Wenn man den GV rechtzeitig vor seinem angesetzten Vollstreckungstermin vor Ort in seinem Büro aufsucht oder telefonisch kontaktiert und über sein geplantes offensichtlich nicht vom Gesetz gedecktes Tun informiert , also somit gütlich vorwarnt , so ist sein dennoch in Aktion treten allein sein eigenes Problem und Kostenrisiko.
Man teilt ihm so in seinem Büro mit , am betreffenden Tag nicht da zu sein (anderer dringender wichtigerer Termin
), es kann also auch erstmal nichts gepfändet werden.
Wenn er dann dennoch kommt und vor verschlossener Tür steht , dann weiß er auch endlich , dass man es ernst damit meint. Eine weitere sinnlose Anfahrt wird er sich dann wohl zweimal überlegen.
Wie gesagt , ich war wirklich nicht da , weil was dringend auf der Arbeit fertig werden musste.
Meine Tochter war zuHause und hat sich auf mein Bitten hin (nur ungern) "tot" gestellt. Die GVin war trotz meiner Absage tatsächlich pünktlich da , hat fast eine halbe Stunde hartnäckig geläutet und ist dann wieder abgezogen.
Das war bereits vor jetzt über 2 Monaten , ich harre der Dinge welche da noch kommen mögen...