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Autor Thema: Ratenzahlung nicht eingehalten - Rückstand in einem Betrag fällig > wie Klagen?  (Gelesen 6492 mal)

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  • Beiträge: 6
Person A bekam immer wieder Zahlungsaufforderungen in denen u.a. stand, dass Ratenzahlung vereinbahrt wurde . Person A hat darauf reagiert indem sie  dieser Institution schriftlich  antwortete, dass dies eine Unterstellung sei - eine Ratenzahlung wurde NIE vereinbahrt. Desweiteren hat Person A in dem Schreiben eine Klage angedroht

Dieses Schreiben wurde nicht beachtet und nun kam ein Schreiben mit folgendem Wortlaut:
Zitat
"Sie hatten mit uns vereinbart, dass Sie den Rückstand in Raten zahlen. Diese Vereinbahrung haben Sie nicht eingehalten. Nun ist der Rückstand über 377,58 Euro in einem Betrag fällig......"

Person A hat nie Ratenzahlung vereinbart.
Desweiteren beläuft sich dieser Betrag über 21 Monate.
Dabei geht es nur um 17 Monate und 18 Tage!

Nun fand Person A in dem Tread über Rechtsanwälte einen Anwalt aus Nürnberg. Soll Person A mit ihm Kontakt aufnehmen? Person A will unbedingt klagen - weiß aber nicht wie dies funktioniert!
Person A bittet um eine Anleitung wie man klagen kann! Muß Person A zu einem Gericht?
Kann Person A über diese Spende an GEZ-Boykott eine Klage eröffnen???


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Oktober 2014, 11:45 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.746
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Nun fand Person A in dem Tread über Rechtsanwälte einen Anwalt aus Nürnberg.
Soll Person A mit ihm Kontakt aufnehmen?
Person A will unbedingt klagen - weiß aber nicht wie dies funktioniert!
Person A bittet um eine Anleitung wie man klagen kann! Muß Person A zu einem Gericht?
Kann Person A über diese Spende an GEZ-Boykott eine Klage eröffnen???

Dies sind allgemeine Grundsatzfragen, die sich in großen Teilen, wenn nicht in Gänze erübrigen dürften, wenn A die Suchfunktion des Forums bemüht und sich insbesondere eingehend einliest, verinnerlicht und versucht, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen:

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Auch hilft es nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Generell kann man sagen, dass Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung eher informativen Charakters sind. Auf Schreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung müsste man ggf. gem. der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung reagieren. Steht eigentlich immer alles drin siehe auch
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420
und Folgebeiträge.

Wer lediglich ignoriert, wird früher oder später mit der Zwangsvollstreckung konfrontiert...
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837
...und das ist Geschmackssache.


Die vorgegaukelten "Ratenzahlungsvereinbarungen", die die Empfänger niemals wissentlich eingegangen sind, sollen ein "Leckerli" sein, um die Leute zum Zahlen zu bewegen. Das zeugt schon von der Verzweiflung der Anstalten in ihrem Bemühen, dem Geld hinterherzurennen und keine "Vollzugsdefizite" auflaufen zu lassen (Bedingung/ Anweisung der KEF) ;)
Wer ohnehin klagen und also nicht zahlen will, dem kann die Info, dass jetzt die Ratenzahlung nicht mehr möglich ist, letztlich egal sein.

Die Differenzen des Fälligkeitszeitraums sind ein eigenes Thema und werden mglw. auf "Diskrepanzen" zwischen der Annahme des Beitragsservice (rückwirkend zum 01.01.2013?) und den mglw. noch nicht bestätigten (Melde-)Daten von Person A herrühren. Das ist ein eigenes Thema - aber ebenfalls schon im Forum hier und da behandelt. Fällig sind Beträge seit 01.01.2013 prinzipiell für den Zeitraum des Innehabens (Mietens/ Nutzens) einer Wohnung.


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