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Autor Thema: >> Unterstützung aussichtsreicher Klagen - Spendenaktion <<  (Gelesen 19678 mal)

g
  • Beiträge: 181
die Idee generell ist super - und es klingt plausibel, das insgesamt ab der 2. Instanz zu machen, dort wird es vermutlich für viele schwierig, das Risiko finanziell noch einzugehen - im Topic ist auch irgendwo drin, dass das dann über eine Art Treuhandkonto eines Anwalts laufen würde (ich finde die Stelle grade nicht)

Zitat
und auf eine komplette Ausformulierung einer aussichtsreichen Klage in erster Instanz zu verzichten
m.E. ja und nein, auf jeden Fall kann es Sinn machen, bestimmte Inhalte in Reserve zu halten, aber das Klageziel und die Strategie müssen wohl bereits in der ersten Klage in Erscheinung treten.
was die Aussichtslosigkeit angeht, muss hier natürlich auf die Situation in den einzelnen Ländern Bezug genommen werden, dort wo sich ein Landes-Verfassungsgericht geäußert hat, kommt man mit einschlägigen gleichlautenden Argumenten vor VGs oder OVG nicht weiter, das ist insofern "sinnlos", weil die dürfen gar nicht anders entscheiden, mit anderen Worten, auch in der zweiten Instanz ist ein Erfolg mit einschlägiger Argumentierung nicht möglich; abgesehen davon fraglich, ob in diesen Ländern Revision überhaupt zugelassen wird. Somit ist es zum einen wichtig, dass dort solche Klagen gegen inhaltliche Belange (Grundgesetz) laufen, wo der Gang durch die Instanzen noch möglich ist, und zum anderen, dass dort wo gewisse Argumentation blockiert ist, auch wichtige andere Aspekte in den Klagen angegangen werden; ein Beispiel mag die Nr.24 aus dem Katalog sein.

die gesamte Sache "hängt" ja durch die Verschleppung von Widerspruchsbescheiden, zwar ist Untätigkeitsklage überall nach drei Monaten möglich, aber ob man sie erheben will ist individuell sehr unterschiedlich motiviert. Einzige Ausnahme hier ist wohl Bayern, wo direkt geklagt werden kann, bzw. nach noch gültiger Rechtslage auch muss. Dort sollten die Betroffenen das auch tun, auch wenn grundgesetz-Fragen hier kaum behandelt werden können, gibt es noch eine Reihe von anderen Themen die mit der gesamten Thematik zu tun haben.

Zitat
Ein recht engagierter Anwalt vertieft sich gerade in das Thema der "Zwangsanmeldung"/Strafanzeige, soweit er sich von den Erfolgsaussichten überzeugt hat und hier eine gute Chance sieht, werden wir das Thema weiter verfolgen.

das wäre eines der Beispiele; kein Gericht hat sich bis dato anscheinend mit der Frage auseinandersetzen dürfen, wie dieses Thema rechtllich aussieht. umso mehr ist das relevant, wo derzeitig wohl wieder Zehntausende davon betroffen sind.
Selbstredend sind Verstösse GG und das BVerfG das Ziel, aber auch untergeordnete Themen können bei Erfolg eine Entlastung für viele Betroffene werden.

Zitat
Grund: Somit hat der BS bzw. die LRA nicht schon im Vorfeld vor der 2. Instanz die Möglichkeit auf die Argumente eingehen zu können.
das sehe ich relativ entspannt. wenn man die Zeit hat, einschlägige Artikel / Gutachten und auch die bis dato ergangenen Urteile eingehend zu studieren, muss man als Fazit sagen: der Kern der Argumente ist bereits ausgetauscht, tlw. erstinstanzlich, tlw. Landes-Verfassungen. alle wissen, worum es letztlich geht, so unglaublich viel neues wird vermutlich nicht dazukommen, aber vielleicht noch die eine oder andere coole Überraschung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. September 2014, 22:24 von Viktor7«

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Anmerkung:

Idealerweise wird die Klage von der ersten Instanz (VG) an das Bundesverfassungsgericht gereicht und so schneller und kostengünstiger die gerichtliche Klärung herbeigeführt. Dies kann auch nach der mündlichen Verhandlung, wo vieles zur Sprache kommt, beschlossen werden.

Es lohnt sich daher die Klage bestmöglich zu verfassen.

Für den politischen Weg (Druck auf die Politik) gibt es im Forum viele mögliche Aktionen. Diese Option wird nach der gerichtlichen Klärung, falls nötig, zum tragen kommen.


Aktionsauswahl:

>> TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice <<
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.0.html

>> Brief an den WDR und die GEZ (BAZ) Mitarbeiter <<
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8167.0.html

>> Der Widerstand beginnt mit Taten <<
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9677.0.html
 
>> abgeordnetenwatch <<
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5320.0.html

>> UNTERSCHRIFTENAKTION: Online-Boykott.der <<
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>> ARD, ZDF ...so GEZ nicht weiter! --- PETITIONEN 2014 ! <<
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. September 2014, 11:29 von Viktor7«

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Ein interessantes Klageverfahren 8 K 3353/13 vor dem VG Arnsberg geht am 20.10.2014 um 10:45 in die entscheidende Phase.




Der Spendenaufruf für das Verfahren in Arnsberg am 20.10.2014 ist gestartet.

Die Vertretung erfolgt durch den bekannten Fachanwalt für Verwaltungsrecht Herrn Rechtsanwalt Thorsten Bölck.

Ein Antrag auf die Aussage des Zeugen Tom Buhrow ist ebenfalls in der Klageschrift enthalten.

Wenn einer gewinnt, gewinnen wir alle. Einer für alle, alle für einen!

Wir danken schon jetzt für Euer Engagement!

Viele Grüße
Das GEZ-Boykott Moderatoren Team


PS:
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Oktober 2014, 20:56 von Viktor7«

s
  • Beiträge: 33
  • Status: Klage eingereicht
Hallo Viktor7,

jetzt geht es ja richtig los, ich habe jetzt erst bemerkt, dass bereits 2 Klagen verfolgt werden.
Ich habe beim VWG Würzburg vor ein paar Tagen meine Klageschrift gegen den BR mit mehr als 10 Anträgen eingereicht.
Wohin soll die Klageschrift zur Prüfung (ob Sie als aussichtsreiche Klage unterstütz werden kann) hingesendet werden.

Gruß smilez




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  • Beiträge: 5.038


Spendenaufruf für zwei Berufungen vor den Oberverwaltungsgerichten in Berlin und Münster ist heute am 16.12.2014 gestartet:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12377.0.html

Wenn einer gewinnt, gewinnen wir alle.

Zeigen wir den Rundfunkanstalten dass wir nicht locker lassen, niemals!

Für Presse- und Informationsfreiheit!

Wir danken schon jetzt für Euer Engagement!

Viele Grüße
Das GEZ-Boykott Moderatoren Team



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