Hallo alle zusammen,
heute wurde Person A, durch den City Briefboten, ein Brief der Gemeinde in den Briefkasten geworfen;
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"Dienststelle: Gemeindekasse
Zahlungsaufforderung mit Hinweis auf die Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft.
"Sehr geehrter ......,
Sie haben trotz Mahnung die nachstehende Forderung nicht bezahlt.
Forderunng: Gebühren der GEZ Köln 01/14-03/14 u.a.
Gläubiger, wenn nicht selbst: ARD ZDF zurDeutschlandradio
Gesamtbetrag: 219,42 €
Haupt-,Neben-& Zinsforderungen: 161,82 €, 57,80 €, 0,00 €
Wir sind daher verpflichtet, die Zwangsvollsteckung einzuleiten.
Diese Maßnahmen verursachen weitere Kosten.
Deshalb fordern wir Sie auf den geschuldeten Gesamtbetrag in Höhe von 219,42 € bis 28.08.14 unter Angabe des oben genannten Buchhungszeichens an unsere Kasse zu überweisen.
Sollten Sie dieser Zahlungsaufforderung nicht nachkommen, erfolgt gemäß AO § 284 Abs.6 die Ladung zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft.
Mit freundlichen Grüßen
......
SB Vollstreckung
Hinweis: Ein Widerspuch gegen die Forderung, ist weder dem Grunde noch der Höhe nach möglich, weil Widersprüche dieser Art nur gegen den Festsetzungsbescheid vorgebracht werden können." <-was ist das bitte für ein Satz?

Es gab bis 06/2013 eine Befreiung, Person B, neben der Selbstständigkeit im Anfangsstadion, Hartz4 bezieht.
Ab da an gibt es weitere Befreiungen des JobCenters, die aber durch Person A nicht bei der GEZ beantragt wurden und es wurden auch keine Widersprüche gegen diese ganzen Briefe der GEZ eingelegt. Person A hat alles ignoriert. (was sicherlich ein Fehler war)
Muss Person A zahlen? Und dann Widerspruch auf die nächsten Briefe der GEZ einlegen?
Person B muss zugeben dass dies etwas seine Schuld ist. B verwaltet die Finanzen für Person A und kümmert sich um den Schreibkram. Nun war es aber so, dass B einen Todesfall in der Familie hatten und B lange nicht in der Lage war, sich um irgendwelche Dinge zu kümmern. Der Folgebescheid des Jobcenters mit der Befreiung für das zweite Halbjahr, verspätete sich durch unvollständige Unterlagen um ca. 2 Monate, somit verpasste B den Neuantrag auf Befreiung der GEZ.
Nun gab es in dieser Zeit soviel Wirbel um die GEZ Gebühren, dass dies nicht rechtens sei, weil der Bürger ja keinen Vertrag für diese Leistung unterschrieben hat und ihm diese Leistung einfach zwangsaufgebürdet wird, obwohl man diese Sender überhaupt nicht möchte.
Dies war für Person A eigentlich einleuchtend und so reagierte A in Absprache mit B nicht mehr auf deren Briefe, bis heute.
Wenn es ein Muss ist diese Forderung zu begleichen, werden A +B es tun und danach wie in den Schritten von euch beschrieben handeln.
Person A entschuldige sich, dass sein Beitrag sehr lang geworden ist und hofft, dass jemand Rat geben kann.

Vielen Dank.