand" wird ein unausweichliches existenzielles Gut gewählt: die Wohnung.
5b) Damit wird eine weitere Voraussetzung für eine "Beitrags"-Belastung auf praktisch alle Bürger ausgeweitet.

[Anm.: Kein Anspruch auf Vollständigkeit, Ergänzungen/ Fortschreibung gern!]




Es wird also auf Biegen und Brechen ein
allgemeinzufinanzierender "Beitrag" konstruiert...
...ein Widerspruch in sich!!! Denn:

Zur *Allgemeinfinanzierung* sind STEUERN da!!!


Für Steuern aber hätten die Länder keine Gesetzgebungskompetenz.
Das war/ ist deren Dilemma bei diesem wahnwitzigen Vorhaben.

Daher musste eine "Allgemeinfinanzierungsart" herbeikonstruiert werden, für welche die Länder angeblich eine Gesetzgebungskompetenz hätten: der "Beitrag" - aber natürlich ein "allgemeinzufinanzierender".

Wie aberwitzig!

Daher dieses Rumgeeiere...
...und nunmehr die schon so offensichtlich werdende Unglaubwürdigkeit und Erklärungsnot.

Wie gesagt:
Quadratur des Kreises...

Die Fakten liegen so klar auf dem Tisch.
Die Beweislage ist so erdrückend.
Die Argumente sind faktisch alle schon ausgetauscht.

Ich glaube daher eigentlich auch kaum, dass wir uns an den bisherigen, blutleeren unterinstanzlichen Entscheidungen einschl. der Verfassungsgerichtshöfe zu sehr aufhängen müssen.
Die klare Abgrenzung eines "Beitrags" von einer "Steuer" ist seitens des BVerfG vor Jahrzehnten definiert worden. Prof. Koblenzer macht das in seinen Argumentationen regelmäßig deutlich.

Es ist so offenkundig, dass hier unter gedanken- bis gewissenloser Gefährdung des Vertrauens bzw. Glaubens in Rechtsstaat und Demokratie Gerichtsurteile "zurechtgeschnitzt" werden und auf Zeit gespielt wird, um...

...ja , was eigentlich?

In der Hoffnung, "irgendetwas" wird das von selbst lösen?
Keiner rührt es an - keiner will die Kartoffeln aus dem Feuer holen?

Man könnte fast Verständnis haben - oder Mitleid, bei dieser verfahrenen Situation.

Wer zieht also wann die Notbremse "da oben"...?!?



***PS: Zur oben erwähnten "Typisierung der Typisierung" zwecks Auflösung des Kriteriums der "abgrenzbaren Gruppe" siehe bitte u.a. unter
Klagepunkte Typisierung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12227.msg82247.html#msg82247


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@Bürger: Sehr gute Zusammenfassung!


Edit "Bürger":
Fortsetzung der Diskussion unter
Besondere Gegenleistung oder doch nur eine Nötigung? Teil2
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12906.0.html


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