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Autor Thema: Festsetzungsbescheid vor Widerspruchsbescheid > Widerspruch einlegen?  (Gelesen 2036 mal)

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  • Beiträge: 1.203
Person A hat vor geraumer Zeit einen Beitragsbescheid erhalten und widersprochen. Als Antwort darauf kamen nur zwei weitere Infoschreiben, aus Textbausteinen zusammengeklöppelt, ohne rechtliche Relevanz und keinen inhaltlichen Bezug zum Widerspruch.

Nun hat Person A einen Festsetzungsbescheid erhalten, incl. Säumniszuschlag. Person A fragt sich, ob sie es mal darauf ankommen lässt und diesen "Bescheid" ignoriert, da der Grundlagenbescheid nach wie vor fehlt, somit auch der Festsetzungsbescheid jeglicher Grundlage entbehrt und die vom LG Tübingen titulierten Mängel aufweist.

Person A würde dem evtl. auftauchenden Vollstreckungsbeamten diesen Umstand gerne um die Ohren hauen - wenn sich denn einer findet, der bereit ist, einen rechtlich fehlerhaften "vollstreckbaren Titel" zu vollstrecken.

Die unter
Strategie gegen den Festsetzungsbescheid: Grundlagenbescheid einfordern
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11242.0.html
beschriebene Strategie gegen den Festsetzungsbescheid ist für Person A nachvollziehbar und klingt schlüssig. Person A fragt sich allerding, warum man gegen einen mit Rechtsmängeln behafteten und somit unwirksamen Bescheid widersprechen sollte? Person A glaubt nicht, dass es hilfreich ist, die beratungsresistente Abzockbande auf ihre Fehler hinzuweisen - das kann doch lieber der gescheiterte Vollstreckungsbeamte tun.  >:D

Gibts Meinungen hierzu?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Oktober 2014, 00:54 von Bürger«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Durch den Widerspruch bringt man sich in eine bessere Ausgangslage. Dass der Bescheid/die Bescheide fehlerhaft war(-en), sollte man nicht unerwähnt lassen. Vorsorge ist die Mutter der Porzellankiste.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Oktober 2014, 00:55 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.814
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Person A fragt sich allerding, warum man gegen einen mit Rechtsmängeln behafteten und somit unwirksamen Bescheid widersprechen sollte?

Weil Person A nicht weiß, ob im Falle des Falles ihre Ansicht, dass der Bescheid in Gänze "unwirksam" sei, dann auch tatsächlich richtig ist ;)

Wenn nämlich nicht, dann wäre zum Zeitpunkt dieser Erkenntnis der vormals nicht widersprochene Bescheid schon prinzipiell rechtskräftig und somit vollstreckbar - ohne jegliche Möglichkeit einer formalen Gegenwehr.

Es gibt also keinen erkennbaren Grund, nicht gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen...
...denn die Kritikpunkte kann Person A auch im Zuge von Widerspruch & Klage geltend machen.

Und dafür gilt vorläufig noch der allgemeine Ablauf:
Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Und für eine Vielzahl weiterer Aspekte die umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html


Falls Person A Lust auf "Experimente" hat, wird sie niemand davon abhalten... ;)
...sie möge dann aber auch bitte über Erfolg bzw. Misserfolg hier berichten.

Bis mindestens dahin bleibt dieser Thread vorerst geschlossen.
Danke für das Verständnis & Mitwirken.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Oktober 2014, 00:57 von Bürger«
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