Angeregt durch die wertvollen Berichte zu dem Thema
Widerspruch zur NiederschriftWiderspruch zur Niederschrift - Was kann man tun wenn dies verweigert wird?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11041.0.htmlund
Widerspruch zur Niederschrift...http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7349.msg74434.html#msg74434können in diesem Themenblock Termine zum gemeinsamen Besuch des
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Hallo, werte Mitboykottierer und Mitboykottiererinnen,
auch im kleinsten Bundesland und damit der kleinsten LRA mit dem kleinsten Beitragskreis wollen wir von der Aktion des Widerspruchs Zur Niederschrift Gebrauch machen.
Ich selber habe schon zwei Widersprüche auf dem Postweg aufgegeben, da die Fristen vor Eröffnung dieser Aktion ausgelaufen waren. Sollte ich aber nochmal einen Widerspruch schreiben müssen, werde ich das auf jeden Fall den Weg zur Niederschrift gehen.
Auch habe ich entschlossen den Klageweg druch alle Instanzen zu gehen, wenn das nötig ist (was wohl angesichts der aktuellen Entwicklung sehr wahrscheinlich der Fall sein wird)
Ich biete daher an ...
... jeden Boykottierer/in beim Widerspruch zur Niederschrift beim RB als Zeuge zu begleiten
... jeden Kläger beim Verwaltungsgericht als Zuschauer zu begleiten
... für jeden Kläger bei Bedarf als Zeuge vor Gericht aufzutreten, insbesondere wenn ich diesen schon als Zeuge beim Widerspruch zur Niederschrift dabei war.
Vielleicht finden sich hier auch umgekehrt Leute, die das gleiche für mich tun würden und würde mich freuen mich mit denen dann entsprechend austauschen zu können.
Wenn ich erneut einen Widerspruch, nächstes Mal zur Niederschrift aufgeben muss, werde ich hier umfassend darüber berichten.
In diesem Sinne: Der Widerstand nach Art. 20 Abs. 4 GG hat begonnen