Person A hat vor geraumer Zeit einen Beitragsbescheid erhalten und widersprochen. Als Antwort darauf kamen nur zwei weitere Infoschreiben, aus Textbausteinen zusammengeklöppelt, ohne rechtliche Relevanz und keinen inhaltlichen Bezug zum Widerspruch.
Nun hat Person A einen Festsetzungsbescheid erhalten, incl. Säumniszuschlag. Person A fragt sich, ob sie es mal darauf ankommen lässt und diesen "Bescheid" ignoriert, da der Grundlagenbescheid nach wie vor fehlt, somit auch der Festsetzungsbescheid jeglicher Grundlage entbehrt und die vom LG Tübingen titulierten Mängel aufweist.
Person A würde dem evtl. auftauchenden Vollstreckungsbeamten diesen Umstand gerne um die Ohren hauen - wenn sich denn einer findet, der bereit ist, einen rechtlich fehlerhaften "vollstreckbaren Titel" zu vollstrecken.
Die unter
Strategie gegen den Festsetzungsbescheid: Grundlagenbescheid einfordernhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11242.0.htmlbeschriebene Strategie gegen den Festsetzungsbescheid ist für Person A nachvollziehbar und klingt schlüssig. Person A fragt sich allerding, warum man gegen einen mit Rechtsmängeln behafteten und somit unwirksamen Bescheid widersprechen sollte? Person A glaubt nicht, dass es hilfreich ist, die beratungsresistente Abzockbande auf ihre Fehler hinzuweisen - das kann doch lieber der gescheiterte Vollstreckungsbeamte tun.
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