die Idee generell ist super - und es klingt plausibel, das insgesamt ab der 2. Instanz zu machen, dort wird es vermutlich für viele schwierig, das Risiko finanziell noch einzugehen - im Topic ist auch irgendwo drin, dass das dann über eine Art Treuhandkonto eines Anwalts laufen würde (ich finde die Stelle grade nicht)
und auf eine komplette Ausformulierung einer aussichtsreichen Klage in erster Instanz zu verzichten
m.E. ja und nein, auf jeden Fall kann es Sinn machen, bestimmte Inhalte in Reserve zu halten, aber das Klageziel und die Strategie müssen wohl bereits in der ersten Klage in Erscheinung treten.
was die Aussichtslosigkeit angeht, muss hier natürlich auf die Situation in den einzelnen Ländern Bezug genommen werden, dort wo sich ein Landes-Verfassungsgericht geäußert hat, kommt man mit einschlägigen gleichlautenden Argumenten vor VGs oder OVG nicht weiter, das ist insofern "sinnlos", weil die dürfen gar nicht anders entscheiden, mit anderen Worten, auch in der zweiten Instanz ist ein Erfolg mit einschlägiger Argumentierung nicht möglich; abgesehen davon fraglich, ob in diesen Ländern Revision überhaupt zugelassen wird. Somit ist es zum einen wichtig, dass dort solche Klagen gegen inhaltliche Belange (Grundgesetz) laufen, wo der Gang durch die Instanzen noch möglich ist, und zum anderen, dass dort wo gewisse Argumentation blockiert ist, auch wichtige andere Aspekte in den Klagen angegangen werden; ein Beispiel mag die Nr.24 aus dem Katalog sein.
die gesamte Sache "hängt" ja durch die Verschleppung von Widerspruchsbescheiden, zwar ist Untätigkeitsklage überall nach drei Monaten möglich, aber ob man sie erheben will ist individuell sehr unterschiedlich motiviert. Einzige Ausnahme hier ist wohl Bayern, wo direkt geklagt werden kann, bzw. nach noch gültiger Rechtslage auch muss. Dort sollten die Betroffenen das auch tun, auch wenn grundgesetz-Fragen hier kaum behandelt werden können, gibt es noch eine Reihe von anderen Themen die mit der gesamten Thematik zu tun haben.
Ein recht engagierter Anwalt vertieft sich gerade in das Thema der "Zwangsanmeldung"/Strafanzeige, soweit er sich von den Erfolgsaussichten überzeugt hat und hier eine gute Chance sieht, werden wir das Thema weiter verfolgen.
das wäre eines der Beispiele; kein Gericht hat sich bis dato anscheinend mit der Frage auseinandersetzen dürfen, wie dieses Thema rechtllich aussieht. umso mehr ist das relevant, wo derzeitig wohl wieder Zehntausende davon betroffen sind.
Selbstredend sind Verstösse GG und das BVerfG das Ziel, aber auch untergeordnete Themen können bei Erfolg eine Entlastung für viele Betroffene werden.
Grund: Somit hat der BS bzw. die LRA nicht schon im Vorfeld vor der 2. Instanz die Möglichkeit auf die Argumente eingehen zu können.
das sehe ich relativ entspannt. wenn man die Zeit hat, einschlägige Artikel / Gutachten und auch die bis dato ergangenen Urteile eingehend zu studieren, muss man als Fazit sagen: der Kern der Argumente ist bereits ausgetauscht, tlw. erstinstanzlich, tlw. Landes-Verfassungen. alle wissen, worum es letztlich geht, so unglaublich viel neues wird vermutlich nicht dazukommen, aber vielleicht noch die eine oder andere coole Überraschung.