Welchen Vorteil denn?
Wer legt denn fest, was jemand für sich als Vorteil zu empfinden hat?
Der Vorteil der heutigen Medienvielfalt liegt für mich darin, in den Laden zu gehen, und mir dort eine bereits bespielte DVD zu kaufen; die hat den Inhalt meiner Wahl, ist werbefrei und läuft, wann ich das will und auch solange, wie ich das will, (und das Medium heile ist). DAS ist ein Vorteil. Für diese Teile wird nur Gema fällig, (akzeptiert), sonst ein Kaufpreis, (auch akzeptiert), und sonst nichts, (auch akzeptiert).
Die Rundfunkgebühr war zu Zeiten des alleinigen örR sicherlich ok; heute ist Rundfunk europarechtlich als Dienstleistung dem Wettbewerbsrecht zugeordnet, hat sich an dessen Bestimmungen zu orientieren und sich auch daran messen zu lassen.
Steuern, Gebühren und sonstige staatliche begründete Beiträge für etwas, wo der Staat kein Monopol hat, sind als sehr fragwürdig anzusehen. Rundfunk ist kein staatliches Monopol mehr.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;